Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Iserlohn => Thema gestartet von: RR-E-ft am 18. November 2006, 17:39:24
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http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.staedtenews.volltext.php?kennung=on2ikzLOKStaIserlohn39035&zulieferer=ikz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Iserlohn&auftritt=WR&dbserver=1
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Hallo Herr Fricke,
in dem Link "Sauerei hoch zehn" unter dem von Ihnen angegebenen Artikel behaupten die Stadtwerke Iserlohn, dass die Fernwärme-Kunden entsprechende Verträge mit Preisgleitklauseln abgeschlossen hätten und das deshalb ein Widerspruch nach § 315 BGB nicht möglich wäre.
Ist das richtig so ? Wie ist das bei Fernwärmelieferungsverträgen tatsächlich ?
Ich habe nämlich in diesem Zusammenhang auch diesen Beitrag vor Augen:.
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fernwaerme/site__620/
Gruß
Free Energy
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@FreeEnergy
Woher sollte ich wissen, Verträge welchen Inhalts Fernwärmekunden in Iserlohn abgeschlossen haben, die sich auf § 315 BGB berufen?
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Rebellen rufen zum Widerspruch auf. (http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/Rebellen-rufen-zum-Widerspruch-auf-id2692020.html)