Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Mal wieder: Kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion zur Ölpreisbindung, BT-Drucksache 16/9681

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RR-E-ft:
Antwort der Bundesregierung BT- Drs. 16/9919



--- Zitat ---2. Hat das Bundeskartellamt in den Jahren 2006 bis 2008 geprüft, ob importierende Gasversorgungsunternehmen oder
Gasversorgungsunternehmen, die Endkunden beliefern, Gasbezugskostenänderungen auf Grund der Ölpreisbindung gleichermaßen bei steigenden und bei fallenden Bezugskosten weitergegeben haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das Bundeskartellamt hat in dem erfragten Zeitraum 2006 bis 2008 diese Prüfung nicht vorgenommen. Gaslieferverträge mit Endverbrauchern (Haushalt, Kleingewerbe) enthalten in der Regel keine Gas-Ölpreis Kopplung. Ferner gab es für diesen Zeitraum keine Anhaltspunkte, dass die Gas-Ölpreis-Kopplung nur zu Lasten der Verbraucher angewendet wurde.
--- Ende Zitat ---

Es gab keine Untersuchung darüber, ob geänderte Bezugskosten bei Bezugskostensenkungen gleichermaßen, also im selben Umfang  weitergegeben wurden.

Man braucht ja nur den Abstand der Letzverbraucherpreise zu den BAFA- Erdgasimportpreisen zu vergleichen, um festzustellen, dass sich der Abstand stetig vergrößert hat seit 2003 ff.



--- Zitat ---4. Welche Vor- und Nachteile (insbesondere Preisrisiken) wären mit einer Entkopplung der Öl- und Gaspreise für die Märkte bzw. für den Endverbraucher verbunden?

Der Gaspreis ist gekennzeichnet durch eine begrenzte Anzahl von Anbietern und eine steigende Nachfrage. Angesichts der Marktmacht der Gas produzierenden Länder wäre auch bei anderen Preisgestaltungsmodellen bei den Importverträgen wohl kaum mit sinkenden Gaspreisen zu rechnen.
Auf den inländischen Weiterverteilungsstufen werden bereits jetzt Lieferverträge auch ohne Ölpreisbindung angeboten.
--- Ende Zitat ---

Cremer:
@Fricke,

na, dann haben wir es ja jetzt schriftlich von höchster staatlicher Stelle:


--- Zitat ---Gaslieferverträge mit Endverbrauchern (Haushalt, Kleingewerbe) enthalten in der Regel keine Gas-Ölpreis Kopplung
--- Ende Zitat ---

 :D :D :D

RR-E-ft:
@Cremer

Weder der Sinn Ihres Beitrags noch der Grund bzw. Anlass einer großen Erheiterung will sich mir erschließen.

\"In der Regel\" bedeutet, dass es davon auch Ausnahmen geben kann, nämlich dann, wenn ein Verbraucher mit seinem Versorger eine Ölpreisbindung (zB. kaltgepresstes natives Olivenöl am Marktort Rhodos bzw. Sonnenblumenöl Hausmarke Edeka, 1 l- Flasche, Edeka- Laden um die Ecke) vereinbart hat. Es soll durchaus Verbraucher geben, die solche Verträge mit Ölpreisbindung abeschlossen haben. :rolleyes: Diese sind aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Eine eben solche Ausnahme stellt es dar, wenn Verbraucher mit dem Erdgaslieferanten einen Festpreisvertrag abschließen.

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