Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!  (Gelesen 14189 mal)

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Offline noedl

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« am: 16. Juli 2008, 15:06:16 »
Hallo zusammen,

...wenig los in diesem Forum in der letzten Zeit! Folgender Stand der Dinge bei mir mit der Bitte um hilfreiche Antworten bzw. Bemerkungen.

I. aktuelle Jahresabrechnung
Trotz ungekündigtem \"Sondervertrag\" ESB-Multi seit 2002 stuft mich ESB trotz mehrerer Widersprüche meinerseits in den GV-Tarif ein. Die Nachzahlung beträgt lt. ESB-Berechnung knapp 1000 Euro. Wieder widersprechen? Wieder Rechnung kürzen lt. letztem unwidersprochenem Preis? Wieder Hinweis auf ungekündigten \"Sondervertrag\"?

II. angekündigte Preiserhöhung ab 1.9.
Die Energiepreise steigen weiter drastisch an. Natürlich unterstelle ich auch ESB, dass die Erhöhung auch diesesmal der Profitmaximierung dient und die erhöhten Bezugskosten nicht diese Steigerung alleine ausmachen. Wenn ich auch dieser Erhöhung widerspreche summiert sich der zurückbehaltene Betrag langsam aber sicher in Richtung 2000 Euro - macht es denn überhaupt noch Sinn zu widersprechen?

III. Schreiben von ESB \"Rechtmäßigkeit der Preisänderungen\"
ESB schickt mir zwei Gerichtsentscheidungen mit dem Hinweis auf die offenen Forderungen sowie dem Hinweis, die Zahlung endlich zu leisten. In der Anlage folgende Urteile: LG München I AZ27O1002/06 vom 23.5.2008 sowie AG Eggenfelden AZ3C829/07 vom 18.06.2008...wer kennt sich mit der Bedeutung dieser Urteile aus bzw. sind diese wirklich auch für andere Kunden/Verweigerer  relevant?

IV. falsche Abrechnung, Zinsen
in früheren Beiträgen hieß es immer, dass die Schuldner keine Zinsen zu zahlen haben, wenn sie der Zahlungsaufforderung zustimmen bzw. ihren Widerspruch zurücknehmen. ESB verlangt im aktuellen Schreiben von mir Verzugszinsen in beträchtlicher Höhe. Muss ich diese ggf. bezahlen oder soll ich mich erst verklagen lassen? Auch verrechnet ESB trotz Aufrechnungsverbot die Abschlagszahlungen mit der aktuellen Forderung, was tun?

V. und die weiteren Aussichten?
scheinbar lässt sich die Mehrheit der Bevölkerung von der Energiewirtschaft die Preise diktieren und schluckt diese ohne Widerspruch. Dies führt auch dazu, dass die Leute, die sich zu wehren versuchen einen denkbar schlechten Stand haben. Meiner Meinung nach sieht es derzeit so aus, als ob einer nach dem anderen einknicken würde, zumal sich ein Rechtstreit ganz schön in die Länge ziehen kann. Macht es denn überhaupt noch Sinn, irgendeiner Abrechnung oder Preiserhöhung  zu widersprechen? Bis jetzt hat wohl noch kein Kunde vor Gericht gesiegt, oder?

Danke und Gruss. Noedl.

Offline winnitu

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #1 am: 16. Juli 2008, 16:26:48 »
Hallo Mitstreiter,

auch ich habe heute von der ESB ein Briefchen bekommen:
„Wir setzten Sie heute davon in Kenntnis, dass die Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der Preisänderungen der ESB bestätigt hat.“
Sie beziehen sich auf 2 Urteile:
1)   Landgericht München I auf Grundlage des Urteils des BGH vom 13.6.07, Urteil vom 23.5.08 (Az.: 27 O 1002/06)
2)   Amtsgericht Eggenfelden „auf dieser Grundlage“ am 18.6.08 (Az.: 3C 829/07)

Die mehrseitige Begründung der Gerichte haben sie sogar beigelegt!

Die ESB fordert mich nun wieder mal auf, bis 31.7.2008 die ausstehenden Beträge inkl 5% Zinsen zu bezahlen.

Kommentar von mir:
Ich habe ja nicht nur die Erhöhungen gerügt, sondern auch das Recht auf einseitige Preisneufestsetzung auf Basis meines Sondervertrags bestritten.

Ich finde: mit Rechtschutzversicherung im Rücken kann ich’s ja drauf ankommen lassen. Bin eher neugierig, ob das vor Gericht dann wie im Film abläuft: mein RA gegen den ESB-RA... :-)
Was meint ihr dazu?

Beste Grüße,
winnitu

Offline jpo312

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #2 am: 16. Juli 2008, 17:42:21 »
Habe auch gerade den Brief erhalten, mal schauen was hier empfohlen wird.

Ab 01.08.2008 bin ich nicht mehr bei ESB sondern bei Montana, mal schaue wie die so sind.

Offline oerni

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #3 am: 16. Juli 2008, 18:22:37 »
Hallo Alle,


auch mir wurde heute ein Schreiben der ESB zugestellt.

Normale Post, somit nicht angekommen.

Ebenfalls in Anlage die Urteile
3 C 829/07 Eggenfelden
27 O 1002/06

Die Urteile sind ohne Unterschrift der Richter nicht gültig.

Ich werde weiterhin nicht bezahlen, denn ob das was ESB vorgebracht hat stimmig ist und für mich zum Tragen kommt, bezweifle ich.

Vielleicht weis ja einer der Rechtanwälte was zu tun ist.

Danke im Voraus
Gruß oerni
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Der Artikel gibt meine Meinung wieder.

Offline superhaase

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #4 am: 16. Juli 2008, 19:00:09 »
Zitat
Original von oerni
Die Urteile sind ohne Unterschrift der Richter nicht gültig.
Ich nehme mal stark an, dass den Prozessbeteiligten \"gültige\" Urteilsabschriften vorliegen. ;)
Nur für diese gelten die jeweiligen Urteile.
Was man Ihnen geschickt hat ist lediglich eine Information über ein Gerichtsurteil in einem fremden Fall, der für Ihren Fall Bedeutung haben kann, oder auch nicht - jedenfalls \"gelten\" diese Urteile nicht Ihnen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline moli

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #5 am: 18. Juli 2008, 09:39:35 »
Hallo,
habe diese beiden Gerichtsurteile auch bekommen, sowie die Aufforderung die Nachzahlungen für die letzten Jahre bis zum 31.07.08 zu leisten (mit Zinsen).
Ich habe das Gefühl, dass ESB mehrheitlich Erfolg vor Gericht hat. Warum auch immer. Bin am Überlegen, ob das nicht langsam ein Fall für den Rechtsanwalt wird.
Aber im Grund genommen bin ich auch etwas ratlos über das weitere Vorgehen.

Grüße moli

Offline superhaase

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #6 am: 18. Juli 2008, 10:22:43 »
Zitat
Original von moli
Bin am Überlegen, ob das nicht langsam ein Fall für den Rechtsanwalt wird.
Das ist wohl ein richtiger Gedanke, wenn man sich selbst unsicher ist.
Ferner kann es bei eingereichter Klage schwierig werden, \"auf die Schnelle\" einen guten, fachkompetenten Anwalt zu finden, der die Sache vertreten will/kann.
Im Vorfeld hat man noch in aller Ruhe Zeit, einen solchen zu suchen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline manni12

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #7 am: 18. Juli 2008, 20:44:18 »
Allo zusammen,
auch ich habe diesen tollen Brief von ESB erhalten.
Hat jemand Tipp`s bzw. Vorschläge wie man sich jetzt weiter verhalten soll?
Bin auch am Überlegen, ob ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten soll.
Vielleicht hat hier jemand positive Erfahrungen und kann mir evtl. einen Rechtsanwalt nennen, der sich in der Sache auskennt.
Wäre sehr dankbar für entsprechende Hinweise.
Verfolge natürlich wie alle anderen auch weiter dieses Forum und bin froh, dass es doch noch Leute gibt, die sich nicht alles gefallen lassen und versuchen gegen solche Preistreibereien vorzugehen.
Gruß aus Niederbayern

Offline Cremer

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #8 am: 18. Juli 2008, 21:26:45 »
@manni12;

nun, es mag ja sein, dass die ESB in diesen beiden Fällen gewonnen hat, aber nicht in Ihrem Fall und alle anderen.

Denn Sie hat bisher nicht gegen Sie geklagt.

Sofern die ESB auf den Forderungen gegen Sie bestehen bleibt, müßte sie gegen Sie und andere ebenfalls klagen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline oerni

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #9 am: 19. Juli 2008, 00:08:55 »
Hallo Zusammen,


es wäre doch nett, wenn uns die Forumsmitglieder eine Rechtsanwaltliste (Raum Augsburg - München) zukommen lassen würden.

jemanden der sich hier im ESB Fall gut auskennt.

Ich habe gestern die ESB - Rechnung erneut richtig gestellt und an ESB geschickt, mal sehen was jetzt passiert.

