Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
gerichtliches mahnverfahren SWM Gas
baj:
Ich habe gestern vom Amtsgericht Coburg einen Mahnbescheid bekommen, da ich seit 2005 den Stadtwerken München nur gekürzte Gaspreise bezahle.
Nächster Schritt scheint mir klar: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Oder hat sich die Rechtslage mittlerweile zuungunsten der Kürzer entwickelt?
Die SWM werden ja nicht müde, zu behaupten, dass das Urteil gegen die Gaspreisrebellen München belege, dass die Erhöhungen iO waren und über den Ausgangspreis brauche eh nicht verhandelt zu werden.
In wieweit unterstützt mich der Bund der Energieverbraucher (Bin Mitglied, habe aber nicht gefunden, an wen ich mich da in München wenden soll)?
Für ein paar Hinweise wäre ich dankbar.
Cremer:
@baj,
Widerspruch einlegen bzw. durch einen fachanwalt für Energierecht die Angelegenheit übergeben dass dieser Widerspruch einlegt.
achtung, recht kurze Widersprichsfrist beachten.
Rembrand:
Hallo, hab auf meine ständigen Einsprüche nun auch diesen Mahnbescheid erhalten. Allerdings bin ich nun an dem Punkt angelangt, an dem ich mir die Frage stelle.... Wie geht´s weiter ???
Hab noch keinen Rechtsbeistand, würd mich aber gern mit einem der in dieser Thematik schon eingearbeitet ist über die weiteren Möglichkeiten unterhalten.
Hat jemand auch für mich einen Tip oder eine Empfehlung an welchen RA ich mich, im Großraum München, wenden kann.
Danke!
marten:
@rembrand
Der Bund der Energieverbraucher hat eine Rechtsanwaltsliste aufgestellt.
Siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1713/
Allerdings gibt die Liste für den Grossraum München nicht viel her.
Der Bund der Energieverbraucher hat in einem Fall gegen die Stadtwerke München Frau RA Holling aus Düsseldorf angewiesen die Berufung durchzuführen.
Siehe hier
Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Man kann aber auch viel schriftlich über Email oder telefonisch erledigen, sodass durchaus zu überlegen ob Sie sich nicht einen Anwalt nehmen, der nicht im Grossraum München seine Kanzlei hat.
gruss
marten
KnoX:
hallo zusammen,
ich habe gestern auch den gelben brief vom gericht in coburg erhalten.
bin seit 2005 beim gaspreisprotest mit den von den verbraucherzentralen empfohlenen einspruchsschreiben dabei.
ich nehme an, dass diese gerichtlichen mahnbescheide an viele SWM-protest-kunden gehen.
nur hab ich noch nix davon gelesen, wie es bei denjenigen weiterging, die widerspruch beim gericht in coburg eingelegt haben.
daher meine fragen:
1. mit welcher \"frequenz\" wird denn in München vorm amtsgericht geld eingeklagt?
2. wieviel muss man denn für anwaltskosten + verfahrenskosten in ungefähr kalkulieren (als privatmann bei einem streitwert von ca. 1200 Euro)?
ich bin, was gerichtsverfahren angeht, absolut unerfahren würde aber gerne weiterstreiten, da ich überzeugt bin, dass die energieversorger ein unbilliges spiel treiben.
kann mir jemand meine zwei fragen beantworten?
vielen dank im voraus,
uLi
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