Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: DEW21 erhöht Gaspreise  (Gelesen 9401 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« am: 21. Mai 2008, 13:40:17 »
Hallo,

die DEW21 hat mir vor etwa einer Woche eine Gaspreiserhöhung zum 01.07.2008 angekündigt und als Grund ausdrücklich die gestiegenen Einkaufskosten für Erdgas genannt. Daraufhin rief ich dort an um die genaue Entwicklung der Einkaufskosten zu erfragen, mir wurde gesagt ich würde eine Kalkulation schriftlich bekommen und einen Widerspruch müsste ich dann auch schriftlich einreichen.

Heute finde ich einen Schriebs im Briefkasten wo auf eine Mischkalkulation verwiesen wird. Wörtlich heisst es:
\"Erdgaspreise sind nicht Ausdruck der Kostensituation eines Versorgungsunternehmens, sondern Ausdruck der Marktfähigkeit und der Preiswürdigkeit des Produktes Erdgas. Ein kalkulatorisch ermittelter Preis würde ggf. Kostenelemente enthalten, die die Preise nicht beeinflussen dürfen, weil eine Weitergabe dieser Kosten über den Preis die Wettbewerbsfähigkeit unserer Erdgaspreise gegenüber dem Heizölpreis verschlechtern würde. [...]\"

Aus diesem Grunde wird mir eine Offenlegung der Kalkulation verweigert. Ich weiss nicht in wie weit es zulässig ist, Auszüge aus diesem Schriftverkehr zu veröffentlichen darum fasse ich weiter zusammen, dass aus dem Schreiben abzuleiten ist, das Heizöl erheblich teurer ist als Erdgas und eine Umstellung von Öl auf Gas aus meinen Endkundenpreisen querfinanziert wird.

Somit widerspricht dieses Schreiben klar dem ersteren. Ich fühle mich für dumm verkauft. Was kann ich tun?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #1 am: 21. Mai 2008, 14:14:19 »
@dymas

Zunächst müssen Sie harausfinden, ob Sie zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung beliefert werden.

Wenn Sie günstigere Preise als die Preise der Grundversorgung vereinbart haben, handelt es sich um einen Sondervertrag, bei dem es auf die Inhaltskontrolle von Preisänderungsklauseln innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nicht auf die Billigkeit ankommt.

Zudem kann auf den Beschluss des Kammergerichts Berlin verwiesen werden:

 http://www.welt.de/berlin/article1665658/Gericht_zwingt_Gasag_zu_mehr_Transparenz.html

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #2 am: 21. Mai 2008, 14:27:45 »
Im Moment werde ich nach \"Erdgas.maxi\" (http://www.dew21.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/590307/on/590307/a/11/id/589990/P/0/LK/-1) beliefert.

Können sie damit schon was anfangen?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #3 am: 21. Mai 2008, 14:30:20 »
@dymas

Ich muss damit nicht schon etwas anfangen. ;)
Sie müssten zusehen, was Sie damit ggf. anfangen können.

Angesichts der Kosten für Messung, Verrechnung und Abrechnung (Teil der Netzentgelte) erscheint der Jahresgrundpreis in Höhe von 180,00 € netto enorm hoch.

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #4 am: 21. Mai 2008, 14:35:00 »
Ich hab doch keine Ahnung, sonst würd ich hier nicht schreiben  :rolleyes:

Ne aber ist wohl ein Vertrag nach Grundversorgung.

Mir gehts eben einfach nur gegen den Strich, dass die mich mit so billigen Aussagen abspeisen wollen und ich will doch nur nachvollziehen, wie sich denn die Einkaufskosten entwickelt haben. Wenn die sich etwa kongruent zu den erhöhten Preisen verhalten, sag ich ja gar nichts gegen eine Erhöhung meiner Preise.

