Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Regionalgas Euskirchen  (Gelesen 29872 mal)

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Offline Ne Eifler

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #30 am: 06. Juli 2007, 10:18:12 »
Hallo Pitter ;-)

habe eben mit Deinem Kollegen und Mitstreiter Breuer telefoniert. Er hat meine Kontaktdaten und kennt meine Geschichte nun genauer.

Gruß Peter

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #31 am: 24. Juli 2007, 10:12:14 »
Liebe Mitstreiter!

Zu meiner persönlichen Lage hätte ich eine Frage, möchte aber zunächst
kurz den bisherigen Ablauf schildern:

Seit Ende 2004 habe ich für zwei Objekte stets Widerspruch gegen die vielen Erhöhungen (und auch die wenigen Senkungen) sowie Jahresendabrechnungen eingelegt, immer mit den hier bereitgestellten Musterbriefen.
Gleichzeitig wurden die Einzugsermächtigungen widerrufen und Abschlagszahlungen gekürzt.
Zusätzlich bin ich dem Bund der Energieverbraucher beigetreten und habe in den Prozesskostenfonds eingezahlt.
Auf die Jahresendabrechnung Anfang diesen Jahres und die angekündigte Senkung zum April 2007 habe ich ebenfalls reagiert, allerdings nur in der Form, dass ich mit einem Zweizeiler widersprochen (leider ohne Hinweis auf § 315) und angekündigt habe, dass eine ausführliche Begründung innerhalb einer Woche nachgereicht wird. Aus diversen Gründen habe ich jedoch bis heute noch keine Begründung nachgereicht. Die Abschläge wurden allerdings wieder von mir gekürzt. Eine Bestätigung meines Widerspruchs erhielt ich von der Regionalgas.
Anfang Juli kam dann die bis 20.07.07 befristete Zahlungsaufforderung unter Bezug auf das BGH-Urteil. Dabei bin ich mir bewusst, dass die Argumente des Versorgers nicht zutreffend sind und noch ein eher einschlägiges Urteil auf die Revision des Bonner Gerichts aussteht.

Nun überlege ich jedoch, wie ich weiter vorgehen soll. Insbesondere aufgrund der von mir versäumten Hinweises auf § 315 und Nachreichens einer Begründung Anfang des Jahres bin ich verunsichert, ob meine Widerspruchskette nicht mittlerweile Lücken hat.
Zudem wegen der zwischenzeitlich zahlreich ergangenen Urteile und meiner Ansicht nach recht unterschiedlichen Meinungen und Ratschläge hier im Forum.
Ich selbst empfinde die Situation und Rechtslage für Laien mittlerweile doch als sehr undurchsichtig. Verwirrend finde ich z.B. insbesondere, dass vom Bund der Energieverbraucher bereitgestellte Musterbriefe von der Formulierung her teils von anwaltlicher Seite für dringend überarbeitungswürdig gehalten werden, und dass die in Sachen Regionalgas gegründete Schutzgemeinschaft Energieverbraucher Weilerswist einerseits dazu aufruft, den Protest nicht aufzugeben, andererseits aber für Protestler ohne Rechtsbeistand einen Musterbrief bereitstellt, der in recht kurzer formularartiger Form die Zahlung unter Vorbehalt ankündigt.

Ich überlege nun, ob ich der Einfachheit halber nicht künftig unter Vorbehalt zahlen soll.
Wenn die Rechtslage einmal eindeutig zugunsten der Verbraucher geklärt sein sollte, wäre es für mich (oder einen Anwalt) nur einmal Arbeit, die ganzen Berechnungen anzustellen statt in jedem Jahr 2-3 mal (zumal in meinem Fall die Regionalgas immer fleißig mit Abschlagszahlungen von Wasser verrechnet, obwohl ich das schon immer angemahnt und Abschläge zweckgebunden überwiesen habe).

Würde mich über eine zeitnahe Einschätzung freuen, hauptsächlich in Bezug auf den mangelhaften Einspruch Anfang des Jahres und die sinnvollste Vorgehensweise.

