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Autor Thema: Stadtwerke Bretten  (Gelesen 9984 mal)

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Offline kamaraba

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Stadtwerke Bretten
« am: 29. Mai 2008, 10:27:45 »
Stadtwerke Bretten führen Schufa Klausel ein

Neue AGB der Stadtwerke Bretten, siehe Seite 7 8.5
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline ESG-Rebell

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Stadtwerke Bretten
« Antwort #1 am: 29. Mai 2008, 15:50:47 »
Zitat
Original von kamaraba
Stadtwerke Bretten führen Schufa Klausel ein
\"Unabhängig davon wird der Lieferant der Wirtschaftsauskunftei/SCHUFA auch Daten auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (... z.B. Kündigung, beantragter Mahnbescheid ...) melden.\"
Das schliesst dann wohl auch - insbesondere rechtsgrundlose - Kündigungen des Versorgers ein.

\"Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitwert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies ... erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.\"


Soweit die Theorie.
Die Praxis sieht freilich anders aus.

Erhält ein Verbraucher keinen Kredit / Handyvertrag / Mietvertrag / Versicherung / Rechnung ohne Vorkasse, weil sein Score-Wert zu schlecht ist, dann erfährt er dies i.d.R. nicht. Der betreffende Antrag wird meist kommentarlos abgelehnt. Niemand fühlt sich dafür zuständig, die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überprüfen!

Finanztest berichtete darüber, dass eine große Bank sogar mutwillig zahlreiche \"Anfragen Kredit: Hans Müller\" an die Schufa geschickt hat, nachdem der betreffende Kunde sich nach einem Kredit erkundigt hatte.
Dies geschah mutmaßlich dazu, den Score-Wert des betreffenden drastisch zu verschlechtern und so seine Bemühungen, ein evtl. besseres Kreditangebot bei einer Konkurrenz-Bank zu finden, zu sabotieren.

Die Kriterien, nach denen die SCHUFA ihre Score-Werte berechnet, werden von dieser geheim gehalten (wieso kommt mir das nur bekannt vor?).
Nur soviel ist bekannt: Verliert der Nachbar seinen Job, dann sinkt auch der eigene Score-Wert.

Wir können uns mittelfristig wohl darauf einstellen, dass alle diejenigen, die mal bei einem Energieversorger Stunk gemacht haben, bei keinem anderen mehr einen Sondervertrag angeboten bekommen sondern in der Grundversorgung bleiben müssen.

Eine negative SCHUFA-Auskunft - inklusive der kritisch zu bewertenden Score-Werte - kann die fiskalischen Betätigungsmöglichkeiten eines Bürgers fast bis auf reine Bargeldzahlungen einschränken.

Durch den Umstand, dass die SCHUFA Herrin über die Daten von 64 Mio. Bundesbürgern ist, verfügt sie über eine Macht, der ansonsten nur noch die Befugnisse der Finanz- und Justizbehörden nahekommt.
 
Spätestens wenn sich der oben skizzierte Missbrauch der SCHUFA zur Ausgrenzung unliebsamer Kunden als Realität herausstellen sollte, ist meines Erachtens eine Verfassungsbeschwerde fällig.

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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