Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigungsversuche durch RWE-Rechtsabteilung
Tom Laschek:
Kündigungsversuche durch RWE-Rechtsabteilung
Hallo,
eins vorweg: Ich habe das Forum reichlich durchsucht und habe das Gefühl alles schonmal gelesen zu haben. Irgendwie treffen die einzelnen Threads insgesamt nicht meine Situation. Also steinigt mich bitte nicht, falls ich nun doch was übersehen habe.
Nun zu meinem Problem (ich gebe das verkürzt wieder, reiche aber gerne Details nach):
Ich bin Tarifkunde durch Gasbezug seit Bezug eines EFH im Jahr 2003.
Seit 2004 gehöre ich zu den Preiserhöhungsverweigerern. Auch bei mir wurde mit Verweis auf die Gesetzesänderung versucht, einen neuen Vertrag zu etablieren. Das hab\' ich mit Hilfe des Forums alles abgewendet. An dieser Stelle: Vielen Dank an alle Beteiligte des Forums. RWE-seitig wurde mir immer vom Kundenservice geschrieben. Der letzte Kündigungsversuch vom Kundenservice war am 19.01.2008 mit Begründung durch §32 Abs. 1 AVBGasV.
Ich habe umgehend auf die Ablösung der AVBGasV durch die GasGVV hingewiesen und ferner auf §20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV - Kündigung nicht möglich.
Nun das neue - wozu ich nichts im Forum finde: Die Rechtsabteilung meldet sich am 26.5.2008 wie folgt:
Mein bis 2007 gültiger Gasliefervertrag sei ein Sondervertrag. Man verweist auf §115 Abs. 3 EnWG: man müsse einen \"an die GasGVV angepassten Vertrag\" anbieten. Da ich nicht unterschrieb, muss RWE kündigen und ich werde per Grundvertrag beliefert. Das Kündigungsrecht beruhe aber auf §32 Abs1. AVBGasV, da bei Sonderverträgen keine automtische Ablösung stattfand, sondern eine explizite Anpassung. Die Kündigung sei wirksam. Ferner weist RWE darauf hin, dass am 01.05.2007 die Umstellung von AVBGasV aus GasGVV per Zeitungsinserat stattfand. Wäre ich - entgegen RWEs Auffassung - Tarifkunde, würden seit 01.05.2007 Preise und Bedingungen der GasGVV gelten.
Ich antworte umgehend, dass ich den Sondervertrag als neuen Aspekt berücksichtigen, aber nicht kommentiere werde. Ich erkläre vorsorglich, dass ich die AGB nicht in den Sondervertrag einbezogen sehe. Daraus ergibt sich, dass der Sondervertrag keine Kündigungsbedingungen enthält. Weiterhin erklärte ich, dass RWE erstmals am 19.12.2007 die Kündigung aussprach. Die Umsellung von AVBGasV auf GasGVV nach RWE-Angaben aber schon am 01.05.2007 stattfand. Ein Tarifvertrag könne also nicht nach AVBGasV gekündigt worden sein. Ich weise die Kündigung zurück.
Die Rechtsabteilung antortet umgehend:
Die AVBGasV hätten nicht nur für Tarif- sondern auch für Sonderverträge gegolten. Ich dürfe mich aüßern, ob ich der Meinung wäre, dass kein Sondervertrag bestünde. Man würde die Preise dann nachträglich anpassen. Für den Sondervertrag erklärt RWE, dass einem Dauerschuldverhältnis auch dann ein Kündigungsrecht zusteht, wenn dies nicht vereinbart wurde. Es gelten Preise und Bedingungen der GasGVV.
Ich antworte umgehend:
Dauerschuldverhältnisse können nach §314 BGB nur mit wichtigem Grund gekündigt werden. Mir wurde nicht mal ein Grund genannt. Ferner ist es wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn der EVU Tarifverträge zu Sonderverträgen erklärt und anschliessend das Dauerschuldverhältnis kündigt.
Ich weise vorsichtshalber auf den Hinweisbeschlusses des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 07.09.2007 (Az. 14 O 23/06 ) hin, wonach es am EVU ist, nachzuweisen, dass bei Vertragsabschluss die AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart wurden, was ich bestreite.
Ich bestehe auf dem alten Vertragsverhältnis.
So - nun die letzte Antwort von RWE:
Man will die vollumfängliche Korrespondenz nicht wiederholen. Der Sondervertrag ist gekündigt, ich sei in der Grundversorgung.
Diese Gelassenheit beunruhigt mich doch etwas. Muss ich irgendwie handeln? Hab\' ich irgendwo Mist gebaut?
Viele Grüße
Tom
Kampfzwerg:
@Tom Laschek
--- Zitat ---Ich bin Tarifkunde durch Gasbezug seit Bezug eines EFH im Jahr 2003.
Auch bei mir wurde mit Verweis auf die Gesetzesänderung versucht, einen neuen Vertrag zu etablieren
Der letzte Kündigungsversuch vom Kundenservice war am 19.01.2008
Mein bis 2007 gültiger Gasliefervertrag sei ein Sondervertrag.
Man verweist auf §115 Abs. 3 EnWG: man müsse einen \"an die GasGVV angepassten Vertrag\" anbieten. Da ich nicht unterschrieb, muss RWE kündigen und ich werde per Grundvertrag beliefert.
Ich erkläre vorsorglich, dass ich die AGB nicht in den Sondervertrag einbezogen sehe. Daraus ergibt sich, dass der Sondervertrag keine Kündigungsbedingungen enthält. Weiterhin erklärte ich, dass RWE erstmals am 19.12.2007 die Kündigung aussprach.
Ich dürfe mich aüßern, ob ich der Meinung wäre, dass kein Sondervertrag bestünde. Man würde die Preise dann nachträglich anpassen.
Ich bestehe auf dem alten Vertragsverhältnis.
Der Sondervertrag ist gekündigt, ich sei in der Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Womit wir wieder am START wären.
Ich habe den Text mal etwas gestrafft ;)
Habe ich Dich vielleicht völlig falsch verstanden?
?( :
1. RWE sagt, Du bist jetzt ! Tarifkunde.
2. Du sagst, Du warst immer Tarifkunde.
Und zwischenzeitlich überliess RWE Dir die Wahl zwischen TK und SVK? 8)
Tom Laschek:
Sorry - war wohl zu straff :rolleyes:
Ich wäre der Meinung, dass ich als Tarifkunde angefangen habe, da ich das Gas einfach aus der Leitung bezogen habe und dafür dann gelöhnt habe. Ich hatte nichts unterschrieben. Ob ich ein Willkommensbrief bekommen habe, weiss ich nicht mehr so genau.
Im Laufe der verbalen Auseinandersetzung habe ich einen Tarifvertrag auch immer als Basis genommen.
Aber: Am 26.05.2008 schreibt mir erstmalig die Rechtsabteilung und sagt glatt vom Start weg, das wäre ein Sondervertrag, in dem die AVBGasV einbezogen worden wären. Wenn ich da was dagegen hätte, soll ich es nur sagen, Sie würden mir dann nachträglich die Preise anpassen.
Vermutlich hat RWE mich in einen Sondervertrag gesteckt, da ich ja gegen die Preiserhöhungen rebelliert habe (§315 BGB), damit Sie die Abrechnung leichter durchführen können - was weiss ich.
Da RWE jetzt erstmalig von einem Sondervertrag redet, habe ich die Einbeziehung der AVBGasV (als AGB) erstmal bestritten/abgeleht und auf den Hinweisbeschluss aus Frankfurt/Oder hingewiesen. Ferner habe ich mitgeteilt, dass ich mich zur Vertragseinstufung nicht äußere, da RWE den Nachweis der korrekten Kündigung erbringen müsse.
Ist das verständlicher??
Grüße
Tom
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Sorry - war wohl zu straff
--- Ende Zitat ---
Tja. So kann`s gehen :D
--- Zitat ---Seit 2004 gehöre ich zu den Preiserhöhungs(?)verweigerern.
Im Laufe der verbalen Auseinandersetzung habe ich einen Tarifvertrag auch immer als Basis genommen.
Aber: Am 26.05.2008 schreibt mir erstmalig die Rechtsabteilung und sagt glatt vom Start weg, das wäre ein Sondervertrag,
--- Ende Zitat ---
Da drängt sich mir doch u. a. folgende Frage auf:
4 Jahre Schriftwechsel. Und dann, plötzlich, schreibt Dir die Rechtsabteilung. Mit unterschiedlicher Argumentation?
\"Vermutlich\" .... \"was weiss ich \"
\"Ich wäre der Meinung, dass ich als Tarifkunde angefangen habe\"
Hast Du Deine Unterlagen einmal prüfen lassen?
Heisst: Hast Du einen Anwalt?
--- Zitat ---Am 26.05.2008 schreibt mir erstmalig die Rechtsabteilung und sagt glatt vom Start weg, das wäre ein Sondervertrag, in dem die AVBGasV einbezogen worden wären. Wenn ich da was dagegen hätte, soll ich es nur sagen, Sie würden mir dann nachträglich die Preise anpassen.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht könntest Du das hier einmal, der Verständlichkeit halber, im Original als jpg/pdf einstellen?!
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Tom Laschek
eins vorweg: Ich habe das Forum reichlich durchsucht und habe das Gefühl alles schonmal gelesen zu haben. Irgendwie treffen die einzelnen Threads insgesamt nicht meine Situation. Also steinigt mich bitte nicht, falls ich nun doch was übersehen habe.