Edit: Ich kann den Grundpreis jetzt um 90 Euro senken, wenn ich mich auf einen Onlinevertrag einlasse (\"Erdgas.online\") der von den Preisen etwa dem Erdgas.maxi entspricht.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #5 am: 21. Mai 2008, 14:46:37 »
@dymas

Mit dem Angebot kann etwas nicht stimmen, wenn sich mit dem Grundpreis in Höhe von 105,60 € netto die Gasnetzkosten (Monatsgrundpreis, Kosten Messung, Abrechnung) nicht abdecken lassen:

http://www.dew21.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/590307/on/590307/a/11/id/635724

http://www.dew21-netz.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/536740/on/536740/a/13/id/578408/P/0/LK/-1

In der Abnehmergruppe G3 beträgt bereits der monatliche Grundpreis für die Bereiststellung des Gasnetzes 13,10 € netto, jährlich also 157,20 €.

Das sollten die Kartellbehörden mal checken. Möglicherweise sind auch die Gasnetzentgelt völlig überzogen, wenn man eigenen Gaskunden weniger abnimmt, als die Netznutzung andere Lieferanten kosten soll.

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #6 am: 21. Mai 2008, 15:00:48 »
Hm, schwere Kost, aber wenn ich diese Bedingungen richtig interpretiere, ist das Preissystem der DEW21 damit nicht vereinbar.

Die gestalten das so, dass man in verschiedene Tarife wechseln kann und je nach Nutzung  einen geringeren Grundpreis bei erhöhtem Verbrauchspreis bzw. umgekehrt hat.

Mir wäre es da lieber einen akurat berechneten Verbrauchspreis bei aufgeschlüsselten Arbeitsentgeldern zu haben. Im Moment hab ich ja keine Ahnung, für was ich wirklich bezahle, da die sog, Konzessionsabgaben und die Arbeitsentgelder irgendwo im Jahresgrundpreis und Verbrauchspreis verschwinden.

Für einen sog. Sondervertrag wär das wohl ok aber nicht für einen Vertrag nach Grundversorgung.

Seh ich das so in etwa richtig?

Edit: Ah jetzt versteh ich sie, wir Kunden müssen weniger Zahlen als Drittversorger, die nur an eigene Kunden durchleiten möchten. Soviel zum Thema \"Liberalisierung\".

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #7 am: 21. Mai 2008, 15:13:31 »
@dymas

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick darüber, ob bei Vertragsabschluss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde und ob darin etwaig eine Preisänderungsklausel enthalten ist.

Die Preisgestaltung kann nicht in Ordnung sein.

Bei Erdgas online verzichtet der Kunde auf Sevice des Gaslieferanten DEW21. Dafür verinngert sich der Grundpreis.

Der Grundpreis des Gaslieferanten DEW21 ist dann aber viel geringer als der Betrag, denn Drittlieferanten für Netznutzung, Messung, Abrechnung ihrer Kunden an DEW21 Netz zahlen sollen.

Bleibt als Erklärung eigentlich nur, dass alle Drittlieferanten mit den Netzentgelten den Service des Gaslieferanten DEW21 mitfinanzieren sollen.

Unglaublich !!!

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #8 am: 21. Mai 2008, 15:16:47 »
Und was kann man da tun? Die Kartellbehörde anmailen und einen Link ins Forum mitschicken? -.-

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #9 am: 03. Juli 2008, 16:36:42 »
Sehr geehrter Herr *****,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage zum Thema „DEW21 Unregelmäßigkeiten bei den Gasnetzentgelten?“, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde.
Mit großem Interesse habe ich Ihr Schreiben, mit dem Sie auf eventuelle Missstände bei der Gestaltung der Netzentgelte der DEW21 hinweisen, zur Kenntnis genommen. Sie führen aus, dass beim Gas.online-Tarif des Unternehmens die Netznutzungsentgelte für Endkunden niedriger ausfallen als für Drittanbieter. In diesem Zusammenhang geben Sie zwei von Ihnen ermittelte Preise für die monatliche und jährliche Netznutzung an. Leider ist es uns anhand der gelieferten Informationen nicht möglich, die diesen Preisen zugrunde liegende Rechnung nachzuvollziehen. Das auf der Internetseite der DEW21 ausgewiesene und genehmigte Preisblatt findet für alle Netzkunden gleichermaßen Anwendung. Eine Unterscheidung zwischen Endkunden und Drittanbietern ist für uns nicht ersichtlich.
Sollte es Ihnen um den Unterschied zwischen den Endverbraucherpreisen – nicht den reinen Entgelten für die Netznutzung – im „normalen“ Tarif im Vergleich zum Online-Tarif gehen, so steht es dem nicht regulierten Energievertrieb frei, Preisdifferenzierungen nach Kundengruppen vorzunehmen. Aufgrund des geringeren Aufwands bei der Betreuung von Online-Kunden erscheint der niedrigere Preis folgerichtig.
In diesem Zusammenhang muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Regulierungsbehörden, u.a. auch die Bundesnetzagentur, nicht für die Regulierung von \"Tarifen\" i.S.v. Endkundenpreisen zuständig sind. Die Regulierungsbehörden genehmigen lediglich die Netzentgelte, die dann natürlich Eingang in die Tarife finden.

Offline dymas

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
DEW21 erhöht Gaspreise
« Antwort #10 am: 12. Februar 2009, 19:38:04 »
Hallo, es geht um das Vertragskonto ***********. Dies war eine WG und alle vertraglichen Angelegenheiten wurden von mir geregelt. Beim Auszug rief ich bei ihnen an um meinen neuen Anschluss anzumelden und die Zählerstände von der alten Wohnung durchzugeben. Der neue Vertrag sollte auf die ******* laufen und die Abschlussrechnung des alten ebenfalls an die ********* geschickt werden. Dies alles geschah während EIN UND DEMSELBEN Telefonates.
\"Die Abschlussrechnung schicken wir Ihnen dann zu.\" - Super
 
Nun, nach 2 Monaten hab ich mich dann auch langsam gefragt, warum keine Rechnung kommt... na wenn die kein Geld wollen?
Jetzt flattert mir gestern die Androhung eines Gerichtsvollziehers ins Haus! Das ist das erste was ich von Ihnen in der Sache höre! Ich rief dann gestern bei Ihnen an um meinem Unmut Luft zu machen, so lasse ich mich nicht behandeln!
Nach 20 Minuten Warteschleife teilte man mir dann mit dass Mahnung rausgegangen wären und nicht  zurück gekommen sind. Schonmal was von Einschreiben mit Rückschreiben gehört? Ich habe nie was unterschrieben und von keiner einzigen Mahnung Kenntnis genommen!
Jetzt fällt mir auf, das die Adresse, an die die Abschlussrechnung ging (und wohl auch die Mahnungen) ******** 44135 Dortmund (Anmerk.: ähnlichklingender Name, andere PLZ) lautet. Hallo? Wie kann man bitte so einen Fehler machen? Zumal mein neuer Anschluss tiptop läuft, Geld wird immer brav abgebucht.
 
Und irgendwer muss den Fehler ja gefunden haben bei Ihnen, sonst wär das letzte Schreiben ja nicht an meine richtige Adresse gegangen! Weshalb dann trotzdem in einer verbalen Qualität bzw. Aggressivität in dem Schreiben auf mich eingewirkt wird, obwohl der Fehler VON ANFANG AN bei Ihnen lag, entzieht sich meinem Verständnis völlig.
 
Es ist eine Frechheit, so mit seinen Kunden umzugehen! Wenn Sie die einfachsten Aufgaben nicht fehlerlos ausführen können, brauchen sie mir nicht schriftlich drohen!
 
Ich verlange das sie sich bei einer schriftlichen Entschuldigung ebensoviel Mühe wie in dem netten Schreiben vom 3.02.2009 geben!
 
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
**************

so hab ichs an die Beschwerdeadresse geschickt, natürlich keine Antwort. Gestern bei \"energieGUT\" neuen Vertrag online gemacht (DEW erhöht mal wieder zum 1.4. Strom, die letzte erhöhung war zum 1.1. -.-), Kündigung schon bestätigt von der DEW, gut, ich kann euch auch nicht mehr leiden.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz