Hallo zusammen,
ich habe im Oktober das Musterschreiben an meinen Energieversorger
geschickt und darauf auch den üblichen „Bla-bla-brief „ bekommen. Dies
habe ich allerdings nur als Bestätigung gewertet, dass mein Einwand
angekommen ist. Die Einschränkung gemäß §367 BGB bezüglich der
Anrechnung der Abschlagszahlungen habe ich ebenfalls gemacht.
In meiner Jahresabrechnung ergibt sich nun ein Guthaben von 945,63
allerdings unter voller Berechnung des um 5,1% erhöhtem Gaspreises.
Ist das einbehalten des strittigen Betrages, aufgrund meiner Einschränkung
nach §367 BGB, nicht strafbar? Wie kann ich, da jetzt schon einige Monate
vergangen sind, noch an mein Geld kommen? (Ich war gesundheitlich nicht
in der Lage, die Sache in den letzten Monaten zu verfolgen.)
Beste Grüße aus Pinneberg