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Autor Thema: Wegen Guthaben Abschlagszahlungen kürzen  (Gelesen 5179 mal)

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Offline Rainer67

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Wegen Guthaben Abschlagszahlungen kürzen
« am: 25. Mai 2008, 17:56:17 »
Hallo,
ich habe nun bereits im zweiten Jahr einen Überschuss, d.h. die Summe meiner geleisteten Abschlagszahlungen ist um einiges höher wie die Vergleichsrechnung mit dem von mir akzeptierten Preis. Seitens der Gasversorgung wird wegen der doch recht großen Preiserhöhungen eine Nachzahlung gefordert.
Beispiel : Versorger fordert 100, € Nachzahlung, Verbraucher fordert 100 € Nachzahlung

Laut Musterschreiben soll der Versorger dazu aufgefordert werden die Summe aus der Vergleichsrechnung auf das Konto des Verbrauchers zu überweisen. Sollte diese Überweisung nicht durchgeführt werden (wovon ich aktuell noch ausgehe, obwohl lt. Musterschreiben Rechtswiedrig) die Abschlagszahlungen weiterhin zu kürzen.

Nun meine Frage: hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln können und evtl. sogar eine Nachzahlung erhalten ?
Wie sieht es diesbezüglich mit der verjährungsfrist aus ?

Offline bjo

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Wegen Guthaben Abschlagszahlungen kürzen
« Antwort #1 am: 25. Mai 2008, 19:22:17 »
Hallo,
ich hatte diesen Fall mit RWE. Durch Minderverbauch habe ich mehr eingezahlt als ich bereit bin zu zahlen!
- Musterschreiben
- keine Reaktion
- zuviel gezahlter Betrag mit den von mir ermittelten neuen Abschlägen
verrechnet d. h. 12 Zahlungen gekürzt.
- keine Reaktion!

Offline Rainer67

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Wegen Guthaben Abschlagszahlungen kürzen
« Antwort #2 am: 30. Mai 2008, 17:43:30 »
prima, so mache ich es denn auch

 

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