Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Elektronische Zähler - Datenschutz  (Gelesen 4394 mal)

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Offline Koch

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« am: 25. Juni 2008, 12:14:56 »
Bei uns werden jetzt durch das RWE(Grundversorger) elektronische Stromzähler installiert, die auch regelmäßig vom RWE ausgelesen werden können.  Zahlreiche Stromverbraucher sind aber keine RWE-Kunden.  Deren Verbrauch geht das RWE nichts an.

Verstösst es nicht gegen Datenschutzrichtlinien, wenn der Grundversorger jederzeit den Verbrauch, besonders von Nichtkunden, auslesen kann?

Offline bjo

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #1 am: 25. Juni 2008, 13:43:52 »
Zitat
Original von Koch
Verstösst es nicht gegen Datenschutzrichtlinien, wenn der Grundversorger jederzeit den Verbrauch, besonders von Nichtkunden, auslesen kann?


Die RWE benötigt sehr wohl mind. 1 jährlich die Verbrauchsdaten auch wenn man Nichtkunde ist!

Offline Wasserwaage

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #2 am: 25. Juni 2008, 16:25:46 »
ich glaube nicht das RWE (grundversorger) die zähler installiert, sondern wohl eher RWE (verteilnetzbetreiber) und das sind zwei verschiedene firmen. das was RWE (grundversorger) an daten benötigt weil eigene kunden bekommen sie von RWE (verteilnetzbetreiber)

also alles i.o....
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline opferlamm-ma

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #3 am: 25. Juni 2008, 19:35:05 »
Da wäre doch mal interessant welche Daten wann abgefragt werden.

Ist da irgendwas bekannt?

Wenn ein \'Profil\' erstellt werden kann und nicht nur die für die Jahresendabrechnung erforderlichen Werte geht das m.E. über die für die Rechnungserstellung erforderlichen Daten weit hinaus und m.E. den Versorger nichts an  !!!

Gruss Opferlamm

Offline RR-E-ft

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #4 am: 25. Juni 2008, 20:09:10 »

Offline nkh

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #5 am: 26. Juni 2008, 09:24:29 »
Die Zähler werden doch auch nicht vom \"Versorger\", sondern vom Netzbetreiber eingebaut. Und den geht es sehr wohl was an. Weitergegeben an \"Versorger\" werden nur die Daten, die zur Abrechnung relevant sind, und hier muss der Netzbetreiber alle \"Versorger\" gleich behandeln, also ist der Datenschutz in Orndung.

Offline u.h.

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #6 am: 26. Juni 2008, 10:05:00 »
Es geht m.E. weder den \"Versorger\", noch den \"Netzbetreiber\" etwas an, wieviel Energie ein EINZELNER Abnehmer um xx:yy Uhr bezieht - es sei denn, der Vertrag macht dies nötig (z.B. 1/4h Lastabrechnung).

Da die Daten nicht hinreichend anonymisiert sind, lassen sich prima Profile erstellen oder auch nur \'testen\', ob jemand zu Hause ist ...
Was passiert, wenn solche Meßdaten in \'falsche Hände\' geraten?
Ich weiß, daß passiert ja nicht - ebensowenig wie Meldedaten niemals im WWW einsehbar waren ...

Den Lastbedarf kann der \"Netzbetreiber\" hinreichend genau UND anonymisiert Wohnblock-/Wohngebietsweise ermitteln.

Denkt mal DARÜBER nach!

Offline nomos

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Elektronische Zähler - Datenschutz
« Antwort #7 am: 26. Juni 2008, 12:18:09 »
Zitat
Original von u.h.
Den Lastbedarf kann der \"Netzbetreiber\" hinreichend genau UND anonymisiert Wohnblock-/Wohngebietsweise ermitteln.
Denkt mal DARÜBER nach!
    Apropos Datenschutz und Wohnblocks:
    @u.h., ja, aber Vordenken wäre noch besser, insbesondere von Politikern, wenn sie Gesetze oder Verordnungen erlassen. Der Datenschutz verhindert gerade bei großen Eigentümergemeinschaften (\"Wohnblock\"), dass die Eigentümer zu ihrem jetzt notwendigen Energieausweis kommen. Sie müssen ihn notfalls gegen ihre Gemeinschaft einklagen und dann ist die kostengünstige Variante nicht mehr möglich.
    Wenn schon Daten gefordert werden, dann sollten sie mindestens in anonymisierter Form vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Das hätte mit geregelt werden müssen. Jetzt blockiert der \"Datenschutz\", der Nachteil hat der Wohnungseigentümer.

