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Autor Thema: Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert  (Gelesen 4295 mal)

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Offline goofy3

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« am: 11. Juli 2008, 19:08:54 »
vor einigen jahren fiel mir die DIN norm zur ermittlung des brennwertes in die hände, danach kümmerte ich mich um die grundlagen beim energieversorger und war überrascht, denn die DIN berechnet diesen bei 20 und die energieversorger bei 0 grad!
dies ist IHMHO eine verschlechterung für den kunden, auch wenn das gas weder mit 20 noch mit null grad im haus ankommt.

leider dürften in über 90% der haushalte ein balgenzähler zum einsatz kommen, womit diese unterschiede unberücksichtigt bleiben, habe bisher noch keine stadtwerke gefunden, welche zähler einsetzen die dies berücksichtigen. geben tut es sie (nachzulesen in der eichverordnung).

leider ist es mir nicht gelungen, jemanden zu finden, der dies genauer erörtern kann und ob es lohnenswert ist da weiter zu forschen.
(klempner, schornsteinfeger, mitarbeiter von energieversorgern, internett ).
vielleicht klappt es hier, bei dem geballten fachwissen, einige diskussionen über brennwert gab es hier bereits.

weiter hatten wir bisher nur den brennwert in der abrechnung, der zudem oft in der heizperiode verändert war?
nun taucht bei denen, welche die abrechnung für das letzte jahr erhalten haben plötzlich der Z wert auf (was den preis für den kunden ein wenig senkt) , auf nachfrage wurde die temperaturdifferenz als grund genannt??
zumindest widersprüchlich zu anderen aussagen.

hege den verdacht, dass diese differenz seit jahren am kunden vorbei in die eigene kasse floss, oder ist nur die veränderte gesetzeslage (tranzparenz) schuld daran?
wie lässt sich herausbekommen, dass dies im ehemaligen brennwert (der nicht als faktor ausgewiesen war) berücksichtigt war?

kennt jemand überhaupt ein recht den doch recht kompliziert zu ermittelnden brennwert unparteisch feststellen zu lassen, der zähler mag eine möglichkeit sein zumindest zu korrekteren abrechnung zu kommen.
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Offline nkh

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #1 am: 14. Juli 2008, 11:41:11 »
Ob und wie der Brennwert berechnet wurde, kann nur der Energieversorger letztendlich sagen.

Der Brennwert hat die Maßeinheit kWh/nm³, also Kilowattstunden pro Normkubikmeter und bezieht sich damit auf Normgrößen. Die Z-Zahl ist dazu da, den Brennwert anzupassen an die tatsächlichen Verhältnisse, hier fließt der Luftdruck (Höhenzone) und die Gastemperatur ein. Angesetzt wird als Gastemperatur allerdins ein Mittelwert von 15 Grad Celsius.

Wenn die Z-Zahl nun ausgewiesen wird, kann es an einer Umstellung im Abrechungssystem liegen, das kann allerdings nur der Versorger beantworten.

Offline goofy3

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #2 am: 14. Juli 2008, 21:01:26 »
moin,
der versorger kann es angeblich gerade nicht und ich halte auch nach wie vor die 15 grad für übertrieben, wäre ja zum vorteil des kunden und müßte eine größere differenz ergeben, als nun.

wo steht das eigentlich, habe es nicht gefunden?

die zählerfrage (wie man einen solchen einfordern kann, (der den druck, temperatur usw. erfasst.) ist bisher auch ohne klärung.

jemand eine idee, oder fundstelle?
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Offline AKW NEE

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #3 am: 15. Juli 2008, 08:40:08 »
Hallo und guten Tag,
es ist falsch, wenn hier von @nkh der Eindruck erweckt wird, dass der jeweilige Versorger frei entscheiden kann wie er den Brennwert errechnet. Aus den Diskussionen in anderen Foren ist dies auch @nkh bekannt.
 
Es gibt die technischen Regeln G 685 der DVGW hier ist für alle Versorger verbindlich geregelt, wie diese Berechnung erfolgen soll.

Der Wert z ist die Zustandszahl, ist in den Regeln gut erklärt. Bei diesem Wert handelt es sich um einem Umrechnungsfaktor, der verschiedene Bedingungen, wie Temperaturen, Drücke, Feuchtigkeit und Höhe der Verbrauchsstelle über NN, berücksichtigt. Dieser Wert kann sich nicht ändern, außer beim Wechsel des Versorgers und dies auch nur, wenn der neue Versorger sein Versorgungsgebiet in andere Höhenzonen eingeteilt hat.

Offline nkh

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #4 am: 15. Juli 2008, 08:56:24 »
@akw Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)
ich sagte nur, wie er berechnet wurde (Vergangenheit) kann nur der Versorger sagen (also wissen), wer denn sonst, wenn nicht der, also können sie sich wieder beruhigen :-)

Die 15 Grad Celsius hat sich auch nicht der Versorger ausgedacht, sondern die Eichbehörden. Es ist im technischen Arbeitsblatt G 685 geregelt (Thermische Gasabrechnung).

Ob du so einen Zähler einfordern kannst, weiß ich nicht, aber das Problem wären schon alleine die Kosten. Zustandsmengenumwerter (so heißen die Dinger) berücksichtigen Temperartur und Gasdruck in Echtzeit, sind aber sehr teuer, so das dein Netzbetreiber deinem Gaslieferanten dies in Rechnung stellen würde, und da würdest du wohl keine Lieferanten finden, der dich da kostengünstig noch beliefern kann.

Offline AKW NEE

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #5 am: 15. Juli 2008, 11:13:35 »
@nkh

Ihre Polemik ist hier vollkommen unangebracht!

Sie haben geschrieben:

Zitat
Ob und wie der Brennwert berechnet wurde

Das Wort \"Ob\" erweckt den Anschein, als ob der Versorger die Wahl hätte es zu tun oder nicht, dieser Eindruck ist falsch!

Offline goofy3

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #6 am: 15. Juli 2008, 19:30:29 »
nun fangt nicht an zu streiten, eitelkeiten lebt man in den foren bei ebay oder so aus. ;-)

vielen dank, hilft schon ein ganzes stück weiter, werde daran anknüpfen.

der dank gilt euch beiden!
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Offline nkh

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #7 am: 16. Juli 2008, 08:40:44 »
;-)
Danke, hast Recht. Ich hoffe, WIR konnten ein bisschen helfen....

Offline AKW NEE

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #8 am: 16. Juli 2008, 11:07:47 »
@goofy3
Grundsätzlich haben Sie recht, nur geht es nicht immer um Eitelkeiten, sonder wie hier um rechtlich bedeutsame Beschreibungen, die falsch sind.
Gruß

Offline nkh

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Brennwert nach DIN oder Energieversorger/ z wert
« Antwort #9 am: 16. Juli 2008, 11:10:59 »
Also nochmal,
ich habe NICHT gemeint, das der Versorger sich aussuchen darf, wie er abrechnet.

ich habe GEMEINT, das aber nur er es letztendlich dem Kunden erklären kann, wie er abrechnet.

Wenn jemand mich falsch versteht, tut es mir leid, das ich mich scheinbar etwas missverständlich ausgedrückt habe.

Können wir uns jetzt wieder alle lieb haben....  :P

 

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