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Autor Thema: Stadtwerke Bielefeld  (Gelesen 5498 mal)

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Offline mk

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Stadtwerke Bielefeld
« am: 29. April 2005, 15:59:38 »
Hallo,
habe die Stadtwerke Bielefeld angemailt und auch prompt schon eine Antwort erhalten, staun.....
es verhält sich mit den unterschidlichen Grundpreisen also angeblich so:

bis zu einem Verbrauch von 1.879 kw bis 13.879 wird nach Grundpreis - € 67,49 - abgerechnet, bei einem Verbrauch von 13.880 -34.512 kw
nach einem Heizgastarif I - €125,78 - abgerechnet.

Also,  wenn ich die Methode richtig versteht, dann werde ich bei höherem Verbrauch bestraft mit einem höheren Grundpreis.
Verstehen tu ich das trotzdem nicht.  :oops: .

Mfg mk

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bielefeld
« Antwort #1 am: 29. April 2005, 16:17:53 »
@mk

Ein Thread zu Bielefeld

es geht natürlich um Energiepreise

genügt, dort einfach fortfahren.



Es handelt sich um eine sog. Bestpreis- Abrechnung.

Die einzelnen Tarife sind ab einem bestimmten Schwellenwert günstig, der danach günstigste Tarif wird abgerechnet.

Bei einer bestimmten Abnahmemenge sind also zwei Tarifmodelle gleichpreisig. Das ist der Schwellenwert.

Der Schwellenwert kann dabei über den \"Grundpreis\" eingestellt werden.

Eigentlich ist ein Grundpreis dafür da, alle fixen Kosten abzudecken, die immer anfallen und auch ohne Bezug notwendig aufgewendet und natürlich auch bezahlt werden müssen, allein für die Vorhaltung der Leistung:

Verteilnetz, Personal, Gebäude etc.


Diese Kosten fallen an, ob der Versorger nun viel oder wenig Gas verkauft.

Diese \"Stellschraube\" wird gern verändert.

Der Grundpreis steigt, der Arbeitspreis sinkt dafür, insgesamt bleibt der Preis jedoch konstant.

Viele Jahre später holt man ein Diagramm hervor und zeigt dem Kunden gern, dass der Arbeitspreis in der Vergangenheit auch schon mal ordentlich gesunken war.

Die kompensierende Grundpreiserhöhung hat der Verbraucher zwischenzeitlich längst vergessen.

Das ist dann der Nachweis, dass es sich bei der Gaspreisentwicklung um keine \"Einbahnstrasse\" handelt....

Vielleicht gilt das auch bei Ihnen.

Beim Strom verhält es sich nicht viel anders.
Auch dort zeigt man die sehr \"moderate\" Entwicklung der Arbeitspreise auf.

Die dramatische Entwicklung des Gesamtpreises - in Thüringen ca. 30 % Preiserhöhung in den letzten fünf Jahren wird verschleiert.

Wenn Sie die Preisentwicklung zutreffend nachvollziehen wollen, müssen Sie auf einer Zeitschiene über die letzten fünf Jahre  immer den Gesamtpreis für eine bestimmte Abnahmemenge z.B. 20.000 kWh auftragen, der sich zusammensetzt aus Grundpreis und Arbeitspreis für die entsprechende Gasmenge.

Aus den Preisen müssen Sie dabei staatliche Belastungen rausrechnen, um ein zutreffendes Bild zu erhalen.

Das Ganze machen Sie für verschiedene Abnahmemengen:
5000, 10.000, 15.000, 20.000, 25.000, 30.000 kWh/ Jahr.

Danach sehen Sie, wie sich Ihr Gaspreis tatsächlich über die Zeit entwickelt hat.

Weil der Versorger ja angeblich seinen Gewinn dabei nicht gesteigert hat - das wäre ja unbillig - müsste die Preisentwicklung zugleich die Kostenentwicklung darstellen.

Denn nur gestiegene Kosten werden ja angeblich weitergegeben.

Das Ganze vergleichen Sie dann mit der Preisentwicklung bei leichtem Heizöl vor Ort, bei den Erdgasimportpreisen des BAFA usw. und versuchen dann einfach mal einen schlüssigen  Zusammenhang zu erkennen.

Wenn es Ihnen nicht gelingt, fragen Sie Ihren Versorger, ob Ihnen dort jemand anhand Ihrer Zahlen den Zusammenhang erklären kann, von dem fest behauptet wird, es gäbe ihn.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Stadtwerke Bielefeld
« Antwort #2 am: 29. April 2005, 16:53:56 »
@mk

bei anderen Versorgern, wie z.B. die Stadtwerke Kreuznach, können Sie die Tarife unabhängig vom Verbrauch wählen.  :)
Natürlich ist der Sondertarif A für Primärheizenergiebezug am Günstigsten.  :idea:
Man könnte auch den Allgemeinen Tarif (kleine Gasetagenheizungen) oder den Kleinstabnehmertarif (nur Gas zum Kochen) wählen. Beim Kleinstabnehmrtarif gibt es keinen Grundpreis. :!:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bielefeld
« Antwort #3 am: 29. April 2005, 17:32:12 »
@Cremer

Homo oeconomicus wählt immer den günstigsten Tarif.

Ihr Problem besteht bei der großen Auswahl darin, dass Sie zu Beginn des Jahres noch gar nicht sicher wissen können, wieviel Sie verbrauchen werden und welcher Tarif demnach der günstigste sein wird.

Sie wählen den Tarif nach dem Verbrauch, den Sie erfahrungsgemäß erwarten.

Was, wenn der Verbrauch danach jedoch ganz anders ausfällt als zuvor erwartet und man sich deshalb am Anfang ex- ante verwählt hat?

Strenger Frost von Oktober bis weit in den April über die gesamte  Heizperiode oder aber überraschend drei Monate Winterurlaub in der Südsee mit der ganzen Familie gewonnen, keine Wärme notwendig....

Auch in Bielefeld werden sich die Stadtwerke nicht dagegen wehren, wenn jemand einen ungünstigeren Tarif wählen will. So frei soll jeder sein.

Das \"Bestpreis\"- Modell an sich ist keine schlechte Sache, weil erst dann, wenn der Verbrauch tatsächlich angefallen ist, ex-post entschieden wird, welcher von mehreren Tarifen zur Anwendung kommt.

Der dabei günstigste Tarif  wird automatisch zur Abrechnung gebracht.

Der dabei günstigste Tarif muss natürlich nicht tatsächlich günstig sein, sondern kann gleichwohl viel \"Luft\" enthalten.
 
Grundsätzlich ist ein Bestpreismodell mit möglichst tief gestaffelten Preisen deshalb auch bei den Strompreisen begrüßenswert:

Wenn jemand zum Beispiel im Allgemeinen Tarif viel mehr verbraucht als den Referenzverbrauch, auf dem die Tarifgenehmigung basiert, klingelts laut in der Kasse des Versorgers.

Der  Allgemeine Tarif ist dann - als für einen viel geringeren Verbrauch kalkulierter Preis - dann per se für den Abnahmefall unbillig.

Dieses Problem läßt sich nur durch ein tiefgestaffeltes Bestpreismodell lösen.

Es gibt jedoch die Möglichkeit der verschleiernden Manipulation.

Indes beim Allgemeinen Tarif weiß der Kunde, der am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt ist, von Anfang an nicht, woran er ist.

Er weiß nicht, ob und um wieviel er über dem Referenzverbrauch, für den der Tarif eigentlich gerechnet ist, liegt.

Dafür hat er jedoch eine große Gewissheit:

Er hat den überhaupt höchstzulässigen Strompreis gem. § 12 Abs. 1 BTOElt seines Versorgers, welcher auch die Kosten des ungünstigsten Versorgungsfalls abdeckt.

