Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlag = zinsloser Kredit  (Gelesen 5992 mal)

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Offline antagon

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Abschlag = zinsloser Kredit
« am: 10. Juni 2008, 12:05:16 »
Hallo zusammen, ich bin neu hier und orientiere mich grad mal in diesem forum. hab mal versucht etwas über abschlagszahlungen oder vorauszahlungen zu finden, das was ich gesucht habe hab ich aber nicht gefunden. sollte jemand zu diesem thema schon etwas gepostet haben, dann seht es mir bitte nach und schickt mir freundlicherweise einen link dorthin.

so nun aber meine frage: ich zahle an meinen gaslieferanten (eon hanse)
einen monatlichen abschlag, der von denen festgelegt wurde und sich nach dem vorjahresverbrauch richtet. jetzt (d.h. seit 01. Mai) heize ich
nicht mehr (brauche gas auch nur zum heizen) also gebe ich ja mit meiner
vorauszahlung eon einen zinslosen kredit denn ich verbrauche ja kein gas.
in den wintermonaten ist das ja anders, da verbrauche ich mehr gas als ich vorauszahlung leiste, somit hebt sich das mit dem zinslosen kredit ja wohl teilweise wieder auf. da ich denen keine einzugsermächtigung gebe und die monatlichen zahlungen nicht immer zu einem bestimmten termin zahle sondern dann wenn ich das geld habe kommt es auch mal vor, das ich einen halben oder ganzen monat im rückstand bin. die mahnung die dann
kommt enthält dann gleich 5 € Mahnkosten was ich frech finde.
weiß jemand von euch, ob es zulässig ist mahnkosten in diesem fall geltend machen zu können? wie verhält es sich überhaupt mit der verzinsung der abschlagszahlungen? werden zinsen gezahlt wenn am ende des jahres ein guthaben herauskommt (hab letztes jahr 700 € zurückbekommen)

wie schon gesagt sollte es schon einen post zu diesem thema geben wäre ich über einen link dahin erfreut.

gruß lodda

Offline bjo

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #1 am: 10. Juni 2008, 12:35:41 »
Hallo,

- Abschläge beziehen sich immer auf auf einen kompletten Abrechnungszeitraum d. h . ca. 1 Jahr

- Abschlagshöhe ermittelt sich aus dem Jahresverbrauch + Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung!

- wenn du einen Minderverbrauch für das kommende Jahre erwartest
kannst du deinen Versorger dies mitteilen und den Abschlag anpassen!

- Mahngebühren bei nicht zahlen von anerkannten Forderungen sind rechtens!

Tip:
- Widerspruchsschreiben hinschicken
- Abschläge selbst ermitteln (Forum)
- Abschläge + selbst erstellte Jahresrechnung pünktlich zahlen
(Terminüberweisung)

Offline antagon

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #2 am: 10. Juni 2008, 16:19:13 »
hallo bjo,

danke für die antwort. ich habe mal bei eon auf der website versucht rauszubekommen wo das mit den abschlägen geregelt ist aber ich finde dort keine geschäftsbedingungen oder detaillierte berechnungen wo das geregelt ist. denn irgendwie befriedigt mich die antwort nicht, das sich der abschlag auf einen kompletten abrechnungszeitraum bezieht. ich denke da an millionen gasabnehmer die monat für monat vorauszahlungen leisten die bei den gasunternehmen die konten prall füllen und zinsen bringen.
das müssen doch millionen sein über deren verbleib man nichts erfährt.

die bilanz von eon besagt lediglich:
Den vergleichsweise hohen Zahlungseingängen aufgrund der Abrechnung von Kunden stehen
insbesondere höhere Vorauszahlungen für den Gasbezug und durch Steuererstattungsansprüche
gegenüber, so dass sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr
um 203,6 Mio. € auf 168,5 Mio. € erhöht hat.

gruß lodda

Offline Black

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #3 am: 10. Juni 2008, 17:25:18 »
Wenn Du grundversorgter Kunde bist, ist das Thema Abschlag in § 13 GasGVV geregelt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline antagon

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #4 am: 10. Juni 2008, 19:48:44 »
schönen dank für den verweis auf das gesetz. ich weiß zwar nicht ob ich grundversorgter kunde bin aber das gesetz ist in anderer hinsicht interessant. wenn ich das nämlich richtig verstehe, dann ist man nicht zwingend verpflichtet abschlagszahlungen zu leisten:

http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146094.htm

leisten man nämlich barsicherheiten, so ist geregelt, das die nach dem
basiszinssatz verzinst werden müssen.

http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146095.htm

nun stellt sich doch die frage, wo die gas- und stromversorger mit den zinsen bleiben, die sie duch die vorauszahlungen einnehmen. auf meiner
abrechnung konnte ich bislang so einen posten nicht finden und das gesetz
regelt das soweit ich das beurteilen kann auch nicht.

gruß lodda

Offline bjo

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #5 am: 10. Juni 2008, 20:23:58 »
Zitat
Original von antagon
nun stellt sich doch die frage, wo die gas- und stromversorger mit den zinsen bleiben, die sie duch die vorauszahlungen einnehmen. auf meiner
abrechnung konnte ich bislang so einen posten nicht finden und das gesetz
regelt das soweit ich das beurteilen kann auch nicht.

gruß lodda

hallo,
sag deinem Versorger einfach das du weniger verbrauchen willst !
senke dan den Abschlag - > hat dann natürlich höhere Rechnungsabschlußkosten als Ergebnis!

