Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: SAARLAND - Amtsgericht-Termin  (Gelesen 9815 mal)

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Offline FM

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« am: 28. Mai 2008, 09:08:32 »
Liebe Mitstreiter,

die 1. Verhandlung im Saarland

\"reduzierte Zahlungen auf Basis eines Widerspruchs nach § 315 BGB\"

düfte nicht nur für Medien von Interesse sein.

Über reges Interesse aus unseren eigenen Reihen würde sich unser Mitglied freuen.

Ort: Amtsgericht Neunkirchen

Uhrzeit: 13.30 Uhr

Zimmer: 43

digitale Grüße
MF

Offline Cremer

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #1 am: 28. Mai 2008, 10:02:02 »
@Fm,

wann?

heute?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline tangocharly

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #2 am: 28. Mai 2008, 11:13:57 »
Beachte auch :

Zitat
Verhandlungstermin: 28. Mai 2008

VIII ZR 138/07

AG Dinslaken - Urteil vom 13. Juli 2006 - 31 C 295/05

LG Duisburg - Urteil vom 10. Mai 2007 - 5 S 76/06

Die Beklagte, ein kommunales Gasversorgungsunternehmen, beliefert den Kläger aufgrund eines 1983 geschlossenen Vertrags mit Gas. Zum 1. Januar 2005 erhöhte die Beklagte den Arbeitspreis von 3,05 Cent/kWh auf 3,56 Cent/kWh, zum 1. Januar 2006 auf 4,35 Cent/kWh; ab dem 1. April 2006 verlangte sie 4,25 Cent/kWh.

Mit der Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass er zur Zahlung des von der Beklagten verlangten Gaspreises nicht verpflichtet sei, solange dessen Billigkeit nicht festgestellt sei. Mit der Widerklage hat die Beklagte bis einschließlich April 2006 einen Betrag von 594,94 € verlangt. Daraufhin hat der Kläger die Klage für erledigt erklärt.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Die gegen die Verurteilung aufgrund der Widerklage gerichtete Berufung des Klägers hatte Erfolg. Das Landgericht hat die Widerklage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die von der Beklagten verlangten Preise seien einer Billigkeitskontrolle (§ 315 BGB) zu unterziehen. Eine solche sei jedoch nicht möglich, weil die Beklagte ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen sei. Unter anderem hätte die Beklagte unter Vorlage ihrer Bezugsverträge vortragen müssen, dass, wie und warum ihre Bezugspreise gestiegen seien. Sie hätte ferner darlegen müssen, was sie ihrerseits unternommen habe, um günstigere Gaspreise bei ihren Lieferanten zu erzielen. Es reiche nicht aus, wenn die Beklagte lediglich die Beträge angebe, um die ihre Einkaufspreise in absoluten Zahlen gestiegen seien, ohne gleichzeitig darzulegen, wie sie ihren Preis kalkuliere. Die Offenlegung der Kalkulation sei der Beklagten auch unter dem Aspekt der vom Schutz des Art. 12 Grundgesetz erfassten Geschäftsgeheimnisse nicht unzumutbar.

Dagegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline taxman

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #3 am: 28. Mai 2008, 14:02:17 »
Viel Glück !!!!
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline ESG-Rebell

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #4 am: 28. Mai 2008, 17:04:29 »
Zitat
Original von taxman
Viel Glück !!!!
Schlimm genug, dass man dies vor Deutschen Gerichten braucht ;)

Daher auch von mir - viel Erfolg!

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline DieAdmin

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #5 am: 28. Mai 2008, 17:12:31 »
@FM,

um welchen Versorger handelt es sich denn?

Offline pjackson

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #6 am: 01. Juni 2008, 17:57:12 »
Auch von meiner Seite aus viel Erfolg!

Wann findet die Verhandlung eigentlich statt?

Offline Pedro

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #7 am: 02. Juni 2008, 10:20:58 »
Viel Erfolg zum 1. Verfahren im Saarland! Wann findet das Verfahren statt? Eine rege Teilnahme wird nach hiesiger (mehrfacher) Erfahrung empfohlen. Das hat bisher auf die Richter immer sichtlich Eindruck gemacht, denn üblicherweise sind bei solchen Verfahren - wenn es nicht um Mord und Todschlag geht - keine oder nur wenige Besucher. Außerdem erfährt man aus 1. Hand, wie es wirklich gelaufen ist. Denn die Versorger stellen nach solchen Verhandlungen manchmal der Presse Informationen zur Verfügung, von denen man glaubt, auf einer anderen Veranstaltung gewesen zu sein. Für einen kurzen Verlaufsbericht nach der Verhandlung wären sicherlich viele dankbar.
Wir drücken die Daumen!

Offline FM

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #8 am: 03. Juni 2008, 12:34:06 »
Vielen Dank für das Daumen drücken.

Der Termin ist am 1. Juli 2008

Versorger: KEW (Kommunale Energie und Wasserversorgung) Neunkirchen

Herr D. - Mitglied in diesem Forum - würde sich auch über zahlreiches Erscheinen freuen.

LG - FE

Offline D.NK

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #9 am: 03. Juni 2008, 12:56:09 »
guten tag,

hier ist D.NK
das schreibfeld wird noch getestet, melde mich bald wieder!

Offline DieAdmin

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #10 am: 03. Juni 2008, 16:41:25 »
@FM,

vielen Dank. Der nette Versorger hat nun auch seinen eigenen Bereich. Hab diesen Thread dahin verschoben und die angehängten Beiträge aus den \"Veranstaltungsankündigungen\" hier dran gefügt.

Offline D.NK

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #11 am: 16. Juni 2008, 13:23:40 »
;(
Guten Tag,

hier ist wieder D.NK
Der o.g. Gerichtstermin wurde von Amts wegen abgesagt und wird neu bekannt gegeben. Melde mich mit neuem Termin wieder.
Gruss an alle \"Daumen-Drücker\"!

Offline D.NK

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SAARLAND - Amtsgericht-Termin
« Antwort #12 am: 29. Juli 2008, 10:00:30 »
Guten Tag,

hier ist wieder D.NK mit einem neuen Gerichtstermin.

Dieser lautet: Amtsgericht 66538 Neunkirchen
                      Knappschaftsstr. 16
                     
                      4.11.2008, 9.45 Uhr, Saal 43

Freue mich über Anteilnahme
D.NK

PS.  Bis dahin dürfte die Sommerpause des BGH mit neuen Entscheidungen vorbei sein!

 

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