Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Energieausweis und Datenschutz³  (Gelesen 11271 mal)

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Offline nomos

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Energieausweis und Datenschutz³
« am: 26. Juni 2008, 12:29:58 »

Offline DieAdmin

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #1 am: 26. Juni 2008, 16:34:06 »
@Nomos,

mir ist ein konkreter Fall bekannt, dass das Ergebnis eines Energieausweises totaler Mumpitz ist.

Ein ungedämmtes Miethaus, lediglich die Fenster sind neueren Datums. Ansonsten sind die Wohnungen in dem Haus total unterschiedlich.

Jede Partei heizt selbst, einige mit Gas andere mit Öl und/oder Holz/Kohle. Da das ein Altbau ist, sind die Wohnungen auch sehr hoch. Etagenheizungen aus den 90er, andere wiederum aus 2003. Wer über den Keller wohnt, spürt auch die Kälte.

Wie der Gutachter auf so eine Berechnung kommt, bleibt ein großes Rätsel. Zu vermuten lässt, das er von der besten Wohnung ausgegangen ist und hat entsprechend hochgerechnet. Etagenheizung aus 2003, direkt unterm Dach, also auch Solarwärme ;)

Es sind im Verbrauch so krasse Unterschiede. Die Werte aller Mietsparteien wurden nicht abgefragt um eine realitätsnahe Beurteilung zu bekommen.

Und wenn man sich den ausgewiesenen Wert von 125 kW/(m²a) (mit Warmwasseraufbereitung) auf der Farbskala anschaut, wirkt das schon toll.



Also wer als Mietinteressent nur auf dieses Ausweis vertraut, kann total irregeführt werden. Und im Streitfall wird\'s dann auf das \"individuelle Verbrauchsverhalten\" geschoben.

Offline nomos

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #2 am: 26. Juni 2008, 18:45:35 »
Zitat
Original von Evitel2004
@Nomos,

mir ist ein konkreter Fall bekannt, dass das Ergebnis eines Energieausweises totaler Mumpitz ist.
...........
 Und im Streitfall wird\'s dann auf das \"individuelle Verbrauchsverhalten\" geschoben.
    @Evitel2004, so ist es. Der Energieausweis ist ein totaler und genereller Mumpitz und schon gar  kein Einzelfall.

    Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen, für später errichtete Gebäude ab dem 1. Januar 2009. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

    Jetzt hat der Eigentümer einer Eigentumswohnung kaum eine Chance wenigstens den \"preiswerteren\" verbrauchsabhängigen Ausweis zu erhalten. Die Eigentümerversammlung muss da erst einen Beschluss fassen. Wenn das nicht geschieht, weil die Mehrheit nicht will oder weil der Verwalter schläft, muss der den Mumpitz auch noch einklagen.

    Es bringt weder für Mieter noch für Vermieter etwas. Es wird nur teuerer. Wer sich mit dem Vormieter oder dem Eigentümer auf vertraulicher Basis unterhält oder sich die Wohnung genauer ansieht bekommt mehr brauchbare Informationen als über diesen Mumpitz (Mumpiz gefällt mir  ;)).

    Man braucht diesen Mumpitz halt, wie die Feinstaubplakette fürs Auto, sonst wird ein Bussgeld fällig.

    Sollte mir ein Bussgeldfall bei einer ETW unterkommen, für das eine Eigentümergemeinschaft keinen Ausweis beantragt hat, empfehle ich nicht zu zahlen und Einspruch einzulegen. Die Verordnung ist schlicht und einfach nicht zu erfüllen. Außerdem ist der Ausweis wie von Dir beschrieben völlig wertlos.

    Ich bin gerade einer Eigentümergemeinschaft (12 WE, BJ 1950) behilflich einen Ausweis zu erhalten. Ich bin nicht sicher ob es gelingen wird. Die Verbrauchsdaten von den Mietern sind nicht einfach zu beschaffen. Ohne Einverständniserklärung werden selbst anonymisierte Daten nicht genutzt. Der Netzbetreiber (Stadtwerke) hat alle Daten, kennt die Gaszähler und müsste lediglich den Gesamtverbrauch für den Ausweis nutzen. Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus. Aber wie gesagt, nur mit Einverständiserklärung aller Eigentümer und Mieter der letzten drei Abrechnungsjahre.

    Tolle Verordnung, viel Mühe und Aufwand für NICHTS und auch nicht kostenlos.

    Man findet auch keinen Politiker, der die Verantwortung für diesen Mumpitz übernimmt. Es waren immer die anderen. Warum sich die Verbraucherorganisationen gegen diesen Mumpitz nicht wehren, verstehe ich erst recht nicht. Mit dem \"Energiepass\" will man sich vielleicht noch als Umweltschützer schmücken und kann mit dem \"Pass\" und der Wohnung eventuell auch noch verreisen  ;). Mobilität ist ja gewünscht. Ob die Verordnung gelesen durchdacht und ausreichend abgestimmt wurde darf bezweifelt werden.

