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Autor Thema: Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha  (Gelesen 7240 mal)

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Offline DieAdmin

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Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha
« am: 07. Juli 2008, 17:52:46 »
@all,

eben erhielt ich die Nachricht, dass auch die Stadtwerke Gotha in einem Schreiben vom 30.06.08 die Sperre gegenüber eines ihrer rebellischen Kunden zum 14.07.08 angedroht hat.

was ist zu tun:

Ein Schreiben an den Versorger, dass man Hausverbot erteilt:
Musterschreiben dazu : http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1717&st_id=1717&content_news_detail=4349&back_cont_id=1717 oder hier: http://www.vzth.de/UNIQ121544525302476/link387831A.html

Auch Infos zur Schutzschrift, die man am Amtsgericht Gotha hinterlegen sollte finden sich da.

Auch kann man sich an einen Anwalt wenden, der sich damit auskennt. Wer Mitglied im :bdev: ist und in den Prozesskostenfond eingezahlt hat:  diese Kosten sind abgedeckt. Da mal beim Service nachfragen.

Und die Thüringer VZ informieren.

Da ich kürzlich auch die Erfahrung machen durfte: Pfingstgrüße von EVI oder die 2. Mahnung

Ich hoffe, hab nichts vergessen. Falls jemand noch was ergänzen möchte...

Offline Pedro

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Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha
« Antwort #1 am: 07. Juli 2008, 19:39:35 »
Sperrung des GAS - Hausanschlusses
Ja, ergänzen möchte ich, dass in nicht wenigen Fällen das Betreten des Hauses zur Sperrung des Gasanschlusses gar nicht erforderlich ist: im Bürgersteig vor dem Haus befindet sich oftmals ein Absperrschieber mit dem die Hauszufuhr gesperrt werden kann (erkennbar mit dem Schriftzug auf dem ca. 10 cm großen Deckel: GAS oder nur G). Ich empfehle deshalb, in den Widerspruch auch die Möglichkeit dieser Sperre einzubeziehen, falls ein derartiger Schieber außerhalb des Hauses liegt.

Offline Cremer

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Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha
« Antwort #2 am: 07. Juli 2008, 21:45:47 »
@Petro,

dann stellt man einfach ein Auto auf den Schieber. :D

Aber so schnell sperren die von der Straße nicht.-
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha
« Antwort #3 am: 07. Juli 2008, 22:11:00 »
Frage an die Experten!
kann man wenn man zu unrecht gesperrt wurde Schadensersatz fordern?

ich frage wegen
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/

Wenn eine Sperre zu unrecht erfolgt könnte man ja wie folgt vorgehen
- Schadensersatz fordern
- gerichtlich gegen die Unterschreiber der Androhung vorgehen!
- Den RechtsBruch in der Presse öffendlich machen!

Offline Pedro

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Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha
« Antwort #4 am: 08. Juli 2008, 10:08:25 »
Hallo Cremer,
..auf dem Schieber parken, guter Vorschlag, lässt sich aber 1.nicht überall machen und 2. muss man erst mal wissen, dass man außen abgesperrt werden kann. Meine Empfehlung zielte darauf ab, sich nicht auf den \'\'Hausbesuch\'\' zu verlassen oder auf diesen zu warten.  ;)

Offline DieAdmin

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Sperrandrohung der Stadtwerke Gotha
« Antwort #5 am: 09. Juli 2008, 16:33:50 »
Nachdem den Stadtwerken Gotha das Musterschreiben (an den Versorger) zugegangen ist, haben sie die Sperrandrohung vorab mündlich zurückgenommen, und sich entschuldigt für das Versehen, verursacht durch das neue Abrechnungssystem.

Eine schriftliche Bestätigung soll der Kunde noch erhalten.

 

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