--- Ende Zitat ---
Doch - Leute in Ihrer Situation hat es hier schon gegeben - vor etwa 12 bis 18 Monaten. Die betreffenden Beiträge können also schon etwas älter sein.
--- Zitat ---Original von Tom Laschek
Ich bin Tarifkunde durch Gasbezug seit Bezug eines EFH im Jahr 2003.
--- Ende Zitat ---
Eine Belieferung zu Sondertarifen kann einen Sondervertrag auch konkludent - also ohne Unterschrift - begründen.
Und dies ist gar nicht mal so schlecht für Sie.
Damit sind nämlich nicht die AVBGasV oder die GasGVV Grundlage für die Durchführung des Liefervertrags (wie bei Tarifkunden) sondern die zwischen Ihnen und dem Versorger vereinbarten Bedingungen.
Wenn der Versorger die AVBGasV in einen Sondervertrag einbezieht, dann kopiert er quasi die Klauseln dieser Verordnung in seinen eigenen Vertrag. Dies hat zwei wichtige Konsequenzen:
[list=1]
[*]Die Klauseln unterliegen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle gemäß §305 und §307. Insbesondere stellt eine Preisanpassung durch Ankündigung (§4 AVBGasV) keine hinreichend transparente Klausel dar. Desweiteren hat der Versorger kein Kündigungsrecht.
[*]Läuft die für Tarifkunden geltende AVBGasV aus, dann hat dies für die Sonderkunden keinerlei Auswirkungen. Diese haben ja ihre eigene \"Kopie\" der Klauseln in ihren Verträgen.
[/list=1]
--- Zitat ---Original von Tom Laschek
Mein bis 2007 gültiger Gasliefervertrag sei ein Sondervertrag.
Man verweist auf §115 Abs. 3 EnWG: man müsse einen \"an die GasGVV angepassten Vertrag\" anbieten. Da ich nicht unterschrieb, muss RWE kündigen und ich werde per Grundvertrag beliefert.
--- Ende Zitat ---
Die allermeisten Änderungskündigungen, die mit Verweis auf die GasGVV zumeist den Sonderkunden gegenüber ausgesprochen wurden, sind also gänzlich unbegründet und unwirksam.
Selbstverständlich darf Ihr Versorger Ihnen jederzeit einen neuen Sondervertrag anbieten und Sie dürfen diesen dann annehmen oder ablehnen, wobei Schweigen Ablehnung bedeutet.
Durch die Bank haben die Versorger in ihre Sonderverträge jedoch nicht nur die alten AVBGasV-Klauseln durch die neuen GasGVV-Klauseln ersetzt sondern auch weitere Klauseln hinzugefügt, die die Kundenrechte stark aushölen. Insbesondere wird regelmäßig auch der derzeitige - bereits hohe Gaspreis - als ausdrücklich vereinbart \"in Stein gemeißelt\".
Davon abgesehen gilt außerdem:
Ohne eine wirksame Einbindung von Vertragsbedingungen fehlt es in ihrem Sondervertrag sowieso an einer Preisanpassungs- und Kündigungsklausel. Schon deshalb darf Ihnen RWE weder die Preise erhöhen noch kündigen.
Eine Kenntnisnahme der AVBGasV bei Vertragsabschluss (also der ersten Gasentnahme) haben Sie ja bestritten, womit diese evt. nicht wirksam in ihren Vertrag einbezogen worden sind.
--- Zitat ---Original von Tom Laschek
Die AVBGasV hätten nicht nur für Tarif- sondern auch für Sonderverträge gegolten.
Ich dürfe mich äußern, ob ich der Meinung wäre, dass kein Sondervertrag bestünde.
--- Ende Zitat ---
Ihre Korrespondenz mit RWE war wohl schon recht umfangreich. Seien Sie mit Tatsachenbehauptungen und Anerkenntnissen vorsichtig - damit können Sie sich um Kopf und Kragen reden!
--- Zitat ---Original von Tom Laschek
Der Sondervertrag ist gekündigt, ich sei in der Grundversorgung.
Diese Gelassenheit beunruhigt mich doch etwas.
Muss ich irgendwie handeln? Hab\' ich irgendwo Mist gebaut?
--- Ende Zitat ---
In der fehlenden Polemik der Versorgeranwälte darf man kein Indiz für Gelassenheit oder Selbstsicherheit sehen. Die machen halt ihren Job indem sie den Rebellen die vom BDEW vorformulierten Textbausteine vor die Füße werfen.
Das die RWE-Anwälte jetzt weitere Diskussionen einstellen wollen bedeutet nur, dass sie eingesehen haben, Sie nicht mit falschen Tatsachenbehauptungen und Rechtsbelehrungen einwickeln zu können.
Bleiben Sie bei Ihrem Standpunkt; d. h. zahlen Sie auch weiterhin nicht die geforderten Preise.
Gruss,
ESG-Rebell.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln