Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
nomos:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Problematisch an der mitgeteilten Klausel erscheint mir die folgenden Passage:
........
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, mir erscheint die gesamte Entwicklung problematisch. Mit dieser Klausel ist für mich der Umgehungstatbestand erfüllt. Mindestens wird der Versuch offenkundig.
Praktisch führt diese Klausel zur einseitigen Preisbestimmung durch den Versorger. Mindestens beim Gas hat der Verbraucher kaum eine Wahl. Es gibt zwar tolle Vergleichstabellen, die nützen dem Verbraucher wenig, er kann ja in aller Regel nicht zum günstigsten Versorger wechseln. Wenn, dann hat er vielleicht einen oder zwei weitere \"Anbieter\" aus dem selben Lager oder es bleibt die Grundversorgung.
Das Kartell ist sich im gemeinsamen Wettbewerbsverhalten ziemlich einig und der Verbraucher hat faktisch nichts anderes als die Preisbestimmung durch seinen Versorger. Ist das das Verbraucher- und Wettbewerbsrecht, das unsere Volksvertreter für uns schaffen wollten?
Christian Guhl:
Wie hier schon mehrfach ausgeführt wurde, ist der § 5 GVV als Verordnung zwar gültig, als Klausel in den AGB genügt er jedoch der geforderten Transparenz nicht. Also ist auch die neue Preisanpassungsklausel nicht wirksam !Mir stellt sich im Moment in dem Zusammenhang eine ganz andere Frage : Nachdem Eon-Avacon die Ungültigkeit der jetzigen Klausel zugegeben hat und einem Kunden die Preiserhöhungen erstattet hat, muss man nun unaufgefordert mit allen entsprechenden Kunden so verfahren ? Oder kann der Versorger sich zurücklehnen und sagen : Schaun wir mal.Wer sich meldet, bekommt etwas zurück, wer nicht, hat Pech gehabt. Sollte eventuell das Kartellamt informiert werden, um die Gleichbehandlung aller Kunden sicherzustellen ?
AKW NEE:
--- Zitat ---Nachdem Eon-Avacon die Ungültigkeit der jetzigen Klausel zugegeben hat und einem Kunden die Preiserhöhungen erstattet hat
--- Ende Zitat ---
Diese Feststellung ist so nicht richtig. Es handelt sich um einen gültigen Vertrag mit einer Klausel von 1999. In den Lieferverträgen ab 2000 wurde eine andere Klausel verwendet, die auch nicht besser ist, die aber vom Versorger bisher nicht als ungültig anerkannt wurde.
Das Kartellamt zu informieren kann nicht falsch sein, sollte aber nicht dazu führen, sich passiv zu verhalten. Richtig ist wie @RR-E-ft schrieb:
--- Zitat ---Die zügige Geltendmachung ist aber unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung tunlich.
Als möglicher Vetrtragspartner eines Sondervertrages bzw. Sonderabkommens eines Energieversorgungsunternehmens hat man nach alldem allen Anlass, mögliche Rückforderungsansprüche zügig durch einen Anwalt prüfen und ggf. einfordern zu lassen und ggf. gerichtlich geltend zu machen. Man sollte deshalb nicht weiter zuwarten.
Jedes Jahr zu Silvester knallen nämlich auch bei den Energieversorgern Sektkorken (möglicherweise Rotkäppchen), weil Rückforderungsansprüche der Kunden nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht wurden....
--- Ende Zitat ---
Christian Guhl:
Welche Klausel für den jeweiligen Vertrag vereinbart war, müsste im Einzelfall geprüft werden.Ich kenne auch später als 1999 abgeschlossene Verträge mit der ungültigen Klausel.Vielleicht mussten die Formulare aufgebraucht werden.Auch gibt es neben dem \"Akzent\" noch den \"Akzent912\", der ebenfalls eine andere Klausel enthält.Übrigens ist die Klausel im Erdgas-Sondervertrag \"Comfort\" wortwörtlich gleich (statt Elektrizität steht natürlich Erdgas).Zusätzlich ist der Passus enthalten : Avacon behält sich die Änderung der Preise vor.Ein Musterbeispiel an Ungültigkeit !Natürlich darf man sich nicht passiv verhalten. Aber das bring mal den Leuten bei! Ich hatte mit einem Ansturm von Rückforderungen gerechnet.Jetzt plätschert es eher so dahin.Ich glaube nicht, das schon mehr als 100 Kunden Ansprüche angemeldet haben. Außerdem mauert Avacon natürlich wo es geht.Für den Kunden, der keine Vertragsdurchschrift hat, ist es praktisch unmöglich, die ABG zu kontrollieren.Kopien werden von Avacon fast nie herausgegeben.Einem Kunden, der es über die Kunden-Hotlinie versuchte, wurde die Auskunft gegeben, dass die Verträge nach 3 Jahren vernichtet werden, da durch das Zahlen der Rechnungen die Vertragsbedingungen anerkannt seien.Kunden, die seit 20 Jahren Sondervertragskunden sind, wurden nach der Anforderung einer Vertragskopie als Neukunden begrüßt.Dieser Laden ist das komplette Chaos !
AKW NEE:
Warum so pessimistisch?
Du hattest in Hitzacker eine Veranstaltung zu dem Thema mit ca. 100 Personen. Einen Tag später hatten wir in Lüchow eine Veranstaltung mit ebenfalls ca. 100 Personen.
Wichtig ist:
1. es gibt unterschiedliche Klauseln.
2. die E.ON Avacon erkennt eine Klausel als ungültig an.
3. wir sagen alle Klauseln sind ungültig.
4. möglichst viele Kunden sollen eine Rückforderung betreiben.
5. die Rückforderungen sollten auf alle Sonderverträge bei Strom und Gas ausgeweitet werden.
6. Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung sollten sofort mit einem Anwalt die Rückforderung betreiben.
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