Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
gerichtliches mahnverfahren SWM Gas
tangocharly:
Nehmen Sie den Mahnbescheid (MB) nicht auf die leichte Schulter.
Ob Ihre Prozessaussichten gut sind oder ob nicht, kann hier nicht beurteilt werden. Das kann allenfalls der von Ihnen einzuschaltende Anwalt, der die energiewirtschaftsrechtliche Klaviatur beherrscht.
Für den Fonds sind Sie wohl etwas zu spät dran (warum haben Sie auch so lange abgewartet ?).
Versäumen Sie jedenfalls nicht die Widerspruchsfrist gegen den MB. Notfalls noch am letzten Tag der Frist beim Nachtschalter des Gerichts einwerfen.
Ist die Frist versäumt, ergeht Vollstreckungsbescheid (VB). Und dieser VB ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, auch wenn Sie später hiergegen Einspruch einlegen. Das kann zu erheblichen Problemen führen, z.B. bei Ihrer Geschäftsbank oder bei Ihrem Arbeitgeber.
Ob Sie später im Verfahren weiter machen und welchen Weg Sie einschlagen sollten, ist eine davon abweichende Frage. Jedenfalls sollten Sie auch dies nicht nur so \"fix-for-fun\" handhaben. Das könnte ins Auge gehen.
Spätestens wenn die Rechtssache beim örtlichen Amtsgericht oder Landgericht angelandet ist, müssen Sie die Entscheidung, einen Anwalt einzuschalten, aber jedenfalls treffen.
spaghetti:
Hallo,
ich habe gegen die genannten Rechnungen Widerspruch gem. § 315 eingelegt und die Abschlagszahlungen gekürzt gezahlt. Da ich in den Jahren 2004, 2005 und 2006 Überzahlungen hatte, habe ich diese bei der Jahresrechnung 2007 verrechnet. Dies habe ich immer mit einem Schreiben an die SWM mitsamt Ausrechnung und Aufforderung mein Konto zu klären getan.
Spaghetti
PS: Der Mahnbescheid kam vom Amtsgericht Coburg und muss bis diese Woche Freitag beantwortet sein. Ich stelle mir vor, dass ich die Antwort spätestes heute oder morgen mit der Post abschicken muss, damit es bis Freitag dort eintrift. Oder ist es so, dass ich es auch noch am Freitag hier in München beim Amtsgericht abgeben kann um die Frist zu wahren?
kplaczek:
Es ist still geworden um die Gaspreisrebellen. Haben alle aufgegeben. Gern erwarte ich Informationen über den derzeitigen Stand. Durchhalten!!!
tangocharly:
@Spaghetti
Bloß nicht an das AG München den Widerspruch. Das AG Coburg ist das Mahngericht. Und dahin muß der Widerspruch.
Falls Sie ein Faxgerät haben, den Widerspruch noch schnellstens per Fax (und mit IHrer Unterschrift versehen) an das AG Coburg schicken. Es wird höchste Zeit
kplaczek:
Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten und diesem widersprochen.
Ist denn hier keiner mehr, der sich der Willkür der SWM widersetzt?
Es sollten sich diejenigen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben, zusammenschließen.
Wo sind die SWM-Gaspreisboykotteure?
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