Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Energieausweis und Datenschutz³  (Gelesen 11260 mal)

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Offline nomos

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #15 am: 31. Juli 2008, 15:05:32 »
@nadine 1978, der verbrauchsorientierte ist der bessere Ausweis, einfach weil er weniger kostet. Bald ist es damit aber vorbei. Aber man kann natürlich auch hierüber trefflich streiten, welcher Ausweis der bessere ist. Für mich sind  beide \"Mumpitz\"!

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, der echte Verbrauch der letzten drei Jahre ist nachvollziehbar und deshalb die bessere Information. Das Verhalten und der Energieverbrauch der Menschen sind allerdings nicht gleich. Wer das Gebäude bewohnt und wie genutzt hat, steht aber leider nicht im Ausweis. Die garantierte Information, wie  hoch der eigene Verbrauch in dem Gebäude bzw. in der Wohnung sein wird, liefert dieser Ausweis nicht.

Das ist beim bedarfsorientierten Ausweis nicht viel anders. Was dem Eigentümer nützt, sind vielleicht Empfehlungen zur Verbesserung der Energiesituation, die er aber in aller Regel schon kennt und die er sich auch ohne Ausweis aktueller beschaffen kann.

Ein Gespräch mit dem Vermieter oder dem Verkäufer über die bisherige Nutzung und bereits eine aufmerksame Besichtigung des Gebäudes bringen mehr. Man kann ja mal nach den  letzten Nebenkostenabrechnungen fragen.

Nur am Rande bzw. zum \"Mumpitz\", die nachstehende Vorschrift steht auch in der Verordnung. Darf der Behördenbesucher den Besuch jetzt verweigern, wenn der Ausweis nicht gut sichtbar aushängt    ;) oder was sind die Konsequenzen. Ich habe noch keinen Ausweis gesehen!

Zitat
§16 EnEV
(3) Für Gebäude mit mehr als 1 000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen.

Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen;

 der Aushang kann auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden.

Offline nadine1978

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #16 am: 01. August 2008, 10:49:26 »
@nomos: Vielen, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, vor allem auch für das Gesetzteszitat. Bei mir ist der Hintergrund einfach der, dass ich in einem alten Haus wohne, das nur sehr schlecht bzw. gar nicht gedämmt ist, Heizung ist uralt usw. und jetzt habe ich eine Nebenkostenerhöhung von 150 Euro bekommen. D.h. ich würde dann für 60 m2 (5 Personen) 350 Euro/Monat Nebenkosten bezahlen und das kann ja irgendwie auch nicht sein.
\"Mumpitz\" denke ich schon auch, dass das eigentlich reine Geldschinderei ist, aber vielleicht kann ich über diese Schiene auch ein bisschen \"Druck\" auf meinen Vermieter ausüben. Schließlich habe ich in den letzten sechs Jahren auch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Also, vielen Dank noch mal.:tongue:

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #17 am: 01. August 2008, 13:04:15 »
@nadine1978,

zunächst ist es nur eine Feststellung/Einstufung/Verhältnises eines möglichen Energieverbrauches eines Hauses

Auswirkungen als Mieter bzgl. dem Vermieter gegenüber hat dies nicht.

Sie können allerdings bei Vorlage des Ausweises mit einem zu hohen Verbrauch zu dem persönlichen Entschluß kommen, das Mietverhältnis zu kündigen und eine Wohnung mit besseren Werten zu suchen. ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Wasserwaage

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #18 am: 01. August 2008, 13:38:26 »
@nadine1978

unter welcher prämisse erhöht der vermieter denn die nebenkosten? wenn er in den letzten jahren keine abrechung der nebenkosten durchgeführt hat, dann gibt es doch auch keine grundlage für eine erhöhung. ich würde mich einfach weigern diese erhöhung zu zahlen wenn sie nicht vernünftig nachgewiesen wird. sie sollten übrigens auf die abrechnungen der letzten jahre pochen. und obacht, nicht alle bezahlen sondern vorher schlau machen, es gibt feste fristen an die sich der vermieter halten muss

zum thema energiepass kann ich nur sagen, dass ich den bedarfsorientierten bevorzugen würde, aber jeder wie es ihm beliebt. rechte lassen sich hieraus aber wie von cremer beschrieben nicht ableiten. und soviel ich weiss, haben sie auch kein recht darau, dass der vermieter einen energiepass vorlegt, m.E. gilt das nur bei Neuvermietungen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #19 am: 01. August 2008, 22:35:32 »
@Wasserwaage,

der Energiepass ist nur gültig ab neue Vermietungen
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Offline superhaase

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #20 am: 02. August 2008, 12:12:27 »
@Cremer:
wohl mal schnell aus der Hüfte geschossen?
Nichts anderes sagte Wasserwaage doch......

