Die Kammer für Handelssachen des LG Hannover stellt in einem
Hinweisbeschluss vom 21.01.2008 - 21 O 89/06 sowohl die kartellrechtliche Zulässigkeit des Vorlieferantenvertrages, wie auch die Zulässigkeit der Ölpreisbindung, wie auch das Bestehen eines wirksamen Preiswettbewerbs auf einem einheitlichen Wärmemarkt in Frage.
Dieser Beschluss zeigt, dass nicht alle Richter kritiklos der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH folgen müssen.
Die gleiche Kammer hatte sich in ihrem Urteil vom
19.02.2007 - 21 O 88/06 intensiv mit den Marktverhältnissen und den Gaspreisen der Stadtwerke Hannover auseinandergesetzt.
Tatsächlich muss die Unterscheidung in einen vereinbarten Anfangspreis und einseitig festgesetzten Folgepreisen zu willkürlichen Zufallsergebnissen zwischen verschiedenen Kunden führen.
Dies hatte der Kartellsenat des BGH in seinem Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04 in Rdnrn. 9/ 10 für die Billigkeitskontrolle von Entgelten in Form Allgemeiner Tarife gerade ausdrücklich herausgestellt.