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Autor Thema: Unbilligkeitseinwand in der Jahresabrechnung ignoriert.  (Gelesen 5999 mal)

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Offline hasenherz64

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Unbilligkeitseinwand in der Jahresabrechnung ignoriert.
« am: 28. April 2005, 09:30:24 »
Hallo zusammen,

ich habe im Oktober das Musterschreiben an meinen Energieversorger
geschickt und darauf auch den üblichen „Bla-bla-brief „ bekommen. Dies
habe ich allerdings nur als Bestätigung gewertet, dass mein Einwand
angekommen ist. Die Einschränkung gemäß §367 BGB bezüglich der
Anrechnung der Abschlagszahlungen habe ich ebenfalls gemacht.

In meiner Jahresabrechnung ergibt sich nun ein Guthaben von 945,63
allerdings unter voller Berechnung des um 5,1% erhöhtem Gaspreises.
Ist das einbehalten des strittigen Betrages, aufgrund meiner Einschränkung
nach §367 BGB, nicht strafbar? Wie kann ich, da jetzt schon einige Monate
vergangen sind, noch an mein Geld kommen? (Ich war gesundheitlich nicht
in der Lage, die Sache in den letzten Monaten zu verfolgen.)

Beste Grüße aus Pinneberg

Offline RR-E-ft

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Unbilligkeitseinwand in der Jahresabrechnung ignoriert.
« Antwort #1 am: 28. April 2005, 11:00:55 »
@hasenherz64

Sie könnten lediglich unter Berufung auf die BGH- Rechtsprechung eine Korrektur der JVA gem. § 21 AVBV und eine entsprechende Erstattung verlangen, weil lediglich die überhaupt verbindlichen alten Preise zur Abrechnung gebracht werden dürfen.

Zahlt Ihr Versorger nicht freiwillig, wären Sie auf eine entsprechende Zahlungsklage verwiesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hasenherz64

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Unbilligkeitseinwand in der Jahresabrechnung ignoriert.
« Antwort #2 am: 28. April 2005, 12:50:04 »
Vielen Dank Herr Fricke für die schnelle Antwort.

Nun frage ich mich, ob schon jemand erfolgreich eine solche Zahlungsklage
durchgezogen hat? Wie ist denn das mit dem doch geringen Streitwert.
Wird man überhaupt einen Anwalt für so was finden?

Jedenfalls haben die Stadtwerke Pinneberg zum 1.4.2005 erneut die
Gaspreise angehoben, verzichten netterweise aber auf eine Anhebung der
Abschlagszahlungen.

Gilt mein Einwand vom 10.2004 immer noch, oder sollte ich ihn erneuern?

Sollte sich wieder ein Guthaben in der nächsten JVA ergeben, bin ich dann wieder
auf eine Zahlungsklage angewiesen?

Fragen über Fragen…..

Danke

Offline RR-E-ft

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Unbilligkeitseinwand in der Jahresabrechnung ignoriert.
« Antwort #3 am: 28. April 2005, 12:58:51 »
@Hasenherz64

Verlangen Sie eine Korrektur der Rechnung und im Übrigen eine Reduzierung der Abschläge, so dass sich bei Zugrundelegung der alten Preise keine Überzahlungen ergeben können. Widerspruch immer gesondert gegen jede einzelne Preiserhöhung.


Stellen Sie Ihrem Versorger eine entsprechende Klage in Aussicht.

Alles andere wird sich finden.
Das erörtern wir jedoch nicht hier im Forum.

Lesen Sie auch hier:

Mahnläufe/ Sperrandrohungen


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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