Energiepreis-Protest > N-Ergie
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
fiin:
Hallo,
bedankt für die schnellen Antworten.
Zu 1. Nein
Der Abschlag von € 117,00 wird erstmals am 01.07.2008 zur Zahlung fällig, alle weiteren jeden
Monatsersten.
Zu 2.
Yello hat gekündigt, weil ich Preisänderungen widersprochen habe.
Zu 3.
Werde als Haushaltskunde im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 (EnWG) versorgt
Fiin
fiin:
Hallo Schwalmtaler,
werde als Haushaltskunde im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 (EnWG) versorgt.
Was das kürzen anbelangt - habe ich keinen Ansatzpunkt, woran ich mich orientieren könnte.
Die Preise von 2004 oder 2005, die letzten Abschlagsbeträge von Yello?
An meinem bisherigen, jährlichen kWh-Verbrauch, multipliziert mit den Preisen von ????
Jetzt werde ich erstmal den Rat von elmex befolgen und Widerspruch gegen die Preisfestsetzung
erheben und den nächsten Zug vom GV abwarten.
Fiin
elmex:
@ Fiin,
bei der Festsetzung eines unter Vorbehalts zu zahlenden Entgeltes für den gelieferten Strom gibt es keine Richtwerte, da im Streitfall nur ein Gericht den billigen Preis bestimmen kann.
Der Verbraucher selbst ist hierzu nicht in der Lage. Daher ist es auch nicht ratsam, gegenüber dem Versorger Ausdrücke, wie etwa \"angemessener\", oder \"akzeptierter\" Preis zu verwenden.
Glaubt man den Ausführungen des VIII. Senats beim BGH, so kann der bei Vertragsschluss feststehende Preis nicht mehr einer Billigkeitskontrolle unterworfen werden, da er als vereinbart zu gelten hat. Man wäre nach dieser dogmatisch fehlerhaften Rechtsprechung folglich an diesen Anfangspreis gebunden.
Wenn Sie ein unter Vorbehalt zu zahlendes und entsprechend reduziertes Entgelt für Strom gefunden haben, dann kürzen Sie in jedem Fall auch die Abschlagszahlungen entsprechend.
Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die N-Ergie bereits grundversorgte Stromkunden auf Zahlung der vollständigen Entgelte verklagt hat.
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