Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ansbach

Woher stammen eigentlich diese 2% ?

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clemeiser:
Hallo zusammen,

woher eigentlich stammen diese 2% , die man den EVU´s zubilligt ?
Ich selber habe erfolgreich Einspruch eingelegt und meine Rechnung kürzen können.
Hierzu folgende Fragen:
1. Was ist , wenn das EVU die Energiekosten um 2% anhebt , und das 3 mal im Jahr ? Ich müßte dann direkt bei der ersten Erhöhung Einspruch einlegen. Bei der 2. wieder ,u.s.w.
In den Musterschreiben ist ja auch die Rede von 2%. Damit würde mir ein Widerspruch doch nichts nützen und am Ende hätte ich doch über 6% mehr gezahlt.

Ein weiterer Punkt nach den jetzigen Urteilen:

Viele EVU´s scheinen ja keine korrekten Kalkulationen zu haben und legen diese auch vor Gericht nicht dar.
2.Vor diesem Hintergrund macht es da nicht Sinn , jeglicher Erhöhung zu widersprechen ( auch <2%) und zwar ohne einen zugebilligten 2%igen Aufschlag ( Musterbrief ) ?
Da ja anscheinend die Kalkulationen eh nicht offen gelegt werden, kann doch da genauso wenig geschehen.


gruß aus Bayern   :lol:

Cremer:
@ clemeiser,

Ich hatte meinen Stadtwerken ebenfalls 2% Erhöhung zum 1.10.2004 zugestanden. Habe aber mit Schreiben vom 17.4.05 angekündigt, dass ich diese von mir freiwillig zugestandene prozentuale, einmalige Erhöhung aufgrund des AG Urteils Heilbronn wieder zurückziehen werde und nur die (alten) Preise September 2004 anerkenne. Eine Preiserhöhung in 2005 und für die folgenden Jahre erkenne ich nicht an, bis die Stadtwerke mir ihre Kalkulation offenlegen.

Die 2% waren gesagt worden, um damit seinen \"Willen\" zu bekunden, dass man ja eine Preissteigerung im üblichen, seriösen Rahmen zugesteht. Diese 2% finden aber nur einmal im Jahreszeitraum anwendung, auch wenn in mehreren Schritten seitens des Versorgers erhöht wird.

RR-E-ft:
@clemeiser

vgl. hier:

Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
Kann das Urteil des AG Heilbronn irgendwo nachgelesen werden bzw. wurde der Link irgendwo gepostet? Ich bin leider auf die Schnelle nicht fündig geworden  :x

Cremer:
Hallo Harry01

hier finden Sie das Urteil

http://new.bdev.de/frontend/files.php?dl_mg_id=450&file=dl_mg_1113576189.pdf

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