Offline antagon

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #6 am: 10. Juni 2008, 20:48:25 »
hi bjo,
sicher ist das eine möglichkeit aber auf eine vorauszahlung von 50 € werden die sich nicht einlassen wo meine abschlagszahlung jetzt bei 400 €/mtl. liegt. und selbst wenn würden sie mit meinem geld arbeiten und dafür zinsen bekommen wie von millionen anderen auch, die gas nur zum heizen verwenden und quasi von mai bis oktober dafür keine leistung erhalten. du schriebst in deiner erstem antwort, das sich abschläge immer
auf einen kompletten abrechnungszeitraum also 1 jahr beziehen.
das muss aber nicht so sein. mein stromversorger ewe hat einen zähler mit fernabfrage. wenn ich dort anrufe dann können die auf knopfdruck meinen verbrauch ablesen und den abschlag anpassen. das machen die auch in gewissen abständen ohne mich zu fragen(schöne neue welt, big brother lässt grüßen) und passen die abschlagszahlungen bei wesentlich höherem verbrauch einfach an. das wäre bei gas sicher auch möglich aber warum sollten sie das ändern, sie verdienen ja gut an unseren zinsen.
mir fällt da ein sicherlich hinkender vergleich ein aber ich glaube jeder würde wohl seinem tankwart einen vogel zeigen wenn der auf einmal einen
monatlichen abschlag verlangen würde auf den sprit den ich voraussichtlich verfahre.  :rolleyes:

Offline nkh

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #7 am: 11. Juni 2008, 09:12:42 »
Dein Tankwart würde dir aber auch den Vogel zeigen, wenn du ein Jahr tanken willst, ohne zu zahlen, er die Zinsen übernehmen muss für das Benzin, das er monatlich für dich einkaufen muss und du am Ende des Jahres einen Betrag zahlst.

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Abschlag sollte in der Höhe dem zu erwartenen Verbrauch entsprechen, ist dies so, ist es fair für beide Seiten, der Versorger kauft das Gas monatlich ein und hat auch hierfür monatlich zu zahlen. Deshalb kann er die \"Millionen\" auch nicht anlegen, die bekommt nämlich der Vorlieferant.

Und in anderen Bereichen, z.B. Versicherungen zahlst du im Januar z.B. schon für das ganze Jahr, das finde ich persönlich viel ungerechter als ein Abschlagsverfahren.

Offline jroettges

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #8 am: 11. Juni 2008, 09:24:07 »
Viele Versorger haben ein rollierendes Abrechnungssystem. Jeden Monat bekommen die Kunden in einem bestimmten Gebiet ihre Abrechnung.

Es gibt also auch Leute, deren Abrechnungstermin am Beginn der Heizperiode liegt und die das Gas des vergangenen Winters quasi den ganzen Sommer über \"auf Pump\" bekommen haben.

Wie man sieht, ist es für die Versorger fast ein Nullsummenspiel., während die Kunden recht unterschiedlich behandelt werden.

Offline Black

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #9 am: 11. Juni 2008, 10:08:04 »
Zitat
Original von antagon
schönen dank für den verweis auf das gesetz. ich weiß zwar nicht ob ich grundversorgter kunde bin

Ich sage jetzt mal pauschal, wenn Sie die Energie nicht gewerblich, sondern nur für den Haushalt nutzen und nicht ausdrücklich einen speziellen Tarif \"gebucht\" haben oder  bewußt zu einem günstigen Anbieter gewechselt sind, dann sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Grundversorgung.



Zitat
Original von antagonaber das gesetz ist in anderer hinsicht interessant. wenn ich das nämlich richtig verstehe, dann ist man nicht zwingend verpflichtet abschlagszahlungen zu leisten: leisten man nämlich barsicherheiten, so ist geregelt, das die nach dem
basiszinssatz verzinst werden müssen.nun stellt sich doch die frage, wo die gas- und stromversorger mit den zinsen bleiben, die sie duch die vorauszahlungen einnehmen. auf meiner
abrechnung konnte ich bislang so einen posten nicht finden

Sie verwechseln hier den \"Abschlag\" § 13 Strom/GasGVV mit der \"Vorauszahlung\" § 14 Strom/GasGVV.

Abschläge kann der Versorger immer verlangen und muss diese auch nicht verzinsen. Vorauszahlungen dagegen kann er nur in begründeten Einzelfällen verlangen und diese kann der Kunde über eine verzinsbare Sicherheitsleistung umgehen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline superhaase

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Abschlag = zinsloser Kredit
« Antwort #10 am: 11. Juni 2008, 11:48:12 »
@antagon:

Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass Abschlagszahlungen rechtens sind.
Sie sind in den Strom/GasGVV ausdrückllich geregelt.
Der Versorger bereichert sich i.A. nicht daran.
Ihr Verdacht ist diesbezüglich völlig unbegründet.
Auch Mahngebühren sind gerechtfertigt, wenn Sie die Abschläge nicht rechtzeitig bezahlen.

Manchmal werden zu hohe Abschlagszahlungen verlangt, aber dagegen kann man sich wehren.

Ich rate Ihnen, die Abschläge pünktlich zu zahlen, das erspart Ihnen viele Kosten und viel Ärger.
Alles andere ist sinnlos.

Wenn Ihnen die Gas- oder Strompreise zu hoch erscheinen (was durchaus begründbar ist), dann legen Sie Widerspruch gegen die Preisfestsetzungen ein, wie hier vom Bund er Energieverbraucher empfohlen wird.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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