MfG

MartinS

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #32 am: 24. Juli 2007, 23:34:17 »
Hallo Martin,

Deine Bedenken zur Widerspruchslücke teilen wir nicht. Aus dem Zusammenhang Deiner Schreiben an Regionalgas dürfte sich ergeben, dass Hintergrund für Deine Eingaben diese Bestimmung ist.
Mit einem Schreiben an die Regionalgas kannst Du (mit nur einem Satz) dies ausdrücklich klarstellen.

Der zweite Punkt den Du angesprochen hast ist das Musterschreiben auf der Homepage der SEVW. Dieser Brief ist lediglich eine Hilfe für Widersprüchler die keinen Vertags-Rechtschutzversicherung haben.
Allen anderen empfehlen wir ja, mit uns wegen anwaltlicher Bevollmächtigung Kontakt aufzunehmen. ( gilt auch für die Widersprüchler ohne Vertr.rechtsschutz
die es sich finanziell erlauben können)
Solltest Du oder jemand anderes zu diesem Thema noch Fragen haben, unsere Kontaktadressen sind unter http://www.sevw.de zu erfahren

Gruß Peter Hansen  SEVW e.V.

Offline fränki

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #33 am: 07. September 2007, 20:03:42 »
Hallo MartinS,

zwei Juristen, drei Meinungen - das ist doch allgemein bekannt? Eine auf deinen Fall 100%ige Empfehlung wirst du hier nicht bekommen können, dazu sind Anwälte da. Allerdings besteht aus meiner Sicht keinerlei Grund zu resignieren. Die bisher ergangenen Urteile sind doch fast alle pro Verbraucher ergangen. Ich habe die Regionalgas geradezu aufgefordert endlich gegen mich zu klagen. Nichts würde mich mehr freuen. Aber die werden schön die Finger davon lassen. Die wenigen Kürzungen durch uns Gasrebellen nehmen die lieber aus eder Portokasse, als eine unkalkulierbare Prozeßlawine loszutreten. Leider! Mach ruhig so weiter wie bisher.

MfG

Dietmar

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #34 am: 17. September 2007, 23:36:44 »
Hallo zusammen,

Regionalgas Euskirchen wird bis zum Jahresende 07 den Gaspreis nicht erhöhen.
Auch ein Resultat der bundesweiten Widersprüche. Und der Druck muß noch mehr verstärkt werden.
Allerdings spricht man auf Seiten der RGE auch schon von moderaten Erhöhungen zum 1.1.08.

Quelle: Blickpunkt Euskirche  vom 16.9.07

Gruß Peter Hansen

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #35 am: 20. November 2007, 10:16:24 »
Regionalgas Euskirchen erhöht seine Preise zum 1.1.2008 um 7%.

Wehrt Euch dagegegen mit dem Widerspruch nach § 315.

http://www.sevw.de

Peter Hansen

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #36 am: 18. Februar 2008, 14:57:52 »
Wer immer noch nicht aufmuckt hat hiermit die Chance.
Aktuelle Musterbriefe für Neu und Langzeitwidersprüchler
sind auf der Homepage von http://www.sevw.de zu finden.

Gruß Peter Hansen

Offline Peter,Hansen

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #37 am: 23. April 2008, 20:30:52 »
Regionalgas Euskirchen hat beim Landgericht Köln, 10. Kammer für Handelssachen als Kartellkammer, Klage gegen sechs Mitglieder der SEVW = Schutzgemeinschaft Energieverbraucher Weilerswist e.V. eingereicht, weil diese sich seit über drei Jahren weigern, Preiserhöhungen der Regionalgas Euskirchen im vollen Umfang zu bezahlen.
Betroffen ist der fast komplette Vorstand der Schutzgemeinschaft um Peter Hansen, erster Vorsitzender.
Nach über 60% Gaspreiserhöhung in den letzten dreieinhalb Jahren hoffen die Verklagten das endlich bewiesen wird, dass der Zweifel an den überzogenen Erhöhungen berechtigt ist.

Peter Hansen SEVW

 

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