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Zähler darf der Kunde einen geeichten Zähler ANSTELLE desjenigen des Lieferanten installieren ?

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opferlamm-ma:
Darf der (Privatkunde) einen eigenen beglaubigten Zähler anstelle desjenigen des Versorgers (Strom, Fernwärme) zur Abrechnung des Verbrauches installieren und sich somit ( als Nebeneffekt) die monatlichen Zählergebühren ersparen?

Desweiteren hätte er den Vorteil einen beliebigen (logischerweise beglaubigten zur Abrechnung zugelassenen Zähler ) seiner Wahl für Abrechnungszwecke zu verwenden.


Im Klartext Zähler des Energielieferanten raus eigenen, beglaubigten zur Abrechnung zugelassenen Zähler rein.

Gruss

opferlamm-ma

bjo:
Hallo,

NEIN, darf man nicht!

Üblich ist.
ein bei der EVU  eingetragener Elektromeister stellt den Zählerantrag in ihrem Auftrag.
- Er montiert den Zähler
- Er garantiert dem EVU gegenüber die fachgerechte Ausführung!

opferlamm-ma:
Danke für die schnelle Reaktion.

Gehe davon aus, dass Du für Deine kurze und prägnante Antwort mir
auch nachfolgende Fragen kompetent beantworten kannst.

Wo steht dies, dass ich als Verbraucher keinen zertifizierten Zähler anstelle desjenigen des Verorgers für die Abrechnung verwenden darf ?

Gesetz, AGB oder wo ?

Es wäre toll wenn Du einen entspechenden Verweis zitieren könntest.

Wo steht dass nur der Versorger einen Zähler seiner Wahl installieren darf und nicht auch der Abnehmer ?

Gruss

opferlamm

PS: Danke und schönen Abend noch

bjo:

--- Zitat ---Original von opferlamm-ma
Danke für die schnelle Reaktion.

Gesetz, AGB oder wo ?

Gruss

opferlamm

PS: Danke und schönen Abend noch
--- Ende Zitat ---

Die einzelnen Gesetze habe ich nicht parat! Nur soviel, baust du eine Elektrische Anlage nicht nach Norm und den Zählerplatz nicht nach Vorgaben der EVU (TAB2000) darf die EVU die Belieferung mit Strom verhindern!
google mal nach

VDE100
TAB2000

Crazycreek:
Die Hinweise zur Kundenanlage stehen in der AVB, heute AVBELT.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBElt)


(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch
einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu
überwachen.

Ach und übrigens, ist in dem Fall nicht der Netzbetreiber entscheidend und  nicht der Versorger?

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