Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt  (Gelesen 14905 mal)

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Offline Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« am: 08. Juli 2008, 11:13:39 »
Guten Tag zusammen.

Hier nun die absolute Neuigkeit vom GGEW Bensheim.

Wir haben mehrfach den Einwand der Unbilligkeit gegen sämtliche Rechnungen und Abschlagsrechnungen gem. §315 BGB eingelegt. Wer sich in der Rechtssprechung auskennt, weiß inzwischen, dass die Drohung mit einer Versorgungssperre und die Durchführung rechtswidrig ist.

Bereits im März 2007 hat das GGEW eine Versorgungssperre angedroht, der wir nach allen Regeln der Kunst Widersprochen haben. Vorlage dazu waren die Mustertexte und Urteile des Bundes für Energieverbraucher.

Zur Vorgehensweise nochmals...

1. §315 Unbilligkeitserklärung
2. Bitte um Rücknahme der Sperrandrohung an GGEW (ohne Reaktion)
3. Hausverbot ausgesprochen
4. Schutzschrift beim AG Bensheim hinterlegt
5. Einstweilige Verfügung beantragt beim AG Bensheim gem. Musterschreiben (wurde abgelehnt... \"Dem Antragssteller ist es zuzumuten den normalen Klageweg zu beschreiten... eine Drnglickkeit ist nicht gegeben, da der Versorger keinen definitiven Sperrtermin angekündigt hat.)

Am 02.07.2008 haben wir nun plötzlich einen \"Roten Zettel\" vom GGEW im Briefkasten gehabt mit der Sperrandrohung für 07.07.2008 zwischen 9 und 12 Uhr, wenn wir nicht bis 04.07.2008 521,- € bezahlen. (Wir haben eine Überzahlung/Guthaben von über 6600,- € aus unbilligen Preiserhöhungen!!!)

Ich habe selbige Prozedur wie oben erneut beschritten und war am 07.07.2008 beim AG Bensheim um die Einstweilige Verfügung nun zu erwirken. Es war aber noch keine Zuständigkeit vorhanden und ich sollte um 9 Uhr wieder kommen.

Als ob ich es geahnt habe, bin ich nochmals nach Hause gefahren und habe bei meiner Ankunft dort um 08:45 festgestellt, dass das Wasser abgestellt wurde, bzw. teilweise eingestellt wurde (Druckveringerung). Man muß dazu sagen, dass sich der Hausanschluß nicht im Haus oder auf unserem Grundstück, sondern auf dem Bürgersteig befindet. Diese Tatsache hat das GGEW schamlos ausgenutz, um das erteilte Hausverbot zu umgehen und uns so unter Druck zu setzen!

Auf dieser Grundlage und auf der Tatsache, dass Abschlag für Wasser bezahlt wurde bin ich dann zu Polizei gefahren und habe den Versorger wegen Nötigung gem. §240 StGB angezeigt.

Danach habe ich die Anzeige gleich mit beim Amtsgericht Bensheim zur Einstweiligen Verfügung eingereicht, aber bis heute ist keine Entscheidung gefallen, trotz der offensichtlichen DRINGLICHKEIT.

Man muß sich das mal Vorstellen: In unserem Haushalt lebt noch meine 74 jährige Schwiegermutter und wir haben einen 3 Jahre alten Sohn, der versorgt werden muß. Es ist kein Waschen, kein Kochen und insbesondere lein Spülen der Toiletten mehr möglich, weil wir Druckspülungen haben und nicht die inzwischen üblichen Spülkästen, die sich ja auch bei geringen druck mal wieder gefüllt hätten.

Kann mir irgendwemand jetzt noch einen TIP geben, was ich machen soll, wenn die einstweilige Verfügung wirder abgelehnt wird??? Muß ich dann über den Beschwerde Weg mit einem Rechtsanwalt in die nächst höhere Instanz???
Michael Warmuth

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michaelchristian.warmuth@freenet.de

Offline bjo

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #1 am: 08. Juli 2008, 11:25:57 »
Zitat
Original von Warmuth
Guten Tag zusammen.

Man muß sich das mal Vorstellen: In unserem Haushalt lebt noch meine 74 jährige Schwiegermutter und wir haben einen 3 Jahre alten Sohn, der versorgt werden muß. Es ist kein Waschen, kein Kochen und insbesondere lein Spülen der Toiletten mehr möglich, weil wir Druckspülungen haben und nicht die inzwischen üblichen Spülkästen, die sich ja auch bei geringen druck mal wieder gefüllt hätten.
Instanz???

hallo,
- mittels RE GGEW auffordern Ihrern Lieferverpflichtungen nachzukommen!
Frist (2 Tage)
- Kartellbehörden + Presse informieren
bei null Reaktion
- Wasserbeitrag kürzen, wenn denn noch Wasser fließt, kommt gar kein Wasser mehr Zahalungen einstellen!
- zu einer Baufirma / Feuerwehr fahren und um einen Hydrantenschlüssel bitten, dann im beisein von Presse, RE, Polizei Wasser aufdrehen!

PS: vorher natürlich ein großes Schild malen das auch immer schön auf den Bildern zu sehen ist!

Offline Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #2 am: 08. Juli 2008, 12:13:19 »
Welch ein Traum  :D

Tatsächlich wird sich die Presse sicherlich nicht den örtlichen \"Besten\" Kunden und Sponsor vergraulen und ich halte es doch für fraglich, dass die Polizei dás mitmacht.

Tatsächlich habe ich inzwischen eine Zurückweisung der Einstweiligen Verfügung erhalten. Dort hat der Versorger ebenfalls ein Schutzschrifthinterlegt und erstmal eine Zahlungsaufstellung beigelegt. Es ist jedoch nicht ersichtlich, ob hier nun endlich gebilligte Preise herangezogen wurden.

Hab jetzt eine Adresse von einem Fachanwalt für Energierecht erhalten. Ich glaube anders geht es nicht mehr... Arme Kunden!
Michael Warmuth

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Offline bjo

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #3 am: 08. Juli 2008, 13:24:29 »
GGEW Ag Bensheim,
Wenn ich dieHomepage richtig deute ist bestimmt einer der Bürgermeister
Chef vom ganzen!

Rück dem mit deiner ganzen Familie auf den Leib! Schließlich muß du dich ja irgendwo waschen!

Offline Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #4 am: 08. Juli 2008, 16:08:25 »
Interessant an der ganzen Sache ist, dass das GGEW scheinbar auch auf den Trichter gekommen ist eine Schutzschrift beim AG Bensheim zu hinterlegen.

Und tatsächlich hat sich das GGEW sogar einfallen lassen in dieser Schutzschrift auch gleich die Stromversorgungssperre anzukündigen mit Termin 21.07.2008. Zitat: \"Nach alledem werden wir die Wasserzufuhr am 07.07.2008 und die Stromzufuhr am 21.07.2008 unterbrechen. Wir geben der Gegenseite Gelegenheit, uns zur Stromsperre Zutritt zur Zählereinheit zu gewähren. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir die Stromsperre durch Aufgraben vor der Abnahmestelle unterbrechen. Die Wasserzufuhr sperren wir mittels Haupthahn vor dem Anwesen der Gegenseite.\"

Vielen Dank für die Vorwarnung! Jetzt werden wir mit Sicherheit einen Fachanwalt für Energierecht einschalten und Klagen!
Michael Warmuth

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Offline Cremer

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #5 am: 08. Juli 2008, 21:56:16 »
@Warmuth,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, hatten Sie doch bereits letztes Jahr eine Schutzschrift hinterlegt.

Fragen Sie doch mal das AG danach und wie sich die Sache nun dazu verhält, dass man der Schutzschrift bzw. der einstweiligen Verfügung der GGEW stattgegeben hatte.

Ihr Anwalt sollte Beschwerde gegen das AG einlegen

Würde auch mit einem Hydrantenschlüssel das wasser aufdrehen.

Fahrzeuge in dem besagten Bereich, wo die GGEW das Stromkabel aufgraben wollen, parken.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #6 am: 08. Juli 2008, 22:11:42 »
Zitat
Original von Cremer
@Warmuth,
Ihr Anwalt sollte Beschwerde gegen das AG einlegen

Würde auch mit einem Hydrantenschlüssel das wasser aufdrehen.

Fahrzeuge in dem besagten Bereich, wo die GGEW das Stromkabel aufgraben wollen, parken.

all die Aktionen des Versorgers, die dazu noch illegal sind, verusachen Kosten. Diese Kosten wiedersprechen dem Gebot der Kostengünstigen
Bereitstellung von Energie! Den § mußt du hier im Forum suchen!

Offline Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #7 am: 08. Juli 2008, 23:33:05 »
Danke für die guten Tips...

