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Autor Thema: Muss ich diese Rechnung bezahlen ?  (Gelesen 3868 mal)

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Offline Pluto1978

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Muss ich diese Rechnung bezahlen ?
« am: 23. April 2008, 21:42:07 »
Hallo
ich habe da ein Problem mit meinem Gasanbieter
Ich habe mir im Oktober 2007 ein Haus das mit Flüssiggas beheizt wird gekauft.
Ich bekomme seitdem immer eine Rechnung vom 15.11.07 die ich bitte bezahlen soll bzw muss.
Da ich aber nicht am 15.11.07 Gas bestellte habe habe ich gestern dort angerufen und nachgefragt was das soll.
Dort wurde mir erklärt das der Vorbesitzer im März getankt hat und bis jetzt noch nicht bezahlt hat, da ich die restliche Gasmenge verbraucht habe,soll nun ich das auch bezahlen.Desweiteren wurde mir gesagt das ich damals bei Vertragsabschluss damit einverstanden wäre das ich das bezahle, leider kann ich mich nicht daran errinnern das ich da zugestimmt habe.Heute kamm ein Beleg von meinem Anbieter wo der Vertreter damals drauf geschrieben hat \"Übernahme,Wie mit Kunden abgeprochen\"

Nun meine Frage was soll ich da machen ??
Ist das Rechtens das ich das bezahlen soll ?

Offline tangocharly

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Muss ich diese Rechnung bezahlen ?
« Antwort #1 am: 24. April 2008, 11:49:25 »
Sie sollten sich mal kurz zu dieser Problematik einlesen unter der Ruprik:

\"Flüssiggasbörse\"

In Ihrem Fall, ohne die genauen Hintergründe richtig zu kennen, liegt der Haken an der Sache darin, dass Ihr Vorbesitzer, wie in vielen anderen Fällen auch, einen Liefervertrag (=Dauervertrag) verbunden mit einem Tank-Mietvertrag abgeschlossen hatte. Diesen Vertrag will der Flüssiggasversorger gerne auf Sie übertragen. Dies erkennt man (wenn auch nur dürftig) daran, dass jetzt ein Vertreter des Unternehmens aufgeboten wird, der mit dem Wischi-waschi-Zusatz \"Übernahme. Wie mit dem Kunden abgesprochen\", Ihren Vertragseintritt bestätigen soll.

Dann müssen Sie sich noch einmal über die Vertragsbedingungen in Ihrem notariellen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer schlau machen.

Die weiteren Probleme, die damit entstehen, dass Sie einen gemieteten Tank benutzen, der fest mit dem Grund und Boden Ihres Grundstücks verbunden ist, sollten Sie sich bei dieser Gelegenheit auch einmal näher anschauen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Pluto1978

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Muss ich diese Rechnung bezahlen ?
« Antwort #2 am: 25. April 2008, 08:57:14 »
Der Tank gehört mir persöhnlich .
Ich muss dazusagen das derjenige der im März getankt hat nur ein Mieter war und nicht der Besitzer dieses Hauses.Ich hab das Haus im Oktober gekauft und der damalge Besitzer hat den Mieter rausgeschmiessen weil er nirgends seine Rechnungen bezahlt hat.

Und warum soll ich die Rechnung bezahlen wenn mein Händler seit über 6 Monaten versucht von Hr X (damalige Mieter) sein Geld zubekommen.
Laut Vertrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Befüllung bezahlt werden.
Hätte Hr X damals gleich bezahlt dann hätte ich ja den Ärger jetzt nicht.

Offline Thomas S.

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Muss ich diese Rechnung bezahlen ?
« Antwort #3 am: 25. April 2008, 10:41:16 »
Das ist so zwar richtig.

Aber nur so eine Überlegung: streng genommen ist die Ware \"Gas\" nicht bezahlt worden, und der \"Nocheigentümer\", der Lieferant, kann die Ware theoretisch / praktisch zurückholen... ...und dann?

Was wurde beim Kauf des Hauses vereinbart, z.B. Übernahme aller Rechte und PFLICHTEN? Dann war im Kaufpreis auch die offene Gasrechnung drinn, ggf. kann aber im Innenverhältnis der alte Mieter in Regress genommen werden - aber eben auch nur für den Anteil, den er verbraucht hat - eher schwierig.

Nur so meine Überlegungen. Genau kann das sicher nur ein RA klären, der alle Unterlagen vorliegen hat. Und der kostet ja auch noch mal was...

Offline miranda

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Muss ich diese Rechnung bezahlen ?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2008, 17:56:25 »
natürlich mußt du diese rechnung nicht bezahlen, bezüglich dieser tankbefüllung wurde ein vertrag zwischen dem mieter und dem gaslieferanten abgeschlossen. und du hast doch hoffentlich nicht dem gaslieferanten gegenüber unterschrieben, daß du für diese rechnung aufkommst???

sollte der gaslieferant da wirklich mahnen und gerichtliche schritte androhen, oder damit drohen, den tank leerzupumpen, würde ich an deiner stelle auf jeden fall anwaltlichen rat einholen.

 

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