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #3 am: 26. Juni 2008, 23:15:01 »
@nomos,
@Evitel2004,

für mein Elternhaus, 3 geschossiger schöner Altbau mit je 110m² Wohnfläche, Baujahr 1908, brauche ich keinen Energieausweis.

Das Haus steht unter Denkmalschutz

Häuser unter Denkmalschutz sind von den Vorschriften befreit. :D :D :D
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Offline Wasserwaage

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #4 am: 27. Juni 2008, 08:33:30 »
\"Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus\"

Hab das Thema länger nich verfolgt weil nicht mehr direkt am Kunden dran, sondern mittlerweile in der zweiten bzw. dritten Linie... Aber ich meine mich erinnern zu können, dass das Stadtwerk garkeinen Ausweis ausstellen darf. Weil nicht unabhängig.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline DieAdmin

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #5 am: 27. Juni 2008, 10:42:10 »
@Cremer,

wieder ein sehr sinnvoller Beitrag von dir. Freut mich für dich, dass es dich nicht betrifft (als Hauseigentümer) und anscheinend auch nicht allzuoft in die Lage versetzt sein wirst, aus \"Energiesicht\" die beste Wohnung zu finden.

@nomos,

es dürfte generell schwierig sein, für Häuser die mehrere Wohnung haben (ob Eigentum oder Miete) verwertbare Verbräuche zu kriegen. Die Bereitschaft der Bewohner mal vorausgesetzt.

1. Bewohner müssten akribisch jeden Holzscheit/Kohlbrikett etc. erfassen, den sie in das Offenloch werfen, damit ein Experte einen Energiewert errechnen kann. (Ich bin kein Experte, ich geh mal davon aus, dass die Berechnung möglich ist)

2. müsste hier auch mit erfasst bzw erhoben werden, nach was der sich der Verbrauch richtet. Drosselt einer aus finanzieller Not(wendigkeit) seinen Verbrauch soweit wie möglich oder muss bei Kleinkindern eine höhere Temperatur gehalten werden. Oder ist es nur ein wirklicher Energieverschwender. Denn letzterer kann bei derartiger Ansetzung den Wert eines Hauses (trotz Topsanierung), in die Höhe treiben.

Für diejenigen, die auf Wohnungssuche sind, ist es praktisch schwer erkennbar, ob eine in der Grundmiete durch die Sanierung teure Wohnung wirklich energiesparend saniert wurde. (Finanzieller Ausgleich gegenüber einer nichtsanierten Wohnung)
 
Neue Fenster und auch eine neue Heizungsanlage haben sicherlich entsprechende Sparwirkung. Aber wie erkenn ich, wie die Wände gedämmt sind?  Neue Farbe verschönert nur das Haus.

Vergleichswerte zu Vormietern bei frisch sanierten Wohnungen gibt es nicht. Ein Makler bzw Vermieter kann hier ja viel erzählen.

Erstmal eingezogen, kann man natürlich selber den Verbrauch monatlich überwachen und dadurch kontrollieren, das monatlichen Abschläge in den Nebenkosten in etwa angepasst sind (verbrauchsorientiert, nicht nur preisorientiert)
In einer Wohnung will man schließlich längerfristig verweilen, und nicht nach der ersten Abrechnung wieder umziehen müssen, weil man hier eine Falschauskunft bekommen hat.

Eine große Entscheidungshilfe soll nun hier der Energiepass sein. TOLL

Ach übrigens hier mal ganz interessant zu lesen: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=650&st_id=650&content_news_detail=5245&back_cont_id=650

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #6 am: 27. Juni 2008, 12:23:19 »
@Evitel2004,

hab aber trotzdem einen Energiepass letzes Jahr durch den Heizkostenabrechner Minol mir ausstellen lassen.

Wußte von der Ausnahmeregelungsmöglichkeit bei Denkmalschutzbauten noch nichts.

siehe §16 der Enegiesparverordnung -EnEV
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Offline superhaase

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #7 am: 27. Juni 2008, 14:36:26 »
@Cremer:

Jetzt wollen wir aber alle auch ein Bild von Ihrem Haus sehen, und den Energieverbrauch möchten wir auch alle wissen.
Ferner interessiert gewiss noch, wann und wie Sie denn genau von der Ausnahmeregelung für denkmalgeschützte Gebäude erfahren haben. ;)
8) solar power rules

Offline nomos

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #8 am: 27. Juni 2008, 16:05:41 »
Zitat
Original von Wasserwaage
\"Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus\"

Hab das Thema länger nich verfolgt weil nicht mehr direkt am Kunden dran, sondern mittlerweile in der zweiten bzw. dritten Linie... Aber ich meine mich erinnern zu können, dass das Stadtwerk garkeinen Ausweis ausstellen darf. Weil nicht unabhängig.
    @Wasserwaage, wenn die Voraussetzungen nach § 21 der Verordnung vorliegen dürfen die das.