Danke im voraus für die Bemühungen.
Gruß oerni
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Offline jogi33

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #10 am: 19. Juli 2008, 13:14:18 »
Hi all,
die beiden Urteile sind zwar ein kleiner Sieg für die ESB , jedoch gibt es vom BGH auch ein Urteil welches die Preisanpassungsklausel für sondertarifkunden für unwirksam erklärt . ( einfach auf der Homepage des bgh nach  Pressemitteilung Nr. 86/08 vom 29.4.2008 suchen ). Hier wurde die Entscheidung vom 13.Juni2007 bestätigt, dass Einkaufspreise in beide Richtungen an den Kunden weitergegeben werden müssen. Zufällig hatte ich alle Rechnungen der ESB ( 10Jahre) aufgehoben und siehe da die Preisentwicklung war bei weitem nicht das was das statistische Bundesamt ( http://www.die-energie.de/819.html ) ansetzte. Ich werde diese Tage mal die ESB mit diesen Angaben, mit dem Hinweis eines gerichtsverwertbaren Beweises, konfrontieren und die Reaktion abwarten.
Zudem ist noch unklar wie Tarifkunden im Gegensatz zu Sondertarifkunden zu sehen sind. In dem Urteil vom Amtsgericht Eggenfelden gings ja um einen Sondertarifkunden.
Diesen Vertrag hatte ich schon grundsätzlich abgelehnt.

viele Grüße

Offline flupo

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #11 am: 19. Juli 2008, 22:27:15 »
Hallo,

hab ebenso die gleiche Post von ESB bekommen.
Kennt denn keiner einen guten Anwalt im Raum Augsburg, der könnte sich ja gleich alle unsere Fälle ansehen.

Gibt es seitens des Bundes der Energieverbraucher keine Empfehlung?

Gruss
Flupo

Offline RuRo

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #12 am: 20. Juli 2008, 14:29:23 »
@alle ESB-ler

Aus dem bayer. Schwaben bleibt zu berichten, dass 11 Verbraucher von Erdgas Schwaben im Rahmen einer Streitgemeinschaft verklagt wurden. 10 Verbraucher sind wehrhaft geblieben, haben sich einen gemeinsamen Anwalt genommen.

Versierte RAe im Raum Augsburg zu finden - sehr schwierig, bis unmöglich. Die Thematik ist zu speziell, der Aufwand um auf den aktuellen Stand zu kommen ist nicht zu unterschätzen. Oftmals sind die größeren Kanzleien schon mal mit Mandaten des Versorgers betraut gewesen, da bleibt nicht mehr viel übrig.

Hilfreich könnte ein Blick in die Anwaltsliste des BdE sein, guckt ihr hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Mal im Leitzonenbereich 8 rumtelefonieren und sich einen ersten Eindruck verschaffen, dass hilft schon mal.

Es soll auch Rechtsanwälte geben, die von etwas weiter her kommen, sich aber durchaus bereit erklären, in blank geputzter Ritterrüstung auf dem Turnierplatz der Justizia aufzustellen und für die Interessen der Verbraucher in vortrefflicher Art und Weise einzustehen.

Tipp daher: Die Interessen bündeln und im Fall der Klage einen gemeinsamen versierten Anwalt nehmen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline noedl

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #13 am: 22. Juli 2008, 10:16:21 »
...ich bin dabei! Bin auch seit letztem jahr Mitglied beim BDE. Dort wird im GR München auf einen RA in Olching verwiesen. Ich denke, dass das für alle im Raum Augsburg / München machbar wäre. Ich finde es auch sinnvoller, die Sache gemeinsam anzugehen, da die meisten Fälle wohl identisch gelagert sind. Wer ist noch dabei?

Was tun mit der aktuellen Rechnung mit Abrechnung im Grundversorgungstarif??? War bis dato immer im ESB-Multi-Tarif und dieser wurde bis heute nicht gekündigt. Erneut widersprechen? Laut meiner letzten unwidersprochenen Tariftabelle abrechnen...wird aber langsam auch irgendwie unglaubwürdig zumal die Energiepreis wohl wirklich gestiegen sein dürften. Oder einen geringfügigen \"Aufschlag\" (5%) akzeptieren? Oder ist das dann wieder kontraproduktiv?

Danke schonmal vorab. Gruss Noedl

Offline Grobschnitt

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #14 am: 22. Juli 2008, 13:02:28 »
Auch ich habe das Schreiben erhalten, obwohl die Klage der ESB schon seit November 2007 gegen mich läuft :-).

Für die Anwaltssuche wird es jetzt wirklich Zeit. Kann aber auch sein, dass Ihr verschont bleibt, bis bei mir alles geklärt ist?!

Die Jahresrechnung wird mit Hinweis auf §307 wieder gekürzt, keine Frage.

Gruß
Grobschnitt

 

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