@sternenmeer
Ihr Versorger ist nun auf die Linie der meisten Versorger eingeschwenkt.
Das Problem wird einfach auf die JVA vertagt.
Sie brauchen bis dahin nichts zu tun.
Wenn Ihr Versorger Ihnen die JVA zu den neuen Preisen schickt, ermitteln Sie einfach den Rechnungsbetrag, der sich nach den alten Preisen zzgl. des von Ihnen zugebilligten Sicherheitsaufschlags ergibt, und leisten nur diesen.
Den Differenzbetrag müsste Ihr Versorger dann einklagen und hierzu seine Kalkulation offen legen.
Bis dahin wird es schon andernorts einige Verfahren gegeben haben, wie Sie anhand der \"Neuigkeiten\" ersehen können.
Also:
Ganz in Ruhe abwarten. Schön, dass Sie die Zinsen für die gekürzten Beträge in jedem Falle selbst behalten können.
Sie müssen weder eine Feststellungsklage erheben, noch ändert sich etwas an Ihrer Position, wenn es keine kartellrechtliche Missbrauchsverfügung gegen Ihren Versorger geben sollte.
Bei der Mitteilung Ihrer Stadtwerke handelt es sich also wieder nur um Gerassel.
Vielleicht will man Ihnen dann ganz zackig einen Mahnbescheid zustellen.
Wie Sie dann reagieren müssen, ist auch schon beschrieben, kann Sie also nicht schrecken.
Sie lassen sich nicht mehr einschüchtern.
Und allein damit hat Ihr Versorger ein Problem.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt