Hallo,
ich hatte im Jahr 2005 bei den Stadtwerken Tübingen Widerspruch gegen die Erhöhung der Energiepreise (laut Musterbrief vom Verbraucherschutzbund) eingelegt:
\"...ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit...\" usw.
Ich habe die Preise von 2004 zugrunde gelegt und jährlich 3% erhöht.
Ab und an kam eine Mahnung, auf die ich dann antwortete und auf den Widerspruch hinwies.
So weit so gut.
Nun kam folgendes Schreiben, das auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 hinweist:
und
Ich habe mir die Ausführungen zu diesem Gerichtsurteil hier im Forum angeschaut, aber ich muß zugeben, ich als Laie bin nun genau so schlau wie vorher.
Zu welchem weiteren Vorgehen könntet Ihr mir raten?
Vielen Dank und noch schöne Ostern!
Gruß
docstra