Zum Esslinger Urteil:Leider ist die Urteilslektüre etwas strapaziös. Aber in der Presseerklärung des Rechtsvertreters des Beklagten, die sich etwas geraffter darstellt, kann entnommen werden, dass seine Angriffsrichtung u.a. bei der Einwendung der Entwicklung der \"anderen\" Kosten lag, nämlich bei den abgeschmolzenen Investitionen des Versorgers.
Zum Vorlieferanten:Die Stadtwerke Esslingen werden von der Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) versorgt. Diese GVS wird zu 97,81% von der
EnBW Eni Verwaltungsgesellschaft mbH gehalten, die wiederum zu jeweils 50% der EnBW und Eni gehört. Bei Eni handelt es sich um die \"italienischen Freunde\" der EnBW, die man aus \"Synergiegründen\" ins Boot geholt hat.
Ja, wessen Boot denn ?
Noch Fragen, wenn die den Vorversorger (GVS) beherrschende EnBW sich wiederum mit 49,9% an den Stadtwerken beteiligt hat. Da begreift doch jeder Sonderschüler, dass derartige Kontrukte nix mit Kartell oder Monopol oder Preismißbrauch zu tun haben können, nicht wahr ?
Und weil die Geldströme in den Bilanzen der beteiligten Unternehmen \"wie geschmiert\" laufen, kann man auch begreifen, weshalb die Gaspreise eine \"Ölpreis-Bindung\" brauchen. Also, Ihr in Berlin und Brüssel, laßt bloß die Finger weg von der Ölpreis-Bindung. Wer hierin eingreift, der riskiert den Zusammenbruch unserer gesamten Daseinsvorsorge (Nachtigall, ik hör dir trapsen).