Um zu sehen, ob dieser Allgemeine Tarif überhaupt individueller Preisgerechtigkeit im konkreten Austauschverhältnis und damit der Billigkeit gem. § 315 BGB entspricht, ist es ja gerade notwendig, dass man sich nicht nur eine behördliche Tarifgenehmigung präsentieren lässt sondern auch alle Tarifgenehmigungsunterlagen einschließlich der Kostenträgerrechnung:

Nicht nur um zu sehen, ob diese etwa Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Preisgenehmigungsverfahrens gebieren, sondern auch, um zu sehen, ob die Tarifpreise im konkreten Abnahmefall nicht viel zu viel Gewinn enthalten!

Das ist durchaus möglich.

Beim Strompreis liegt der Gewinnanteil teilweise zwischen ca. 2,5 und 3,5 Ct/ kWh. Bei einem sehr hohen Verbrauch auch schon einmal ordentlich darüber.

Und das auch nur, wenn man von der Annahme ausgeht, dass daneben die Netznutzungsentgelte nur tatsächliche Kosten wiederspiegeln, was zumeist nicht so ist, weil fantasievoll rein \"kalkulatorische\" Kosten in Ansatz gebracht werden, die nochmal Gewinn neben dem oben genannten generieren können.

Im Vergleich dazu:

Ca. 3,0 Ct/ kWh kostet der Strombezug beim Vorlieferanten.

Das ist doch eine recht üppige Rendite, die jedenfalls mit einer preiswürdigen Versorgung (so billig wie möglich) nicht zu vereinbaren ist.

Deshalb will wohl auch schon kein Stromversorger seine Preiskalkulation offen legen.

Kurzgefasst kann man sagen, dass der Allgemeine Tarif immer der sog. \"treu & doof\"- Preis ist.

Weil dem Allgemeinen Tarif nicht umsonst dieses Image anhaftet, wollen die Versorger nach Möglichkeit die Allgemeinen Tarife nicht mehr so nennen, sondern verwenden blumige Wortkreationen der Marketingstrategen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Stadtwerke Bielefeld
« Antwort #4 am: 30. April 2005, 10:17:00 »
Guten Morgen Herr Fricke


Sie sehen das richtig so!

In der einen Liegenschaft haben die Mieter Gas zum Kochen und Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer im Bad). Da ist der Kleinstabnehmertarif der günstigte für die.
Im gleichen Haus wird mit Gas zentralgeheizt, Bedarf ca. 80.000 bis 90.000 kwh. Da ist nur der Sondertarif A der günstigste.

Verschleiert werden die Tarife der Stadtwerke ferner durch die Möglichkeit als Mitglied im Energieclub mit 10% Rabatt. Voraussetzung ist die Einzugsermächtigung. :idea:  Im Versorgungsbereich der Stadtwerke ist diese Möglichkeit nur danhingehend bekannt, dass ca. 50% der Strom und nur ca. 20% der Gaskunden diese Möglichkeit wahrnehmen.
Das ist unsozial, denn viele können dies nicht wahrnehmen wie Sozialschwache, wenn sie über kein Konto verfügen. Die damit verbundene 10% Rabattgewährung beim Eintirtt in das Bäderhaus mit Saunalandschaft (Werbung: schönstes Wellnessbad Deutschlands) werden solche Mitbürger auch nichtr wahrnehmen können, da der Eintritt ca. 30 € kostet.
Der Preis für Strom und Gs läßt sich bekanntermaßen nicht direkt errechnen (Sondertarif A abzüglich 10%), denn wir haben ja noch bei Gas die Mineralölsteuer und bei Strom die Steuern für EEG, KWKG und Mineralölsteuer !! Die 10% gelten vor Steuern!

Es ist also eine Augenwischerei :!:

Das Gleiche gibt es beim Strom.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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