Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
Gasag neuer Tarif->bei Widerspruch Kündigung, kürze aber schon seit Jahren. Was tun?
wartifan:
Ich kürze schon seit 2004 den Arbeitspreis auf 0,035 €. Entsprechde Mahn- und Drohschreiben bekomme ich von der Gasag und werden meinderseits immer promt beantwortet.
Im Zuge der bekannten Preiserhöhung zum 1.9. droht die Gasag nun den Vertrag samt Tarif \"GASAG-Aktiv\"(jetzt \"Gasag-Online\"), den ich schon ewig habe, für den Fall zu kündigen, falls ich (innerhalb 6 Wochen-Frist) widerspreche, was ich ja wie immer vorhabe.
Ist das zulässig? Wenn ja was kann ich tun?
Ich will vermeiden in den Grundtarif zu fallen? Da hätte ich ja einen ganz anderen Grundpreis und Arbeitspreis und die Frage wie ich dann meine Kürzung umsetzen soll.
Cremer:
@wartifan,
sofern Sie in 2004 gekürzt hatten, ist der Anspruch des Versorger verjährt.
Nun lassen Sie den Versorger doch ruhig kündigen.
Sie fallen in die Grundversorgung
na und ? :tongue:
Sie legen Widerspruch ein 8)
Sie kürzen die Abschläge 8)
Sie erstellen Ihre eigene Jahresrechnung 8)
Kündigung durch den Versorger ist zulässig, allerdings müssen Sie gemäß dem Vertrag und den Vertragsbedingungen kontrollieren ob diese auch wirksam ist.
elmex:
--- Zitat ---Original von wartifan
Im Zuge der bekannten Preiserhöhung zum 1.9. droht die Gasag nun den Vertrag samt Tarif \"GASAG-Aktiv\"(jetzt \"Gasag-Online\"), den ich schon ewig habe, für den Fall zu kündigen, falls ich (innerhalb 6 Wochen-Frist) widerspreche, was ich ja wie immer vorhabe.
Ist das zulässig? Wenn ja was kann ich tun?
Ich will vermeiden in den Grundtarif zu fallen? Da hätte ich ja einen ganz anderen Grundpreis und Arbeitspreis und die Frage wie ich dann meine Kürzung umsetzen soll.
--- Ende Zitat ---
Offensichtlich sind Sie Sondervertragskunde der GASAG. Ob in Ihrem alten Vertrag überhaupt das Recht für die GASAG besteht, den einmal geschlossenen Vertrag zu kündigen, vermag nur ein Blick in die Vertragsunterlagen zu klären. Indes ist eine Kündigung von Sonderverträgen wegen Berufung des Kunden auf § 315 BGB u.U. kartellrechtswidrig und damit unwirksam.
Wenn der Versorger schon kein Recht hat, den Vertrag zu kündigen, dann hat er rechtlich keine andere Möglichkeit, als den einstmals geschlossenen Vertrag einzuhalten und fortzuführen. Die Praxis der Versorger spricht allerdings eine andere Sprache...
Des weiteren kann der Versorger Sie rechtlich nicht dazu zwingen, einen neuen Vertrag abzuschliessen, oder einen einmal vereinbarten Vertrag abzuändern (\"neuer Tarif\"), wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Siehe auch hier
wartifan:
--- Zitat ---Indes ist eine Kündigung von Sonderverträgen wegen Berufung des Kunden auf § 315 BGB u.U. kartellrechtswidrig und damit unwirksam.
...
Des weiteren kann der Versorger Sie rechtlich nicht dazu zwingen, einen neuen Vertrag abzuschliessen, oder einen einmal vereinbarten Vertrag abzuändern (\"neuer Tarif\"), wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
--- Ende Zitat ---
Danke euch!
Dann werde ich mit Hinweis darauf der Preiserhöhung widersprechen und harren ob der Dinge die dann kommen.
P.S. die Verjährung ist mir auch schon aufgefallen, da die ständigen und von mir permantent widersprochenen Forderungen, schon reduziert wurden. ;)
wartifan:
In einem langen Schreiben hat die GASAG im letzten Satz gekündigt.
Vorher verweisen sie allg. auf die Einkaufspreise, dann auf Punkt 4 ihrer \"Änderung der Preise und Bedingungen\", wo aber nur zitiert wird, daß ich innerhalb 6 Wochen widersprechen muß, was ich ja getan habe.
Schließlich verweisen sie darauf, daß ich seit 2005 keine Einzugsermächtigung mehr gegeben habe, und deshalb den Vertrag nun(!)kündigen können. Sinngemäß wollen sie keine Extrawurst für mich braten.
Wie gehe ich vor?
Ich dachte mir der Kündigung widersprechen und gekürzt weiterzahlen wie bisher.
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