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Autor Thema: Neuerlicher Widerspruch abgelehnt  (Gelesen 7102 mal)

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Offline Woledo

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Neuerlicher Widerspruch abgelehnt
« am: 30. Mai 2008, 18:47:13 »
Hallo!

Zum 01.07.2008 erhöht auch die DEW21 wieder einmal ihre Preise für die Gaskunden. Einem Widerspruch dieser Gaspreiserhöhung mit gleichzeitiger Einforderung des Nachweises über die Billigkeit der Preiserhöhung nach § 315 BGB entgegnet die DEW21 u. a. mit dem Hinweis darauf, dass sie die Billigkeit einer solchen Preiserhöhung nicht mehr nachweisen müsse, da man ja in Dortmund inzwischen nicht mehr alleiniger Gasanbieter sei und somit eine Marktsituation bestehe.

Ich halte diese Argumentation für geradezu absurd. Welche Gasanbieter - mal abgesehen von E-wie-Einfach - gibt es denn noch in Dortmund? Und in Anbetracht der Tatsache, dass E-wie-Einfach nur anbietet, den Standard-Gaspreis des örtlichen Anbieters um einen geringen Betrag zu unterbieten, dennoch von einer \"Marktsituation\" zu sprechen, das ist schon ziemlich frech, finde ich...

Was meint Ihr - wie soll ich reagieren?
Gruß,
Woledo

Offline kamaraba

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Neuerlicher Widerspruch abgelehnt
« Antwort #1 am: 30. Mai 2008, 19:02:30 »
@Woledo

Widerspruch aufrecht erhalten, Abschläge kürzen, so dass es zu keiner Überzahlung kommt, Einzugsermächtigung begrenzen,eigene Abrechnung aufmachen und auch nur diesen Betrag bezahlen.

Wurde aber alles hier schon im Forum von vorne bis hinten durchgekaut  ;)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Woledo

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Neuerlicher Widerspruch abgelehnt
« Antwort #2 am: 30. Mai 2008, 19:43:05 »
In der Vergangenheit habe ich alles so wie Du es beschreibst gehandhabt. Allerdings verstehe ich die aktuell von mir geschilderte Situation schon als eine neue, die sich von den Umständen in der Vergangenheit durchaus unterscheidet. Somit möchte ich Deiner Behauptung, das sei alles schon von vorne bis hinten durchgekaut, auch widersprechen...
Gruß,
Woledo

Offline Kampfzwerg

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« Antwort #3 am: 31. Mai 2008, 16:04:54 »
@Woledo

kamaraba hat schon Recht mit dem Tip! da nicht wirklich eine neue Situation vorliegt!

Es ist nämlich völlig egal, welche abenteuerlichen \"Hinweise\" oder \"Meinungen\" die DEW21 oder sonst ein EVU zum \"Besten gibt\"!
Obwohl dieses Argument der \"Marktsituation\" schon ziemlich abstrus und deswegen schon wieder komisch ist.
Frei nach dem Motto, sobald \"Wettbewerb\" vorhanden ist, kommt es auf die Billigkeit auch nicht mehr an. :D
Die Logik ist zwar nicht ersichtlich, aber man kann es ja mal versuchen,
denn, wie wir wissen, die Dummen sterben niemals aus ;)

I.Ü. ist es Jacke wie Hose, ob sie den Widerspruch nach § 315 ablehnen oder nicht!!!
Egal mit welchem Argument, denn dazu fehlt ihnen \"leider\" die Macht!
Ergo hat Kamaraba Recht ;)


P.S
H.i.V. = hatte ich vergessen: wie Du reagieren solltest?
E wie Einfach: Gar nicht! Ablage.

Offline kamaraba

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Neuerlicher Widerspruch abgelehnt
« Antwort #4 am: 31. Mai 2008, 17:52:09 »
@Kampfzwerg,

stimme vollinhaltlich zu und danke für die Blumen und für die etwas weitergehende Erklärung.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Kampfzwerg

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Neuerlicher Widerspruch abgelehnt
« Antwort #5 am: 31. Mai 2008, 18:36:04 »
@Kamaraba

Danke. Gerne  ;)

 

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