Energiepreis-Protest > EWE

Zahlungseinstellung wegen offensichtlichen Abrechnungsfehlers

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Solarfuchs:
Hallo,

ich habe die Zahlung z. Zt. komplett eingestellt, weil mein EVU die Abschläge nicht korrekt aufgeführt hat und habe eine korrigierte Rechnung angefordert.

Als Antwort kam, daß ich kein Recht habe nach § 315 BGB Einwand zu erheben.
Ich möchte doch bitte die Forderung begleichen.

Meine Frage:

Worauf bezieht sich das Zahlungsverweigerungsrecht in § 30 AVBGasV bzw. im § 17 GVV?

Nur auf die Nachzahlung der Jahresrechnung oder auch auf die laufenden Abschläge?

Aus beiden Paragraphen geht das  leider nicht hervor.


Mit freundlichen Grüßen


Solarfuchs

RR-E-ft:
@Solarfuchs

Offensichtlich sind Sie der Auffassung, den korrekten Rechnungsbetrag und die korrekte Abschlagshöhe zu kennen. Ohne diese Kenntnis wüssten Sie ja nicht, dass der Rechnungsbetrag und die geforderten Abschläge nicht korrekt sind.  Was man selbst als korrekt erachtet, sollte man auch zahlen. Womöglich gelten § 30 AVBGasV und § 17 GasGVV im eigenen Vertrag gar nicht, weil man kein Tarifkunde/ Kunde in der Grundversorgung ist und entsprechende Bestimmungen auch nicht in ein Sonderabkommen wirksam einbezogen wurden. Das kann man alles nur selbst wissen.

Solaria:
Sehr geehrte Herr Fricke,

ich weiß, daß ich ca. 1000,-- € Abschläge bezahlt habe und daß in der Rechnung nur ca. 300,-- € aufgeführt wurden!

Und daher die Rechnung offensichtlich falsch ist! Und ich ein Recht darauf habe, daß das EVU die von mir überwiesenen Abschläge korrekt aufführen muß.

Ich also, daß Recht habe, eine korrekte Rechnung anzufordern und als Druckmittel meine Zahlung bis zur korrekten Rechnungsstellung einstellen darf.

Oder irre ich mich da?

Mit freundlichen Grüßen


Solarfuchs

PS: Muß hierfür überhaupt ein § angeführt werden?

RR-E-ft:
@Solarfuchs

Unabhängig von der korrekten Rechnung kennen Sie dann doch aber wohl die korrekte Zahlungspflicht und sind nicht gehindert, diese zu begleichen und darauf hinzuweisen, weshalb mehr nicht verlangt werden kann. Natürlich ist es schöner, wenn man eine korrekte Rechnung bekommt, die man sich ggf. rahmen und übers Sofa hängen kann. ;)

Solaria:
Sehr geehrter Herr Fricke,


--- Zitat ---und darauf hinzuweisen, weshalb mehr nicht verlangt werden kann.
--- Ende Zitat ---

Den Teil der Antwort verstehe ich leider nicht.

Heißt das, daß ich entgegen der Informationen, die ich hier im Forum gelesen habe, kein Zahlungsverweigerungsrecht habe?

Wenn nein, dann wäre ich für eine klare Antwort dankbar.

Wie erreiche ich aber dann, daß meine Abschläge korrekt aufgeführt werden?
Oder ist das gar nicht erstrebenswert?

Mit freundlichen Grüßen und einem Dank, daß sie mir antworten.


Solarfuchs

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