Energiepreis-Protest > ESM Energieversorgung Selb-Marktredwitz
Rückforderung nach BGH-Urteil und Gutachten
haurax:
Ich habe seit Oktober 2004 allen Preisänderungen meines Energieversorgers widersprochen, und nach den Empfehlungen des BdE auch dem Gesamtpreis . Nun schreibt mir die ESM, dass nach dem Urteil des BGH vom 13.06.2007 die Preiserhöhungen bzw. Preissenkungen rechtmäßig sind, weil die ESM nach einer Bescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG im Zeitraum vom 1.10.2004 bis 31.12.2007 die Energiepreise nur um 0,8916 CT/kWh erhöht hat, während die Bezugskosten im gleichen Zeitraum um 0,9667 Ct/kWh gestiegen sind. Damit ist der Nachweis erbracht, dass die in Rechnung gestellten Preise gemäß §315 BGB der Billigkeit entsprechen und ich den rückständigen Betrag zu bezahlen habe. Der vollständige Wortlaut des Wirtschaftsprüfertestates ist auf der Internetsetseite http://www.esmselb.de nachzulesen.
Allerdings geht die ESM in diesem Schreiben mit keiner Silbe auf den Gesamtpreis ein, sondern nur auf Preiserhöhungen bzw. –senkungen. Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich mich weiter verhalten soll. In vielen Threads ist zwar von diesem Urteil die Rede, aber so ganz komme ich damit nicht klar. Ich habe nun die Musterbriefe des BdE und der VZ gefunden, die sich auf das BGH-Urteil und ein Gutachten beziehen, und werde wohl damit auf das Schreiben antworten. Oder gibt es dazu neue Erkenntnisse?
allessauteuer:
Habe das gleiche Schreiben am 07.07.08 auch erhalten. Frage mich warum so spät? Bin mir auch nicht ganz im Klaren was ich jetzt weiterhin machen soll. Hast Du die Links der von Dir angeführten Musterschreiben?
haurax:
@ allessauteuer
Freut mich, endlich mal einen weiteren Protestler in meiner Nähe zu finden. Schau doch mal auf der Startseite von gaspreise-runter unter musterschreiben, da sind am Ende die Links zu den Musterschreiben! Ich werde bis zum Wochenende antworten, auch wegen der Erhöhung zum 1. August. Vielleicht gibt es noch weitere \"Rebellen\" hier, dann meldet euch doch mal.
allessauteuer:
Danke. Habe das Schreiben vorbereitet. Aber warum soll ich so schnell antworten? Im Schreiben habe ich einen Zahlungstermin am 04.08.08 gesetzt bekommen. Die Zeit läuft doch für uns. Also werde ich am 02.08.08 die Antwort einwerfen.
Muß ich wegen der Erhöhung zum 01.08.08 extra etwas schreiben, oder ist dies durch frühere Widersprüche abgedeckt?
haurax:
@ allessauteuer
Diese Frage wurde im Forum schon oft behandelt, also mal die Suchfunktion benutzen. Jede Erhöhung sollte auch mit einem Widerspruch beantwortet werden.
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