@CREMER

http://wiki.energienetz.de/index.php/Bergstrasse

Hier ist die gesamte Historie seit der \"Kriegserklärung\" aufgeführt. Ich hab jedesmal wenn das GGEW eine Sperrandrohung gemacht hat eine ans Amtgericht geschickt und versucht einen Einstweilige Verfügung zu erwirken. Inzwischen haben sich 3 verschiedene Richter damit am Amtsgericht befasst.

Dem Amtsgericht liegt eine Berechnungstabelle des kalkulierten Guthabens beim GGEW aus ungebilligten, aber bezahlten Preiserhöhungen vor. Trotzdem wird hier folgendermaßen Argumentiert.

... Die Zahlung des Abschlages für JULI 2008 am 4.8.2008 führt nicht dazu, dass das Sperrungsbegehren unverhältnismäßig wäre, da nicht glaubhaft dargelegt wurde, dass die geschuldeten Abschlagszahlungen regelmäßig erbracht wurden. Damit liegen die Voraussetzungen einer Sperrung entsprechend den Ausführungen in der Schutzschrift vom 02.07.2008 des Versorgers Seiten 3 und 4 vor...

Wie kann eine Gesamtabschlagszahlung in der Wasser, Abwasser, Gas und Strom trotzdem scheinbar fällig werden, wenn doch die Unbilligkeit erklärt wurde?

Und jetzt das wichtigste... Gibt es in Deutschland nicht ein Grundversorgungsrecht mit Wasser insbesondere bei Haushalten mit alten Menschen oder Kindern, so genannten Schutzbefohlenen???

Weiterhin führt das Amtgericht folgendes aus...

... Soweit es um die zukünftige Sperrung wegen bestehender Stromrückstände geht, besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf...

In der Schutzschrift erklärt das GGEW aber bereits...

...Nach alledem werden wir die Wasserzufuhr am 07.07.2008 und die Stromzufuhr am 21.07.2008 unterbrechen. Wir geben der Gegenseite Gelegenheit, uns zur Stromsperre Zutritt zur Zählereinheit zu gewähren. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir die Stromsperre durch Aufgraben vor der Abnahmestelle unterbrechen. Die Wasserzufuhr sperren wir mittels Haupthahn vor dem Anwesen der Gegenseite....

@ BJO

Da ich wirklich nicht weiß, ob ich mich nicht noch strafbar mache, wenn selber die Versorgung wieder aufdrehe, laß ich das mal lieber sein. Da das Amtsgericht scheinbar eher der Schutzschrift der Versorgers entspricht, als die Rechte des Verbrauchers zu schützen überlasse ich dies lieber einem Fachanwalt und werde morgen den geforderten Betrag in Höhe von 521.40 EURO bezahlen. Leider ist die Versorgung einer 74-jährigen Frau im Haus und eines 3-jährigen Kindes ohne Wasserversorgung äußerst kompliziert. Insofern leider ein 1:0 für die Versorger.

Zum abstellen des Fahrzeugs... Wenn man jetzt wüsste, wo die des machen, dann würde ich es tun, aber direkt vor unserem Haus befindet sich auch noch ein Parkverbot und es liegt direkt an einer Hauptstrasse.  ;(
Michael Warmuth

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Offline bjo

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« Antwort #8 am: 08. Juli 2008, 23:46:05 »
Zitat
Original von Warmuth
Danke für die guten Tips...
@ BJO

Da ich wirklich nicht weiß, ob ich mich nicht noch strafbar mache, wenn selber die Versorgung wieder aufdrehe, laß ich das mal lieber sein. Da das Amtsgericht scheinbar eher der Schutzschrift der Versorgers entspricht, als die Rechte des Verbrauchers zu schützen überlasse ich dies lieber einem Fachanwalt und werde morgen den geforderten Betrag in Höhe von 521.40 EURO bezahlen. Leider ist die Versorgung einer 74-jährigen Frau im Haus und eines 3-jährigen Kindes ohne Wasserversorgung äußerst kompliziert. Insofern leider ein 1:0 für die Versorger.

