Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
AKW NEE:
@RR-E-ft
@tangocharly
Dies schreibt die E.ON Avacon
--- Zitat ---Für den Fall einer Preisanpassung gilt § 5 Abs. 2 StromGVV entsprechend.Dies bedeutet, dass die jeweilige Preisanpassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus dem Kunden mitgeteilt und dass sie dann am jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam wird. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit steht dem Kunden im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Sonderkündigungsfrist gilt die mitgeteilte Preisanpassung als vereinbart.
--- Ende Zitat ---
Ist dies wirklich eine Preisanpassungsklausel. In § 5 Abs. 2 StromGVV wird die Veröffentlichung der Anpassung behandelt. Wo ist da die Qualitativ Aussage zur Preisanpassung selber.
RR-E-ft:
Fehlerhafte Klausel Geld wert
@AKW NEE
Die von Ihnen genannte Klausel in den AGB soll offensichtlich dazu dienen, die Preise anzupasssen. Es handelt sich um eine Preisanpassungsklausel. Dass diese dem Transparenzgebot gem. § 307 BGB entsprechen könnte, ist nicht ersichtlich. Zeitpunkte, Richtlinien und Grenzen einer Preisneufestsetzung sind nicht erkennbar.
tangocharly:
In dieser Klausel widersprechen sich zwei Elemente:
Einmal ist am Ende der Klausel davon die Rede, dass
--- Zitat ---Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Sonderkündigungsfrist gilt die mitgeteilte Preisanpassung als vereinbart
--- Ende Zitat ---
\"Gilt als vereinbart\", das soll also eine Konsensualvereinbarung sein ! Dann liegt allerdings eine andere Ausgangsbasis vor, als bei einer einseitigen Preisänderung, wobei einer der Parteien die Befugnis eingeräumt wurde, den Preis neu zu bestimmen (Diktion).
Dann wird die Klausel aber im Eingangssatz deutlich:
--- Zitat ---Dies bedeutet, dass die jeweilige Preisanpassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus dem Kunden mitgeteilt und dass sie dann am jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam wird
--- Ende Zitat ---
Also ist doch die Diktion gemeint, nämlich die einseitige Preisbestimmung.
Da Verträge durch Angebot und Annahme gebildet werden, gerät eine Klausel, wonach ein Angebot als angenommen gilt, selbst wenn nicht ein Funken an Reaktion hierauf ersichtlich ist, mit den Grundsätzen des Vertragsrechts im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr in Kollision. Dadurch verstösst diese Klausel auch insoweit gegen § 307 BGB.
Opa Ete:
Tach zusammen,
heute steht darüber ein kl. Bericht in der Braunschweiger Zeitung.
Avacon zahlt nur bei Verträgen aus den Jahren 1999 und 2000 zurück!
AKW NEE:
@RR-E-ft
Was soll mir
--- Zitat ---Fehlerhafte Klausel Geld wert
--- Ende Zitat ---
sagen.
Wenn ich die Seite aufrufe fehlen mir die erhofften Informationen.
Gruß
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln