Hallo,
nachdem wir aus unserem alten Haus ausgezogen sind, erreichte uns vor kurzem ein Schreiben der Fa., wonach wir rund 740,00EUR nachzahlen sollen. Der Re konnten wir entnehmen, dass sich der Preis zwischen 9.04 und 3.05 jeweils um mehrere Cent erhöht hat. Nun habe ich natürlich schon im Internet gestöbert und allerlei zu unwirksamen Preisklauseln und Unbilligkeit gefunden.
Nur wie verhält ess ich in unserem fall? Es gab mal einen Liefervertrag aus 1995 mit einer dieser schwammigen Preisklauseln, die wohl kaum Bestand hätte. 2002 wurde aber ein neuer Versorgungsvertrag geschlossen, der den alten Vertrag ersetzt (so jedenfalls der Wortlaut). In dem neuen Vertrag ist eien Preisklausel nicht mehr aufgeführt; lediglich der Netto-bzw. Bruttopreis für das Flüssiggas und dann folgendes: \"Preisänderungen der EK-Preise von xy berechtigen zu einer entsprechendne Anpassung des Flüssiggaspreises gemäß § 315 BGB, ggf. also auch zu einer Lösung vom Vertrag.\"
Wir haben bereits den Einwand der Unbilligkeit erhoben. Nun antwortet die Fa., dies sei unbegründet, da sie aufgrund des drastischen Prreisanstiegs auf dem Rohölmarkt zu eienr entsprechenen Preisanpassung gezwungen gewesen sei.
Stimmen die Ausführungen der Fa.? Oder ist evtl. auch die o.g. Klausel bereits unwirksam?
Danke für eure Hilfe im Voraus
Juliane