Zum abstellen des Fahrzeugs... Wenn man jetzt wüsste, wo die des machen, dann würde ich es tun, aber direkt vor unserem Haus befindet sich auch noch ein Parkverbot und es liegt direkt an einer Hauptstrasse.  ;(

Rücksprache mit RE halten und wenn der grünes Lciht gibt Versorgung aufnehmen!
Deine Argumente
- du hast immer Wasser in voller Höhe bezahlt
- du klaust kein Wasser da es ja weitehin durch deine Uhr läuft
- du auf Grund der persönlichen Umstände gezwungen bist
- Das Verhalten des Versorgers laut geltener Rechtsprechung illegal ist!

Hast du das ganze schon mal der zuständigen Kartellbehörde mitgeteilt!
Laut Forum habe die in anderen Sperrandrohungsfällen sofort gehandelt!

PS: wenn mir das passieren würde, müßte JEDER der sich an der Aktion beteiligt mit einer Anzeige rechnen und veröffendlichung im WEB!

Offline e-Stromer

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #9 am: 09. Juli 2008, 00:45:22 »
@Warmuth

wie bjo schon Denkanstöße gab...

die Kartellbehörde geht einer solchen rechtswidrigen Sperre nach,
wenn man sich mit Fakten an sie wendet. (Schon die Androhung einer Sperre ist rechtswidrig)
zumal wenn Preise strittig sind und gar, wenn es nicht um Wasser,
sondern um Strom geht.

Dass grade auch Amtsgerichte oftmals eigenartige Entscheidungen treffen,
ist bekannt - warum allerdings, lässt sich nicht nachvollziehen.
Ein AG wäre gut beraten, andere/s/n anzurufen, wenn es sich nicht als
so kompetent sieht oder gar parteiisch ist,
anstatt geltendes Recht anzuwenden (meine Meinung).

