Energiepreis-Protest > EWE
Bisher wegen § 315 widersprochen, obwohl wg. § 307 richtiger gewesen wäre. Was tun?
Solaria:
Hallo,
ich habe bisher immer (seit 4 Jahren) wegen § 315 BGB widersprochen.
Langsam sehe ich, daß ich als S1 Kunde eigentlich wegen § 307 BGB hätte widersprechen müssen.
Wie gehe ich jetzt vor? Wo finde ich einen adäquaten Musterbrief, der diese Situation berücksichtigt?
Ich weiß, ich habe eine lange Leitung. Das Thema ist nicht so einfach zu verstehen.
Ich hoffe, daß mir trotzdem jemand hilft. :rolleyes:
Grüße
Solaria
bjo:
aktuelle Musterbriefe hier auf der Seite, berücksichtigen beide Fälle :-)
Solaria:
--- Zitat ---aktuelle Musterbriefe hier auf der Seite, berücksichtigen beide Fälle :-)
--- Ende Zitat ---
Wo meinst Du mit hier?
Also die Musterschreiben vom energienetz.de habe ich alle durchgelesen und habe nichts mit § 307 BGB entdecken können und auch keinen Wortlaut wegen Preisanpassungsklauseln, sondern nur das, was ich sinngemäß wegen § 315 schon habe.
Wie bringe ich das denn nun elegant ein, daß ich mich nicht mehr nur auf § 315, sondern eben auch auf § 307 BGB beziehe?
Ich habe schon irgendetwas in der Richtung hier im Forum gelesen, finde aber die Stelle nicht wieder. Bei Tausenden von Beiträgen, kann das ja mal passieren.
Ich hoffe auf Verständnis und nach wie vor auf Hilfe.
Grüße
Solaria
Cremer:
@Solaria,
schreiben Sie erneut einen Musterbrief und weisen auf beides § 307 resp. § 315 hin.
Teilen Sie doch mit, dass natürlich seit dem ersten Widerspruch als Sondertarifkunde natürlich auch der § 307 gemeint ist, gemäß den klarstellenden Urteilen aus 2007
RR-E-ft:
@Cremer
Man war Tarifkunde oder Sondervertragskunde (Sondervertrag/ Sonderabkommen).
Wenn ich das Wort Sondertarifkunde nochmal hier lesen muss, wird mir wahrscheinlich übel. ;)
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