Siehe hier das konkrete Serviceangebot mit Information

@Evitel2004, wir sind uns einig, das ist ein großer Mumpitz ;) und pure Volksverdummung. Selbst wenn das gesamten Gebäude (alle Wohnungen) nur mit Erdgas geheizt werden, ist die Erhebung schwierig und führt zu keinem hinreichend verlässlichen Nachweis, was der Ausweis ja sein soll.
Es ist ein überflüssiger Humbug, Nonsens und großer Mumpitz ;). Wie kann man so etwas verbieten oder gar unter Strafe stellen? Tarnen, täuschen, tricksen, in zivilen Verträge wären solche Regelungen wohl leicht angreifbar. Der Staat darf sich das erlauben? Eine Frage an die Juristen im Forum! ;)[/list]
Zitat
Original von Cremer
@nomos,
@Evitel2004,

für mein Elternhaus, 3 geschossiger schöner Altbau mit je 110m² Wohnfläche, Baujahr 1908, brauche ich keinen Energieausweis.

Das Haus steht unter Denkmalschutz

Häuser unter Denkmalschutz sind von den Vorschriften befreit. :D :D :D
    @Cremer, was hat denn der erfolgreiche Lobbyismus für die schönen Altbauten gekostet? Ganz verständlich ist die Ausnahme für mich nicht. Auch in denkmalgeschützten schönen Altbauten kann man Energie sparen. Ein Mieter oder Käufer darf doch erfahren, was man in dem schönen Altbau so an Energie verbraucht. Auch da gibt es doch Verbrauchszähler? Also warum die Ausnahme?  Vielleicht lässt sich diese überflüssige Ausnahme bei der ohnehin fälligen Novellierung beseitigen. Ein schöner Ausweis für einen schönen Altbau, in diesem Falle gerne auch gedruckt auf Altpapier. ;)
    Aber keine Sorge, ich fordere keine Novellierung, sondern die Streichung der gesamten unsinnigen Verordnung.
PS: \"steckbriefartig\"

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #9 am: 28. Juni 2008, 23:28:09 »
@superhaase,
@nomos

steht doch so drin in der EnEV

natürlich ist diese Verodnung, wie so viele Dinge die vom Bund vorgeschrieben werden, kompletter Unsinn, wie es auch von \"Haus und Grund\" gefordert wurde.
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Offline nomos

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #10 am: 25. Juli 2008, 10:07:25 »
Habe eben die Mitteilung vom Verwalter für das Gebäude (12 ETW) bekommen:

Energieausweis liegt vor -  Gebäude liegt im grünen Bereich Richtung gelb = 143,1 kWh je qm im Jahr.

Das war eine schwere Geburt. Den Sinn kann ich aber immer noch nicht erkennen. Für einen Mieter oder Käufer einer Eigentumswohnung in dem Gebäude ist die Information ziemlich wertlos. Das dürfte in vielen Fällen so sein. Der Aufwand und das Geld ist für die Katz.

Aber man hat dem Gesetz genüge getan.

Offline Cremer

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #11 am: 25. Juli 2008, 11:09:22 »
@nomos,

und jetzt schlauer :)

Na, dann schnell mal rechnen

Quadratmeter x 143,1 kWh

und schon hat man den Verbrauch pro Jahr :D


Lasse gerade für mein eigenes Haus (werde künftig da eine Mietwohnung drin haben) und einen solchen für mein altes Bauernhaus mit 3 Wohnungen erstellen

Bin gespannt was da rauskommt :rolleyes:
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Offline nadine1978

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #12 am: 30. Juli 2008, 13:51:25 »
Hallo, können eigentlich Energieberater auch Energieausweise ausstellen? Und kann mir jemand vielleicht ganz kurz erklären, was der Unterschied zwischen einem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis ist? Muss mir mein Vermieter diesen Energieausweis vorlegen?

Offline Wasserwaage

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Energieausweis und Datenschutz³
« Antwort #13 am: 30. Juli 2008, 16:47:16 »
grob gesagt:

-verbrauchsorientiert: man nehme den mittelwert der letzten rechnungen

-bedarfsorientiert: man berechne aufgrund von k-werten, m² usw. was ein normalo verbrauchen müsste.

der ein oder ander energieberater sicherlich, die meisten wohl eher nicht. die frage ist nämlich u.a. auch wer sich so alles energieberater schimpft....
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Offline nadine1978

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« Antwort #14 am: 31. Juli 2008, 10:16:13 »
@wasserwaage: vielen Dank für Deine schnelle Antwort, welcher Ausweis wäre denn nun der bessere?

 

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