Energiepolitik > Dies & Das
Energieausweis und Datenschutz³
nomos:
@nadine 1978, der verbrauchsorientierte ist der bessere Ausweis, einfach weil er weniger kostet. Bald ist es damit aber vorbei. Aber man kann natürlich auch hierüber trefflich streiten, welcher Ausweis der bessere ist. Für mich sind beide \"Mumpitz\"!
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, der echte Verbrauch der letzten drei Jahre ist nachvollziehbar und deshalb die bessere Information. Das Verhalten und der Energieverbrauch der Menschen sind allerdings nicht gleich. Wer das Gebäude bewohnt und wie genutzt hat, steht aber leider nicht im Ausweis. Die garantierte Information, wie hoch der eigene Verbrauch in dem Gebäude bzw. in der Wohnung sein wird, liefert dieser Ausweis nicht.
Das ist beim bedarfsorientierten Ausweis nicht viel anders. Was dem Eigentümer nützt, sind vielleicht Empfehlungen zur Verbesserung der Energiesituation, die er aber in aller Regel schon kennt und die er sich auch ohne Ausweis aktueller beschaffen kann.
Ein Gespräch mit dem Vermieter oder dem Verkäufer über die bisherige Nutzung und bereits eine aufmerksame Besichtigung des Gebäudes bringen mehr. Man kann ja mal nach den letzten Nebenkostenabrechnungen fragen.
Nur am Rande bzw. zum \"Mumpitz\", die nachstehende Vorschrift steht auch in der Verordnung. Darf der Behördenbesucher den Besuch jetzt verweigern, wenn der Ausweis nicht gut sichtbar aushängt ;) oder was sind die Konsequenzen. Ich habe noch keinen Ausweis gesehen!
--- Zitat ---§16 EnEV
(3) Für Gebäude mit mehr als 1 000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen.
Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen;
der Aushang kann auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden.
--- Ende Zitat ---
nadine1978:
@nomos: Vielen, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, vor allem auch für das Gesetzteszitat. Bei mir ist der Hintergrund einfach der, dass ich in einem alten Haus wohne, das nur sehr schlecht bzw. gar nicht gedämmt ist, Heizung ist uralt usw. und jetzt habe ich eine Nebenkostenerhöhung von 150 Euro bekommen. D.h. ich würde dann für 60 m2 (5 Personen) 350 Euro/Monat Nebenkosten bezahlen und das kann ja irgendwie auch nicht sein.
\"Mumpitz\" denke ich schon auch, dass das eigentlich reine Geldschinderei ist, aber vielleicht kann ich über diese Schiene auch ein bisschen \"Druck\" auf meinen Vermieter ausüben. Schließlich habe ich in den letzten sechs Jahren auch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Also, vielen Dank noch mal.:tongue:
Cremer:
@nadine1978,
zunächst ist es nur eine Feststellung/Einstufung/Verhältnises eines möglichen Energieverbrauches eines Hauses
Auswirkungen als Mieter bzgl. dem Vermieter gegenüber hat dies nicht.
Sie können allerdings bei Vorlage des Ausweises mit einem zu hohen Verbrauch zu dem persönlichen Entschluß kommen, das Mietverhältnis zu kündigen und eine Wohnung mit besseren Werten zu suchen. ;)
Wasserwaage:
@nadine1978
unter welcher prämisse erhöht der vermieter denn die nebenkosten? wenn er in den letzten jahren keine abrechung der nebenkosten durchgeführt hat, dann gibt es doch auch keine grundlage für eine erhöhung. ich würde mich einfach weigern diese erhöhung zu zahlen wenn sie nicht vernünftig nachgewiesen wird. sie sollten übrigens auf die abrechnungen der letzten jahre pochen. und obacht, nicht alle bezahlen sondern vorher schlau machen, es gibt feste fristen an die sich der vermieter halten muss
zum thema energiepass kann ich nur sagen, dass ich den bedarfsorientierten bevorzugen würde, aber jeder wie es ihm beliebt. rechte lassen sich hieraus aber wie von cremer beschrieben nicht ableiten. und soviel ich weiss, haben sie auch kein recht darau, dass der vermieter einen energiepass vorlegt, m.E. gilt das nur bei Neuvermietungen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Cremer:
@Wasserwaage,
der Energiepass ist nur gültig ab neue Vermietungen
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