 
also
weder sich ver-stromern noch ent-wässern lassen, so es einem möglich ist...
und, ja, RA machen lassen... wird wissen, was zu tun ist.  8)

~~~


bei GGEW liegt der Fall zwar anders als > http://freenet-homepage.de/diemeinige/and/StW-Ku-Wasspg-zurck.jpg <
doch vielleicht interessant zu lesen, wie manche Stadtwerke agieren/wollen...
(bis die Presse eingeschaltet wurde)
.
.

Offline Cremer

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« Antwort #10 am: 09. Juli 2008, 10:52:15 »
@Warmuth,

ich kann nicht entnehmen, dass Sie eine Schutzschrift hinterlegt hatten.

Ich halte dies aber für den besseren Weg.

Die Aktivität, also Beantragung einer Einstweiligen Verfügung (EV), ginge dann von der GGEW aus, nicht von Ihnen mit Ihrer beantragten EV

Möglicherweise hätte dann das AG bei Antrag einer EV (Sperrung9 durch die GGEW anders entschieden.

So war das in zwei Fällen bei uns.

Die Aktivitäten sollte immer die Gegenseite anfangen/ausführen

Meine Meinung:
Verklagen lassen ist der bessere Weg anstelle selber zu klagen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Warmuth

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« Antwort #11 am: 09. Juli 2008, 16:12:37 »
Zitat
Original von Cremer
@Warmuth,

ich kann nicht entnehmen, dass Sie eine Schutzschrift hinterlegt hatten.

Ich halte dies aber für den besseren Weg.

Die Aktivität, also Beantragung einer Einstweiligen Verfügung (EV), ginge dann von der GGEW aus, nicht von Ihnen mit Ihrer beantragten EV

Möglicherweise hätte dann das AG bei Antrag einer EV (Sperrung9 durch die GGEW anders entschieden.

So war das in zwei Fällen bei uns.

Die Aktivitäten sollte immer die Gegenseite anfangen/ausführen

Meine Meinung:
Verklagen lassen ist der bessere Weg anstelle selber zu klagen.

Ich hab gesehen, dass ich die tatsächliche in der Historie vergessen habe aufzuführen, aber die Schutzschrift wurde auch am 04.07.2008 per Fax beim AG Bensheim hinterlegt.

Ich hatte jedoch keine Wahl. Rechtlich gesehen befindet sich der Haupthahn eine Hause immer Außerhalb des Grundstücks. In diesem Bereich kann der Eigentümer kein Hausrecht ausüben und jeder Versorger kann dort jeder Zeit mit dem Wasser spielen wie es Ihm beliebt. Darum musste ich die EWV beantragen. Quasi um das Hausrecht zu erweitern.

Mir persönlich ist es auch lieber wenn die Gegenseite klagt, aber ich werde in einer Woche erneut unter Zugzwang gesetzt. Dann will das GGEW die Straße aufbuddeln um den Strom zu sperren.

Ich habe 3 Stunden wie ein Verrückter gesucht um diesem Passus

all die Aktionen des Versorgers, die dazu noch illegal sind, verusachen Kosten. Diese Kosten wiedersprechen dem Gebot der Kostengünstigen Bereitstellung von Energie! Den § mußt du hier im Forum suchen!

zu finden. Ich finde aber nichts! Wer weiß mehr???
Michael Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #12 am: 09. Juli 2008, 16:47:22 »
@Warmuth

Haben Sie noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet?

Ich hoffe doch, dass Sie einem Rechtsanwalt ein Mandat erteilt haben. Dieser sollte Ihnen die gefragten Auskünfte erteilen können, so z.B. ob die Aktionen illegal sind.

Bzgl der Stromsperre haben Sie hoffentlich auch einen Rechtsanwalt mit der Abwendung betraut.

Sie sollten bei solch elementar wichtigen Dingen, wie der Versorgung mit Wasser und Energie, nicht selbst versuchen vor Gericht aufzutreten.
Dies erfordert Kenntnisse im Prozessrecht, sowie im materiellen Recht.

Wenn Sie ein Mandat erteilt haben, dann sollten Sie auch nicht ohne Rück- und Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt irgendwelche Aktionen durchführen.


Grüße
belkin

Offline Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #13 am: 09. Juli 2008, 17:14:41 »
Ich habe einen Rechsanwalt zukünftig damit betraut...

Mir ist bewußt, wo meine Grenzen sind  :)

Selbstüberschätzung ist hier nämlich völlig fehl am Platz. Trotzdem vielen Dank.
Michael Warmuth

Protestgruppe Region Bergstrasse
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Offline Warmuth

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GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt
« Antwort #14 am: 29. Juli 2008, 07:14:27 »
Sehr geehrte Leserinnen und Leser.

Ich nehme bezug auf meinen Anfangsartikel in diesem Thema. Nach eingehender rechtlicher Beratung wurde ich darüber aufgeklärt, dass das GGEW zu Sperrung in vollem Umfang berechtigt war, weil wir die Abschlagszahlungen insgesamt gekürzt haben.

Dem Versorgungsunternehmen steht in jedem Fall eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu. Der Abnehmer ist in keiner Weise dazu berechtigt mit Überzahlungen aufzurechnen und aus diesem Grunde nichts zu bezahlen.
Irrtümlicherweise bin ich jedoch aus vergangenen Rechtssprechungen davon ausgegangen bzw. habe falsche Schlüsse daraus gezogen.

Dies gilt insbesondere dem Vorwurf der Nötigung. Ich widerrufe daher insgesamt, die von mir irrtümlicherweise falsch erhobenen Behauptungen, speziell nachfolgend aufgeführt:
-   Illegale Vorgehensweisen
-   Rechtswidriges Handeln
-   Nötigende Maßnahmen

Explizit nehme ich an dieser Stelle meine Äußerungen wie „die Energiesperrung der GGEW ist illegal“ „es liegt eine tatbestandsmäßige Verwirklichung des § 240 StGB vor“ und „das GGEW hat ................ schamlos ausgenutzt, um uns unter Druck zu setzen“ und „Die Drohung mit einer Versorgungssperre und Durchführung der Versorgungssperre ist rechtswidrig“ zurück.

Weiterhin schrieb ich unter http://wiki.energienetz.de/index.php/Bergstrasse, dass das GGEW abermals zum 01.01.2008 Preiserhöhungen über 50% angekündigt hat. Die tatsächliche Preiserhöhung in UNSEREM „Wahltarif1“ beträgt jedoch lediglich 10,33%. Ich hab daher diese unwahre Äußerung entfernt.

Weiterhin schrieb ich hier „Leider belegt im Bundesvergleich aber auch das GGEW nur Ränge zwischen 100. Platz und 150. Platz.“ Diese Aussage war zu pauschal und habe diese zum heutigen Tage korrigiert.

Sollte ich zudem insgesamt in den Themen den Eindruck erweckt haben, dass das Versorgungsunternehmen grundsätzlich rechtswidrig vorgeht oder gegen uns vorgegangen ist, so darf ich mich in vollem Umfang und in aller Form beim Versorgungsunternehmen GGEW Ag Bensheim entschuldigen.

Mit freundlichen Grüssen
Michael Warmuth

Protestgruppe Region Bergstrasse
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