Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Berufung durch Beschluss abgewiesen  (Gelesen 15469 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 836
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #15 am: 12. September 2008, 14:13:24 »
Ich habe jetzt mal ein bisschen im Web Archiv gestöbert und die folgenden alten Seiten gefunden:
http://web.archive.org/web/20040716165923/www.stadtwerke-ingolstadt.de/Preise.64.0.html
http://web.archive.org/web/20050319015628/www.stadtwerke-ingolstadt.de/Preise.64.0.html
http://web.archive.org/web/20070105033824/www.stadtwerke-ingolstadt.de/index.php?id=64
http://web.archive.org/web/20070105033824/www.stadtwerke-ingolstadt.de/index.php?id=64
http://web.archive.org/web/20070208173534/www.stadtwerke-ingolstadt.de/index.php?id=64

Laut den Angaben auf den Webseiten müssten wir auf Grundlage des sogenannten Normsondervertrages beliefert worden sein. Insofern hat der RA recht wenn er sagt dass die Vertragsgrundlage nicht ganz klar ist. Wenn es tatsächlich ein Sondervertrag wäre dann wären alle Preisänderung wirkungslos da die Stadtwerke nach seiner Aussage keine Preisanpassungsklausel für diesen Vertrag hatten.

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #16 am: 12. September 2008, 14:24:04 »
Zitat
Original von egn

Laut den Angaben auf den Webseiten müssten wir auf Grundlage des sogenannten Normsondervertrages beliefert worden sein. Insofern hat der RA recht wenn er sagt dass die Vertragsgrundlage nicht ganz klar ist.

Warum immer noch so zögerlich :rolleyes: Stimmt der Jahresverbrauch sind Sie doch eindeutig Sondervertragskunde. Das Geklapper des Versorgers drumrum ist doch völlig unerheblich. Laden Sie sicherheitshalber die pdf-Preisblätter herunter.

Die Rechtsfolge aus diesem Umstand haben Sie ja schon zutreffend dargestellt  ;)

Und jetzt frag\' ich Sie: Was hat dann ihr konkretes Vertragsverhältnis noch mit der Ingolstädter Entscheidung zu tun?! - es ging um Tarifkunden.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 836
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #17 am: 12. September 2008, 14:32:41 »
Im Prinzip haben Sie schon recht.

Aber Namen sind letztlich Schall und Rauch. Was auf einer Webseite \"Normsondervertrag\" genannt wird kann im Grunde genommen auch Grundversorgung sein. So dass sich der Streit vor Gericht möglicherweise dann um diese Definition dreht.

Und natürlich hat dann dieser Punkt nicht mehr wirklich was mit der alten Verhandlung zu tun.

Die PDFs kann man leider nicht runterladen da diese nicht archiviert werden. Aber gegebenfalls müssen die Stadtwerk diese dem Gericht vorlegen.

Offline u.h.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #18 am: 12. September 2008, 15:47:55 »
Zitat
Original von egn
Die PDFs kann man leider nicht runterladen da diese nicht archiviert werden. Aber gegebenfalls müssen die Stadtwerk diese dem Gericht vorlegen.

Hinweis:
In VIER (von fünf) Links sind PDF downloadbar - jedoch \'doppelt\'.

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 836
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #19 am: 12. September 2008, 15:57:55 »
Danke, da habe ich wohl bei meinem Versuch genau den nicht funktionierenden Link erhalten.  :D

Interessant ist der Link. Dieser entsprach dem Zeitpunkt des ersten Widerspruchs. Erst ab 2007 wurden dann die Preisblätter umgestellt und die Grundversorgung erwähnt.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #20 am: 12. September 2008, 16:08:09 »
Zitat
Original von RuRo
Warum immer noch so zögerlich :rolleyes: Stimmt der Jahresverbrauch sind Sie doch eindeutig Sondervertragskunde.

Wieso das denn?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #21 am: 12. September 2008, 16:13:45 »
@Black

Wieso das denn nicht?

Sie wollen dem Verbraucher doch jetzt wohl nicht wirklich mit Spitzfindigkeiten auflauern. Bei Begründung des Vertragsverhältnisses offeriert der Versorger einen Normsondervertrag (siehe Preisblatt) und soll daran nachher nicht mehr gebunden sein, nur weil ihm ggf. eine Rechtsprechung des BGH vom Juni 2007 besser in den Kram passt?

Ich komm\' nicht drauf, aber da gab\' es sowas wie Glauben und Treue als Grundsatz.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #22 am: 12. September 2008, 16:23:47 »
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - also der Vereinbarung ob Grundversorgung oder Sonderkunde steht doch noch gar nicht fest wieviel Energie der Kunde letztendlich verbrauchen wird.  Wieso sollte da jemand ab einem bestimmten Verbrauch automatisch Sondervertragskunde sein?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #23 am: 12. September 2008, 16:32:45 »
@Black

Weil es der Versorger offen lässt? - BestPriceVertrag? - fragen Sie den Versorger! Als juristischer Dummie vertraue ich erstmal dem, was drauf steht.

Was macht denn für Sie den Sondervertragskunden aus?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #24 am: 12. September 2008, 17:04:18 »
Der Abschluss eines Sonderkundenvertrages.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 836
  • Karma: +0/-0
Berufung durch Beschluss abgewiesen
« Antwort #25 am: 12. September 2008, 17:36:01 »
Zitat
Original von Black
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - also der Vereinbarung ob Grundversorgung oder Sonderkunde steht doch noch gar nicht fest wieviel Energie der Kunde letztendlich verbrauchen wird.  Wieso sollte da jemand ab einem bestimmten Verbrauch automatisch Sondervertragskunde sein?

Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns war 1992 und versorgt wurde damals wie heute ein Reihenhaus gebaut nach dem damals gültigen Standard. Natürlich stand von vorne herein ungefähr fest welcher Verbrauch zu erwarten ist. Nicht nur deshalb weil andere vergleichbare Reihenhäuser in der Nachbarschaft schon länger bestanden, sondern auch weil die Versorger Erfahrungswerte hinsichtlich des Verbrauches haben und natürlich auch gleich Abschläge für das erste Jahr festlegen können. Da war klar dass wir mindestens 20.000 kWh/Jahr brauchen werden.

Die Frage die sich letztlich stellt ab wann sich Begriffe wie Tarifkunde, Grundversorgung, usw. gebildet haben. Mir kommen diese erst so richtig ins Bewusstsein seitdem es das EnWG gibt. Vorher haben die Versorger in ihrer weitgehend unkontrollierten Monopolstellung sowie getan was sie wollten. Mir kommt so vor, dass z.B. die Stadtwerke Ingolstadt die ehemaligen Normsondervertragskunden ab 1.1.2007 einfach klammheimlich alle in Tarifkunden verwandelt haben. Und gleichzeitig wwurde auch ein neuer Sondertarif eingeführt der sich nur dadurch unterscheidet dass die Konzessionsabgabe niedriger ist.

In diesem Zusammenhang stellt sich für mich auch die Frage in wie weit eine Differenzierung des Arbeitspreises nach unterschiedlichen Verbräuchen billig ist. Mit dem Grundpreis sollten alle fixen Kosten abgedeckt sein und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass den Stadtwerken unterschiedliche Kosten für die Bereitstellung des Gases entstehen ob jetzt mein Nachbar 15.000 kWh/Jahr braucht, oder ich 22.000 kWh/Jahr. Eigentlich sollte zumindest der Arbeitspreis für alle gleich sein, und selbst beim Grundpreis stellt sich die Frage ob eine Differenzierung gerechtfertigt ist.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz