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Autor Thema: Stadtwerke Münster  (Gelesen 8245 mal)

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Offline Paule

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Stadtwerke Münster
« am: 16. März 2006, 10:52:44 »
Hallo in die Runde,

ich bin auf der Suche nach \"Mitstreitern\" gegen die SW Münster zum Erfarungsaustausch, evtl. auch zum Aufbau einer eigenen IG.
Antwort bitte hier oder per PN.

Freundliche Grüße
aus Münster

Paule

Offline BerndA

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Stadtwerke Münster
« Antwort #1 am: 17. März 2006, 16:18:43 »
Hallo Paule,

wir sind eine Ortsgruppe des Bundes der Energieverbraucher hier in Nordwalde und haben bereits mit über acht Veranstaltungen im Kreis Steinfurt sehr erfogreich auf uns aufmerksam gemacht.

Du kannst uns unter Telefon 02573/98576 in der Woche nach 20 Uhr ja mal anrufen.

Gruß

B. Ahlers

Offline 3s

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Stadtwerke Münster
« Antwort #2 am: 19. Mai 2006, 18:36:52 »
Zitat
04.05.2006
Erdgaspreise steigen
In der Aufsichtsratssitzung am 3. Mai 2006 ist die Erhöhung der Erdgaspreise zum 1. Juni 2006 beschlossen worden.
Danach steigen die Preise für den Grundversorgung Erdgas (ehemals: allgemeinen Tarif) um 4,2 Prozent und für Kunden mit Heizgas-Sonderabkommen um ca. 5 Prozent.

„Obwohl unsere Bezugskosten Anfang April bereits deutlich gestiegen sind, haben wir bis heute die Preise stabil gehalten" kommentiert Dr. Werner Spickenheuer, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Münster und bedauert: "dass wir den erneuten Anstieg nicht mehr auffangen können und die Erdgaspreise moderat erhöhen." Die Grundpreise bleiben stabil. Die Erdgas-Verbrauchspreise werden alle um netto 0,25 Ct/kWh, inkl. Mehrwertsteuer 0,29 Ct/kWh, angehoben.

Im einzelnen verändern sich die Preise wie folgt:

Kleinverbrauchstarif (nur mit Erdgas kochen): Hier steigt der Preis von 8,24 Ct/kWh auf 8,53 Ct/kWh.
Grundpreistarif (ehemals allgemeiner Tarif): Hier steigt der Preis von 5,80 Ct/kWh auf 6,09 Ct/kWh.
Heizgas-Sonderabkommen: Hier steigt der Preis von 5,34 Ct/kWh auf 5,63 Ct/kWh.

Offline Sylene

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Stadtwerke Münster
« Antwort #3 am: 15. November 2006, 13:31:41 »
Hi,

mit gelegentlicher Rücksprache mit der Verbraucherzentrale NRW streite ich bereits seit ca. 1 Jahr in eigener Sache mit den Stadtwerken Münster. Ich hatte letztes Jahr Widerspruch gegen die erhöhten Gas- und Strompreise erhoben und nur noch unter Vorbehalt gezahlt. Dieses Jahr im Sommer hab ich dann im Zuge der Jahresabrechnung zu den Gaskosten ne kleine Gegenkalkulation vorgelegt, den Gas-Preis von Ende 2004 genommen, 5 % aufgeschlagen und den als angemessen festgesetzt. Verbraucherzentrale sagt 2 % würden reichen, aber ich war kulant und bin auch Nummer sicher gegangen. Auf dieser Basis hatte ich in den Endabrechnungen von 2005 und 2006 ein Guthaben anstatt ne Nachzahlung und habe dieses Guthaben einbehalten, die monatlichen Abschläge gekürzt etc. Gegenreaktion war einzig die, dass die einbehaltenen Summen immer wieder in den monatlichen Abschlagsforderungen als Soll auftauchen, das ich jedoch ignoriere, nicht anerkenne und auch nicht zahle, sondern nur das was meiner Kalkulation nach angemessen ist.

Neueste Schote: die Stadtwerke haben das bislang für Gas und Strom ausgelegte Vertragskonto getrennt und wollen nun Gas und Strom in zwei getrennten Vertragskonten führen und berechnen. Lt. VZ nen Vorteil für mich, denn nun kann ich mir auch noch schön übersichtlich getrennt die überhöhten Stromkosten vornehmen und da noch kürzen.  Werde ich auch noch demnächst mal tun. Die Endabrechnung zum alten Gasvertrag ergab lt. Stadtwerken paradoxerweise sogar ein Plus! Lt. MA der Stadtwerke soll ich in diesen Tagen dazu nen Verrechnungsscheck erhalten. Bei Anfrage wo denn der alte Soll (= das aufgrund der auf Gaskosten bezogenen Einbehalte entstandene Minus in Höhe von 150,- €) geblieben sei wurde von einer MA der Stadtw. gesagt es gäbe beim Strom einen Rückstand. ??? Die wollen anscheinend die auf die Gaskürzungen bezogenen Ausstände auf den Strom rüberschieben..und damit verstoßen sie lt. Anwalt und VZ gegen ein Verrechungsverbot und Paragraf 366 BGB Abs.1....(diese Schlawiner!) Denn den Stadtwerken war/ist durch meine Schreiben bekannt, dass sämtliche Kürzungen auf das Gas bezogen waren und nicht auf Strom, was die MA der Stadtw. auch zugab, ich werde dort als Widerspruchskunde zu Gas geführt.  Bin mal gespannt was da noch kommt. Die haben\'s wohl echt faustdick hinter den Ohren..aber kommen damit letztlich nicht durch..jedenfalls bei mir nicht  :twisted:

Gruß
Sylene

P.S. Lt. VZ machen es viele so wie ich...anstatt zu klagen und mit Beweislast auf der eigenen  Seite, zahle ich einfach die überhöhten Kosten nicht und  warte einfach ab bis die Stadtwerke mich ggf. auch Nachzahlung der Einbehalte verklagen..werden sie aber nicht lt. VZ, denn dann hätten die vor Gericht die Beweislast und müssten offenlegen, was die aber auf Deubel komm raus vermeiden wollen.
Übrigens sollen lt. Zeitungsnotiz (WN letztes WE) die Gaspreise ab Januar 07 wieder gesenkt werden. Fragt sich warum das nicht bereits zum Oktober geschehen ist, denn im August/September waren die Referenzpreise um 9 % gesunken! Zu Oktober gab es ja anstatt Senkung nochmal ne Erhöhung...kopfschüttel...
Die VZ meint die Senkung Anfang 2007 sei ggf. nur Augenwischerei..aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung...und am Ende käme dann dabei keine reale Senkung heraus

Offline 3s

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Stadtwerke Münster
« Antwort #4 am: 13. Januar 2007, 18:57:26 »
5% Aufschlag brauchen sie nicht zahlen. Ohne Aufschlag geht\'s auch.
Und rechnen sie immer die Sparten einzeln ab, Strom Gas Wasser schön getrennt. Monatliche Abschläge so bemessen, das immer Nachzahlungen
anfallen.

Offline Sylene

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Stadtwerke Münster
« Antwort #5 am: 26. Februar 2007, 12:16:10 »
And the story goes on:

Es wurden zwei Schlussrechnungen erstellt, einmal zum Gas- einmal zum Stromkonto...zum Strom wurde ein Guthaben festgestellt und mir dieses Guthaben in Form eines Verrechnungsschecks ausgezahlt.
Aber: diese Summe wurde bereits einige Tage später wieder als überfällige Forderung auf dem Gaskonto verbucht und ich aufgefordert zurückzuzahlen.

Erneuter Verstoss gegen das Verrechnungsverbot und ne ziemlich irrsinnige Sache ein Guthaben direkt wieder ohne irgendwelche Fakten und Daten in ne Schuld umzuwandeln.

Nun denn: ich kürze weiter, mache auch zusätzlich Aufwandsersatz geltend und warte weiter ab.

Gruß
Sylene

 

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