Original von u.h.
Den Lastbedarf kann der \"Netzbetreiber\" hinreichend genau UND anonymisiert Wohnblock-/Wohngebietsweise ermitteln.
Denkt mal DARÜBER nach!
Apropos Datenschutz und Wohnblocks:@u.h., ja, aber Vordenken wäre noch besser, insbesondere von Politikern, wenn sie Gesetze oder Verordnungen erlassen. Der Datenschutz verhindert gerade bei großen Eigentümergemeinschaften (\"Wohnblock\"), dass die Eigentümer zu ihrem jetzt notwendigen Energieausweis kommen. Sie müssen ihn notfalls gegen ihre Gemeinschaft einklagen und dann ist die kostengünstige Variante nicht mehr möglich.
Wenn schon Daten gefordert werden, dann sollten sie mindestens in anonymisierter Form vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Das hätte mit geregelt werden müssen. Jetzt blockiert der \"Datenschutz\", der Nachteil hat der Wohnungseigentümer.
Eine nutzlose kostenträchtige BürokratieNach der Feinstaubplakete für Autos wurde jetzt wieder ein neues Beispiel für eine kostenträchtige und nutzlose Verordnung abgeliefert. Lediglich die vielen \"Gutachter\" und Juristen werden davon profitieren.
Jetzt soll laut diversen Pressemeldungen der Eigentümer für Falschangaben haften. An große Wohnungseigentümergemeinschaften hat man dabei nicht gedacht. Wehe ein Eigentümer will seine ältere Wohung jetzt ab 1. Juli verkaufen oder neu vermieten, dann wird es schwierig.
Nachdem dieser Ausweis nur für ein Gesamtgebäude erstellt wird, haben Wohnungseigentümer schlechte Karten. Sie haben zwar einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf Ausstellung des Ausweises, wenn die Mehrheit das nicht will oder der Verwalter schläft, muß der einzelne Eigentümer den Ausweis wohl einklagen. Auf jeden Fall wird es durch die Verzögerung noch zusätzlich teuerer, da die verbrauchsorientierte Variante viel zu kurz befristet ist. Eigentümerversammlung finden in der Regel einmal im Jahr statt. Außerordentliche Versammlungen wegen des Energieausweises sind mir nicht bekannt.
Dann ist der Netzbetreiber, z.b. Stadtwerke, aus Datenschutzgründen nur bereit, die Verbrauchsdaten anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Selbst dazu müssen Mieter erst ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Wer sammelt die denn bei großen Einheiten vollständig für drei Jahre ein. Man denke nur an den Mieter- und Eigentümerwechsel.
Selbst wenn die Daten gespeichert wurden und zur Verfügung gestellt werden, der Eigentümer kann die anonymisierten Verbrauchsdaten nicht überprüfen, er soll jetzt aber für die Richtigkeit des Energieausweises haften.
Was für eine Verordnung, unausgegoren, bürokratisch , teuer und nutzlos.
Ein bürokratischer datenschützender CO²Unfug![/list]