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Autor Thema: LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegt  (Gelesen 4975 mal)

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LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07



Das Urteil gründet auf der unzutreffenden Annahme, dass ein einheitlicher- wohl bundesweiter  -  Markt für Wärmeenergie und auf einem solchen wiederum ein wirksamer Substitutionswettweberb bestehe, der geeignet sei, die Höhe der Gastarife wirksam zu beschränken.

Dem stehen die Feststellungen im Urteil des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 16.04.2008 entgegen, wonach ein einheitlicher Wärmemarkt nicht besteht, Gasversorger in ihren Verteilnetzen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen (ebenso BGH Urt. v. 29.04.08 - KZR 2/07), ein nennensweiter Substitutionswettbewerb nicht besteht.

Weiter steht die Gesetzesbegründung der Bundesregierung  zur Verschärfung der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht im Energiebereich gem. § 29 GWB entgegen.

Wenn der Vortrag zur Kostenentwicklung bestritten wurde, kann die zulässige Berufung Aussicht auf Erfolg haben. Die WP- Bescheinigungen sind keine zulässigen Beweismittel.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

 

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