Hallo,
unser EVU schickte auch an alle Protestler ein sogenanntes Gutachten vom TÜV Rheinland, welches das EVU von sich aus in Auftrag gab. Darin sollte angeblich bestätigt werden, dass das EVU die Preise an die Marktlage, sprich Einkaufspreise anpasste.
Wir teilten mit, dass das EVU so viele Gutachten oder was auch immer in Auftrag geben könne, wie es wolle > schade ums Geld!!!
Das ändert nichts an der Tasache, dass nur ein Gericht die Billigkeit eines Gas- oder Strompreises feststellen kann. Wenn das Gericht ein Gutachten für seine Urteilsfindung benötigt, wird es selbst eines in Auftrag geben und mit Sicherheit nicht auf das des EVU zurückgreifen.
Warum sollte der TÜV Rheionland was anderes, als das was das EVU für seine Argumentation benötigt, feststellen bzw. zu einem anderen Ergebnis kommen? Frei nach dem Motto: Wer meine Brötchen bezahlt, dessen Lied ich sing\'....
Ich habe dem EVU mitgeteilt, dass das Gutachten das Papier nicht wert sei, auf dem es steht. Die hatten noch schicke Farbkopien gemacht.
Also mein Tipp: Nicht einschüchtern lassen, nicht zahlen, nicht klagen, lediglich Einspruch einlegen und die bisherige Argumation unterstreichen!
Grüße aus Schwerin von Schwerin