Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Neubauvorhaben - Hausanschluß- und Verbrauchspreise

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Micha123:
Hallo,

wir ziehen aus eine ferngeheizten Wohung um in ein noch zu bauendes Haus.
Zwar kommt ein großer Grundofen ins Haus, jedoch will ich die Rückfallebene Gas auch haben. Solar geht nicht wegen Bäumen und Wärmepumpe überzeugt vom Konzept nicht.
Wie stellt man es am geschicktesten an?
Hausanschluß: Die emb will kanpp 3000 EUR für den Anschluß (75 m). Das finde ich doch etwas happig. (Pauschalpreis) siehe hier http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=68
Verbrauchspreis: Ich bin ja Neukunde. Kann man trotzdem an dem Preisprotest teilnehmen und sich auf das BGB berufen? Wenn ja, wie stellt man das am besten an? Nur den allgemein gültigen Tarif wählen http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=147 oder ein \"Sonderabkommen\" abschließen?
Und kann man der Höhe des pauschalen Hausanschlußpreises widersprechen? Beim Nachbarversorger kostet das wesentlich weniger (da gibt es nur eine allgemeingültige Pauschale).
Besten Dank im voraus.

Grüße aus Berlin

Micha123

bjo:

--- Zitat ---Original von Micha123
Hallo,

wir ziehen aus eine ferngeheizten Wohung um in ein noch zu bauendes Haus.
Zwar kommt ein großer Grundofen ins Haus, jedoch will ich die Rückfallebene Gas auch haben. Solar geht nicht wegen Bäumen und Wärmepumpe überzeugt vom Konzept nicht.
Wie stellt man es am geschicktesten an?
Hausanschluß: Die emb will kanpp 3000 EUR für den Anschluß (75 m). Das finde ich doch etwas happig. (Pauschalpreis) siehe hier http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=68
Verbrauchspreis: Ich bin ja Neukunde. Kann man trotzdem an dem Preisprotest teilnehmen und sich auf das BGB berufen? Wenn ja, wie stellt man das am besten an? Nur den allgemein gültigen Tarif wählen http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=147 oder ein \"Sonderabkommen\" abschließen?
Und kann man der Höhe des pauschalen Hausanschlußpreises widersprechen? Beim Nachbarversorger kostet das wesentlich weniger (da gibt es nur eine allgemeingültige Pauschale).
Besten Dank im voraus.

Grüße aus Berlin

Micha123
--- Ende Zitat ---


nichts für ungut, aber falscher Ansatz!
1. kein Gasanschluß das auch Geld gezahlt werden muß wenn kein Verbrauch erfolgt!
entweder
- Flüssiggas
oder
- z.B. 1500 Liter Öl Tank in den Keller und Öl Brenner!
Gas und Öl Preise sind derzeit bekanntlich noch gekoppelt!

Cremer:
@Micha123,

sofern Sie Erdgas beziehen wollen, ist ein baukostenzuschuss fällig.

Wenn Sie kein Gas entnehmen wollen, müssen Sie den monatlichen Grundpreis zahlen.

Vorschlag: nehmen Sie hier eine andere Energieart.

RR-E-ft:
@Micha 1 2 3

Ein einseitig festgsetzter Baukostenzuschuss unterfällt, wenn er nicht vertraglich verinbart wird, der Billigkeitskontrolle in unmittelbarer Anwendung des § 315 BGB, vgl. auch § 23 Abs. 1 Satz 2 NDAV. Nicht anders verhält es sich mit den Hausanschlusskosten.

Wichtig ist, dass sich der Anschlussnehmer ausdrücklich die gerichtliche Billigkeitskontrolle von geforderten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen vorbehält, allenfalls unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlt.

Dass der Betreiber des örtlichen Niederdrucknetzes  für den mittelbaren Anschluss an das europäische Erdgasnetz zudem eine Monopolstellung inne hat, liegt wohl auf der Hand. Man könnte es aber auch mit einer eigenen Stichleitung probieren.  ;)

Netzbetreiber ist übrigends nicht EMB, sondern die NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg. Siehste hier.

Für den Anschluss selbst ist es egal, ob darüber später ggf. von der EMB oder einem anderen Erdgaslieferanten Gas bezogen wird. EMB hat balso mit dem Anschluss als solchem, mit Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss nichts zu schaffen.

Man kann sich auch vorsorglich einen Anschluss an das Niederdrucknetz errichten und diesen dann mit einem Blindstopfen/ gesperrten Zähler versehen lassen, ohne also sogleich überhaupt auch einen Gaslieferungsvertrag abzuschließen. Den Gaslieferungsvertrag schließt man erst ab, wenn man tatsächlich Gas braucht. Man kann einen Gaslieferungsvertrag auch im Frühjahr kündigen und erst Ende Oktober einen neuen Vertrag abschließen.

@Cremer

Ob etwas fällig wird, hängt davon ab, ob ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht und ob einem solchen etwaig Einwendungen und/ oder Einreden entgegenstehen. Die pauschale Aussage erweist sich deshalb als unzutreffend. Allein durch die Absicht des Gasbezugs wird gewiss kein Baukostenzuschuss fällig.

Micha123:
Hallo,

jetzt wird es aktuell...
Der Haubau steht an. An gesundheitlichen Gründen soll nun doch ein Gasanschluß her. Dieser wird nur in Notfällen bzw. zur Ergänzung des groooßen Grundofens genutzt. Ich brauche daher wahrscheinlich nur den Kleinverbrauchertarif mit unter 4 EUR/Monat an Grundgebühr auch erträglich wäre (geht das denn wenn man damit heizt?).
Bei meiner Mutter klappt die Reduzierung der Preise seit 2004 hervorragend. Die Mahnungsflut ist zum Erliegen gekommen.  :D
Leider kann ich nicht noch an deren Anschluß gehen sondern brauche einen Neuen. Weiß jemand wie man nungenau vorgeht? Ich würde mich an die NBB wenden und den Anschluß beauftragen:
http://www.nbb-netzgesellschaft.de/de/netzanschluss/brb/Der_Erdgas_Hausanschluss/index.doc.html
Und dann??? Grundversorgung emb? Und dann auf die 2004er-Preise reduzieren? Wie geht man da vor?
Oder kann man sich als Bund der Energieverbraucher-Mitglied da Rat holen?
Danke.

Grüße

Micha123

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