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Autor Thema: GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt  (Gelesen 14902 mal)

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Offline ben100

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #15 am: 29. Juli 2008, 16:43:35 »
Hat dir Dein Anwalt zu diesem Statement geraten oder wie sollen wir das verstehen?

Setzt Dich da wer unter Druck ???

Offline Kampfzwerg

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #16 am: 29. Juli 2008, 17:15:25 »
Zitat
Original von ben100
Hat dir Dein Anwalt zu diesem Statement geraten oder wie sollen wir das verstehen?
Setzt Dich da wer unter Druck ???
:rolleyes: Du erwartest doch jetzt wohl nicht ernsthaft eine Antwort von Warmuth ?

zur Info hilft vielleicht dieser Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

§ 186 StGB Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Offline ben100

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #17 am: 29. Juli 2008, 19:44:48 »
Also so schlimm fande ich seine Ausführungen jetzt auch wieder nicht.

Offline superhaase

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #18 am: 29. Juli 2008, 20:22:02 »
So kann es gehen, wenn man ohne Rechtsbeistand auf eigene Faust handelt und die Empfehlungen des BdEV oder der Verbraucherzentralen nicht richtig verstanden hat.
Der entscheidende Fehler war wohl, einen Gesamtabschlag zu kürzen, ohne getrennt für Wasser, Strom etc. Abschläge zu überweisen und nur den Stromabschlag zu kürzen.

Spätestens nach der terminierten Sperrandrohung wäre ein Rechtsanwalt erforderlich gewesen, um Schlimmeres abzuwenden.

Dass nun die verbreiteten Behauptungen, der Versorger handelte illegal, zurückgenommen werden muss, ist klar.

Ich wünsche Warmuth mehr Glück bei seinen künftigen Entscheidungen bzgl. \"strompreisrebellion\", und vor allem immer guten anwaltlichen Rat!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Netznutzer

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #19 am: 29. Juli 2008, 22:25:53 »
So kann es gehen, wenn man ohne Rechtsbeistand auf eigene Faust handelt und die Empfehlungen des BdEV oder der Verbraucherzentralen nicht richtig verstanden hat. Der entscheidende Fehler war wohl, einen Gesamtabschlag zu kürzen, ohne getrennt für Wasser, Strom etc. Abschläge zu überweisen und nur den Stromabschlag zu kürzen.

Es schreibt und protestiert immerhin:
Michael Warmuth
Protestgruppe Region Bergstrasse
http://wiki.energienetz.de/index.php/Bergstrasse
michaelchristian.warmuth@freenet.de

Wenn alle Köpfe von Protestgruppen so elementare Fehler begehen, wie SH ausgeführt hat, dann sieht\'s nicht gut aus um die Protestwelle. Komisch, dass es niemandem aufgefallen ist, als der Beitrag hier veröffentlicht wurde...

Gruß

NN

 

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