Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 02. August 2017, 18:25:28
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Solardächer dürfen Nachbarn nicht blenden (http://www.iwr.de/news.php?id=34228)
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied mit Berufungsurteil vom 21.07.2017 zu Gunsten des klagenden Eigentümers (Az: OLG Düsseldorf I-9 U 35/17). Dieser war in der ersten Instanz noch gescheitert. Der Kläger sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt. (...) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Hallo,
und was muss der Photovoltaikbetreiber jetzt machen, alles abbauen?
Gruß
MezzoMan