Aufgrund des Urteils des LG Bamberg mußte Tega ja nun ihre Preisanpassungsklausel ändern. Ein günstigeres Angebot eines Mitbewerbes soll nun durch ein schriftliches Angebot belegt werden. Sodann teilt Tega mit, ob sie zu diesem Preis liefert oder einmalig freigibt, damit der Kunde anderweitig tanken kann.
Nun ist so ein schriftliches Anbot eines freien Anbieters ja nach meiner Erfahrung überhaupt nicht zu bekommen.
Im übrigen frage ich mich, ob solch eine einseitig vorgenommene Vertragsänderung überhaupt gültig ist. Ein Vertrag ist eine auf beidseitiger Willenserklärung basierende Vereinbarung, eine Änderung durch eine Partei bedarf somit der Zustimmung der anderen Partei.
Und da wird wohl kein vernünftiger Mensch zustimmen.
Gibts da schon Erfahrungen von Tega-Kunden?