Sie sollten sich mal kurz zu dieser Problematik einlesen unter der Ruprik:
\"Flüssiggasbörse\"In Ihrem Fall, ohne die genauen Hintergründe richtig zu kennen, liegt der Haken an der Sache darin, dass Ihr Vorbesitzer, wie in vielen anderen Fällen auch, einen Liefervertrag (=Dauervertrag) verbunden mit einem Tank-Mietvertrag abgeschlossen hatte. Diesen Vertrag will der Flüssiggasversorger gerne auf Sie übertragen. Dies erkennt man (wenn auch nur dürftig) daran, dass jetzt ein Vertreter des Unternehmens aufgeboten wird, der mit dem Wischi-waschi-Zusatz \"Übernahme. Wie mit dem Kunden abgesprochen\", Ihren Vertragseintritt bestätigen soll.
Dann müssen Sie sich noch einmal über die Vertragsbedingungen in Ihrem notariellen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer schlau machen.
Die weiteren Probleme, die damit entstehen, dass Sie einen gemieteten Tank benutzen, der fest mit dem Grund und Boden Ihres Grundstücks verbunden ist, sollten Sie sich bei dieser Gelegenheit auch einmal näher anschauen.