LG Saarbrücken, Urt. v. 16.05.2008 7 KFH O 52/08- Verwirkung der Billigkeitskontrolle in JahresfristLichtblick hatte als Stromhändler nach jahrelangen Vorbehaltszahlungen an einen Netzbetreiber die gerichtlich die Festsetzung eines der Billigkeit entsprechenden Netznutzungsentgelts und Rückzahlung überzahlter Beträge begehrt. Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Anspruch auf gerichtliche Billigkeitskontrolle sei verwirkt, wenn er nicht binnen Jahresfrist gerichtlich geltend gemacht werde.