    Eine nutzlose kostenträchtige Bürokratie
    Nach der Feinstaubplakete für Autos wurde jetzt wieder ein neues Beispiel für eine kostenträchtige und nutzlose Verordnung abgeliefert. Lediglich die vielen \"Gutachter\" und Juristen werden davon profitieren.

    Jetzt soll laut diversen Pressemeldungen der Eigentümer für Falschangaben haften. An große Wohnungseigentümergemeinschaften hat man dabei nicht gedacht. Wehe ein Eigentümer will seine ältere Wohung jetzt ab 1. Juli verkaufen oder neu vermieten, dann wird es schwierig.

    Nachdem dieser Ausweis nur für ein Gesamtgebäude erstellt wird, haben Wohnungseigentümer schlechte Karten. Sie haben zwar einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf Ausstellung des Ausweises, wenn die Mehrheit das nicht will oder der Verwalter schläft, muß der einzelne Eigentümer den Ausweis wohl einklagen. Auf jeden Fall wird es durch die Verzögerung noch zusätzlich teuerer, da die verbrauchsorientierte Variante viel zu kurz befristet ist. Eigentümerversammlung finden in der Regel einmal im Jahr statt. Außerordentliche Versammlungen wegen des Energieausweises sind mir nicht bekannt.

    Dann ist der Netzbetreiber, z.b. Stadtwerke, aus Datenschutzgründen nur bereit, die Verbrauchsdaten anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Selbst dazu müssen Mieter erst ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Wer sammelt die denn bei großen Einheiten vollständig für drei Jahre ein. Man denke nur an den Mieter- und Eigentümerwechsel.

    Selbst wenn die Daten gespeichert wurden und zur Verfügung gestellt werden, der Eigentümer kann die anonymisierten Verbrauchsdaten nicht überprüfen, er soll jetzt aber für die Richtigkeit des Energieausweises haften.

    Was für eine Verordnung, unausgegoren, bürokratisch , teuer und nutzlos.
    Ein bürokratischer datenschützender CO²Unfug![/list]

    Offline Koch

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    Elektronische Zähler - Datenschutz
    « Antwort #8 am: 26. Juni 2008, 15:40:06 »
    RWE ist Netzbetreiber und installiert die Zähler. RWE ist aber auch Grundversorger und hätte mit den Daten einen Wettbewerbsvorteil. Natürlich hat der Grundversorger RWE offiziell keinen Zugriff auf die Daten beim Netzbetreiber RWE.
    Wozu aber benötigt der Netzbetreiber die Daten in dieser Genauigkeit?
    Ich kann mir sehr gut vorstellen, was man alles damit anstellen kann. Deshalb sehe ich auch ein Problem mit dem Datenschutz.

    Offline nomos

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    Elektronische Zähler - Datenschutz
    « Antwort #9 am: 26. Juni 2008, 16:01:44 »
    Zitat
    Original von Koch
    Wozu aber benötigt der Netzbetreiber die Daten in dieser Genauigkeit?
      @Koch, der Netzbeteiber benötigt die Daten z.B. schon um die
    Konzessionsabgabe mit den Netznutzungsentgelten exakt zu erheben und abzuführen. Aber man darf die gerne auch abschaffen.  ;)

    Problematisch finde ich, wenn Daten aufgrund von Verordnungen gefordert werden und sie nicht vom Netzbetreiber aus Datenschutzgründen zur Verfügung gestellt werden. Begründung Datenschutz. Man hat da mal wieder etwas nicht richtig verstanden und will kein Risiko eingehen.

    Kompletter Datenschutz verhindert die notwendige Datennutzung. Wenn das gewollt ist, dann müssen Verordnungen und Gesetze, die die Nutzung voraussetzen sofort wieder einkassiert werden.

    Solange anonymisierte Daten gespeichert und übermittelt und zweckorientiert genutzt werden halte ich das für in Ordnung. Es gibt dafür Gesetze und Datenschutzbeauftragte für die Überwachung der Einhaltung. Es geht ja hier nicht um Verbrauchsdatenübermittlung in Verbindung mit personen- oder wohnungsbezogene Daten.[/list]
    PS: Intelligente Zähler haben für eine effektive Nutzung der Energie enorme Vorteile.  Die Nutzungdaten müssen entsprechend detailliert erfasst, übermittelt und gespeichert werden. Ansonsten ist eine korrekte Abrechnung und optimale Nutzung kaum möglich.

     

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