In der neuesten Ausgabe der \"Energiedepesche\" ( 2/2008 ) befindet sich auf Seite 8 eine interessante Analyse von RA Dr. Dr. Lovis Wambach \"Auf den Schultern des kleinen Mannes\". Darin wird u.a. auf den § 1 EnWG verwiesen, in dem es wohl heißt \" ... dass die Allgemeinheit möglichst sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich mit Elektrizität und Gas versorgt werden muß\". Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Gerichte bisher nicht darauf eingegangen sind, dass die verbraucherfreundliche preisgünstige Versorgung zusätzlich zum billigen Preis zu berücksichtigen ist.
Macht es Sinn, in zukünftigen Protstschreiben neben § 315 zusätzlich auf § 1 EnWG hinzuweisen?