Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Iserlohn => Thema gestartet von: RR-E-ft am 18. November 2006, 17:39:24

Titel: Fernwärmerebellen in Iserlohn gesichtet
Beitrag von: RR-E-ft am 18. November 2006, 17:39:24
http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.staedtenews.volltext.php?kennung=on2ikzLOKStaIserlohn39035&zulieferer=ikz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Iserlohn&auftritt=WR&dbserver=1
Titel: Fernwärmerebellen in Iserlohn gesichtet
Beitrag von: Free Energy am 18. November 2006, 19:50:05
Hallo Herr Fricke,

in dem Link "Sauerei hoch zehn" unter dem von Ihnen angegebenen Artikel behaupten die Stadtwerke Iserlohn, dass die Fernwärme-Kunden entsprechende Verträge mit Preisgleitklauseln abgeschlossen hätten und das deshalb ein Widerspruch nach § 315 BGB nicht möglich wäre.

Ist das  richtig so ? Wie ist das bei Fernwärmelieferungsverträgen tatsächlich ?

Ich habe nämlich in diesem Zusammenhang auch diesen Beitrag vor Augen:.


http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fernwaerme/site__620/

Gruß

Free Energy
Titel: Fernwärmerebellen in Iserlohn gesichtet
Beitrag von: RR-E-ft am 19. November 2006, 13:59:54
@FreeEnergy

Woher sollte ich wissen, Verträge welchen Inhalts Fernwärmekunden in Iserlohn abgeschlossen haben, die sich auf § 315 BGB berufen?
Titel: Fernwärmerebellen in Iserlohn gesichtet
Beitrag von: RR-E-ft am 09. März 2010, 12:18:37
Rebellen rufen zum Widerspruch auf. (http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/Rebellen-rufen-zum-Widerspruch-auf-id2692020.html)