außerdem: was heißt hier gültig?
Wenn ein solcher vorliegt, dann \"gilt\" er auch.
Aber wie schon gesagt, lassen sich daraus keine Rechte des Mieters gegenüber dem Mieter ableiten.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man bei einer Mieterhöhung einen solchen Energiepass entgegenhalten kann und im Streitfall ein Energiepass, der einen außerordentlich hohen Energiebedarf ausweist, sich \"mietmindernd\" z.B. innerhalb eines Gutachtens auswirkt.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #21 am: 02. August 2008, 12:48:51 »
Zitat
Original von superhaase
@Cremer:
wohl mal schnell aus der Hüfte geschossen?
Nichts anderes sagte Wasserwaage doch......

außerdem: was heißt hier gültig?
Wenn ein solcher vorliegt, dann \"gilt\" er auch.
Aber wie schon gesagt, lassen sich daraus keine Rechte des Mieters gegenüber dem Mieter ableiten.
    Was @Cremer gemeint hat ist klar, man kann aber auch aus purer Opposition böswillig und bewusst missverstehen.
    \"Rechte des
Mieters gegenüber dem Mieter\" war wohl ein Schreibfehler oder auch ein Schuss aus der Hüfte?[/list]PS
Hier die  wesentlichen Informationen zum Energieausweis:

Für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 sind Energieausweise seit dem 1. Juli 2008 erforderlich. Für den Rest ab dem 1. Januar 2009. Für Baudenkmäler oder kleine Gebäude gelten Ausnahmen (§ 16 Absatz 4 EnEV).

Bis zum 30. September 2008 können die Wohnungseigentümer frei zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen. Ab dem 1. Oktober 2008 wird die sogenannte Wahlfreiheit eingeschränkt. Dann benötigen Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend den Bedarfsausweis. Für alle übrigen Gebäude gilt auch nach Ablauf des 30. September 2008 weiterhin Wahlfreiheit. Bei staatlichen Förderprogramme wird allerdings der Bedarfsausweis verlangt.

Beim Verkauf oder Vermieten hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen; entsprechendes gilt bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verleasen. Wobei mit \"zugänglich machen\" nicht unbedingt die unmittelbare Vorlage gemeint ist. Der Interessent muss die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können. Bei Eigentümergemeinschaften dürfte der Originalausweis in der Regel beim Verwalter vorliegen.

Vermieter sind nicht verpflichtet, für ihre Bestandsmieter Ausweise erstellen zu lassen oder Mietern Einsicht in vorhandene Ausweise zu gewähren.

Bei Verkauf oder Vermietung einer Eigentumswohnung trifft die Pflicht den Wohnungseigentümer. Der Wohnungseigentümer hat gegen die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Auch die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Verantwortlich ist der Verkäufer bzw. Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 EnEV iVm. § 8 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 8 Abs. 2 EnEG).   o.O.

Offline superhaase

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #22 am: 02. August 2008, 12:59:55 »
Stimmt, Mieter, gegenüber Mieter ist natürllich ein Schreibfehler....  :D
8) solar power rules

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #23 am: 02. August 2008, 23:52:54 »
@superhaase,

Natürlich war da ein Schreibfehler, da fehlt das \"Ver...\"

Zitat
Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter

Zitat
wohl mal schnell aus der Hüfte geschossen?
Nichts anderes sagte Wasserwaage doch......

Wasserwage hatte es wohl mehr als Frage als Feststellung gesagt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #24 am: 03. August 2008, 10:05:38 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von superhaase
...außerdem: was heißt hier gültig?
Wenn ein solcher vorliegt, dann \"gilt\" er auch....
Was @Cremer gemeint hat ist klar, man kann aber auch aus purer Opposition böswillig und bewusst missverstehen.
Man kann diese recht unpräzise Ausdrucksweise schon leicht missverstehen. Wenn man hier schon Ratschläge gibt, die n den rechtlichen Bereich gehen, dann sollten auch Laien, die wir hier größtenteils sind, sich um präzise Ausdrucksweise bemühen, sonst muss wieder der Herr Fricke oder ein anderer RA rettend einspringen. ;)

Sie sollten nicht imer gleich Böswilligkeit unterstellen, nomos, das ist nämlich auch wiederum recht böswillig....  :D

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nadine1978

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #25 am: 03. August 2008, 15:01:50 »
@an alle, die geantwortet haben: vielen Dank zunächst für die zahlreichen guten Infos und Ratschläge. Hilft mir sehr, da mich die letzten Jahre das ganze Thema Heiz- Nebenkosten und Erhöhungen nicht sehr interessiert hat, war wohl ziemlich leichtsinnig... Warum die nebenkosten jetzt plötzlich so erhöht werden soll, ist mir auch nicht ganz klar, die mündliche Begründung bis jetzt war: Die allgemein gestiegenen Energiekosten. Mach mich jetzt noch mal weiter schlau und schau auch mal beim Mieterschutzbund vorbei, falls aber jemand noch weitere Tipps zu Thema Heiz- und Nebenkostenerhöhungen hat, immer gerne ;-)) und schon im Voraus Danke!!!

 

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