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Autor Thema: Heftige Nachzahlung - was tun?  (Gelesen 4462 mal)

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Offline Juliane

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Heftige Nachzahlung - was tun?
« am: 20. Mai 2005, 09:49:53 »
Hallo,

nachdem wir aus unserem alten Haus ausgezogen sind, erreichte uns vor kurzem ein Schreiben der Fa., wonach wir rund 740,00EUR nachzahlen sollen. Der Re konnten wir entnehmen, dass sich der Preis zwischen 9.04 und 3.05 jeweils um mehrere Cent erhöht hat. Nun habe ich natürlich schon im Internet gestöbert und allerlei zu unwirksamen Preisklauseln und Unbilligkeit gefunden.

Nur wie verhält ess ich in unserem fall? Es gab mal einen Liefervertrag aus 1995 mit einer dieser schwammigen Preisklauseln, die wohl kaum Bestand hätte. 2002  wurde aber ein neuer Versorgungsvertrag geschlossen, der den alten Vertrag ersetzt (so jedenfalls der Wortlaut). In dem neuen Vertrag ist eien Preisklausel nicht mehr aufgeführt; lediglich der Netto-bzw. Bruttopreis für das Flüssiggas und dann folgendes: \"Preisänderungen der EK-Preise von xy berechtigen zu einer entsprechendne Anpassung des Flüssiggaspreises gemäß § 315 BGB, ggf. also auch zu einer Lösung vom Vertrag.\"

Wir haben bereits den Einwand der Unbilligkeit erhoben. Nun antwortet die Fa., dies sei unbegründet, da sie aufgrund des drastischen Prreisanstiegs auf dem Rohölmarkt zu eienr entsprechenen Preisanpassung gezwungen gewesen sei.

Stimmen die Ausführungen der Fa.? Oder ist evtl. auch die o.g. Klausel bereits unwirksam?

Danke für eure Hilfe im Voraus
Juliane

Offline Watzl

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Heftige Nachzahlung - was tun?
« Antwort #1 am: 20. Mai 2005, 10:20:50 »
Verlangen sie von der Firma eine Offenlegung der Tatsachen, die den Preisanstieg rechtfertigen. Ein einfacher Hinweis dergestalt \"alles istz teuerer geworden\" reicht nicht aus, um die Preise zu erhöhen.

Watzl

Offline Juliane

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Heftige Nachzahlung - was tun?
« Antwort #2 am: 20. Mai 2005, 11:14:46 »
Danke schon mal!

Das einzige was die Fa. geschrieben hat, war, dass der Einwand der Unbilligkeit unbegründet sei. Im Preiserhöhungsschreiben (keien Ahnung was das sein soll) hätte man ausführlich dargelegt, dass die Preise für Flüssigggas an die mineralölpreose gekoppelt seien. Wegen des drastischen Preisanstiegs auf dem internat. Rohölmarkt wäre eine entsprechende Preisanpassung ab dem 1.10.04 aus wirtschaftlichne gRünden unumgänglich gewesen. Man sei gezwungen gewesen, die erhöhten Bezugskosten teilweise an den Kunden weiterzugeben, um die Versorgung sicherstellen zu können.

Ist das eine ausreichendne Begründung?

Könnte man zusätzlich geltend machen, dass die Klausel (s.o.) zu unbestimmt ist?

J.

Offline Watzl

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Heftige Nachzahlung - was tun?
« Antwort #3 am: 20. Mai 2005, 23:10:25 »
Ich bin kein Anwalt. Aber das halte ich immer noch für zu allgemein.
Eine Preisanpassung wegen gestiegener Kosten darf nicht zu einer Gewinnerhöhung führen. Daher ist es notwendig, dass die Firma darlegt, welche Kosten konkret bei ihnen gesiegen sind, die sie nun an doie Kunden  weitergeben müssten.

Besser wäre es hier einen Fachanwalt zu konsultieren. Gegen diese Preisanpassungsklauseln konnte man beim vom Bund der Energieverbraucher in der Vergangenheit bereits erfolgreich vorgehen

H. Watzl

 

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