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Autor Thema: Abbuchung abblocken  (Gelesen 9846 mal)

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Offline Ynes

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Abbuchung abblocken
« am: 09. Mai 2008, 19:02:57 »
Ich steige gerade nicht mehr weiter durch, darum bitte ich hier mal um Rat und hoffe, daß ich mit meiner Frage nicht allzuvielen Menschen ein Gähnen entlocke...


Wir haben vor etwa einer Woche von den Stadtwerken Weimar eine Jahresabrechnung über den Stromverbrauch bekommen, zusammen mit einer Nachzahlungsforderung von über 750 Euro.

Es gab mitten in diesem Abrechnungsjahr eine Erhöhung, die uns in einem Schreiben lapidar mitgeteilt wurde - in diesem Schreiben wurde die Höhe der Erhöhung nichteinmal erwähnt.

Mittlerweile wissen wir auch, daß eben diese Stadtwerke andere Tarife anbieten, bei denen wir bei inserem Verbrauch - 4500 kw/h im Jahr- deutlich billiger weggekommen wären. Kunden sind wir quasi \"automatisch\" bei Einzug über die Hausverwaltung geworden.

Leider können wir keinen Kostenvergleich zu früher anstellen, weil wir erst seit einem Jahr in dieser Stadt wohnen.

Nun sind wir Mitglieder im Bund der Energieverbraucher und denken darüber nach, einen Anwalt mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Rechnung etc zu beauftragen, denn ehrlich gesagt, wir trauen uns den Sachverstand für eine derartige Auseinandersetzung noch nicht zu.

Kurzfristig stellt sich nun folgendes Problem:
Die StaWe haben uns in ebender Rechnung mitgeteilt, daß sie den Beitrag am 13. Mai einfach von unserem Konto abbuchen würden. Sie haben eine Abbuchungsgenehmigung für die Abschläge.

Wie kann ich dieser Abbuchung widersprechen und sie verhindern bzw sie zur Not rückgängig machen, ohne eine rechtmäßige Mahnung zu provozieren? Was müßte in ein solches Schreiben rein? Sinngemäß will ich nur schreiben, daß ich nicht möchte, daß dieser Betrag abgebucht wird, solange wir ihn strittig finden - ich fürchte eben auch, wenn das Geld erstmal weg ist, ist es weg. Leider habe ich das dumpfe Gefühl, daß die hier zur Verfügung gestellten Formbriefe bei uns nicht so ganz zutreffen. Kann mir jemand einen Tip geben, was da rein muß?

Danke im Voraus!

Offline greatHunter

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Abbuchung abblocken
« Antwort #1 am: 09. Mai 2008, 20:55:28 »
Hallo Ynes,

Sie schreiben, daß Sie Mitglied sind, beim BdE.

Sie schreiben aber nicht, daß Sie Widerspruch gegen den Strompreis  bei den Stadtwerken eingelegt haben. Wenn die Stadtwerke einen Einzugsauftrag von Ihnen haben, dann weist das auch nicht auf eine Rechnungskürzung hin.

Kann es sein, daß Sie, da Sie erst seit einem Jahr in Weimar wohnen zu geringe Abschläge des Vorgängers übernommen haben? In diesem Falle erscheint auch eine größere Nachzahlung gerechtfertigt.

Ich selber habe gerade erst meinen Stromverbrauch mit Hilfe der Stromspartipps des BdE um ca 1400kw reduzieren können. Abonnieren Sie den Newsletter des BdE ;-)

Tipp: Als Mitglied können Sie auch Ihre Rechnung für 20 Euro beim BdE prüfen lassen. Die Zählerstände und die Höhe der Preise wird dabei aber nicht kontrolliert. (Das macht aber nichts, das haben Sie ja selber gemacht, oder können das noch leicht nachholen.)

Zusatzüberlegung: Nehmen Sie doch mal bei Ihrem Versorger eine Energieberatung in Anspruch. Die sind doch auch froh, wenn Kunden zufrieden sind. Deshalb würde ich auch danach fragen, ob ich rückwirkend in einen für mich günstigeren Tarif umgestuft werden kann. Für den gesamten Zeitraum / für einen Teilzeitraum.

Sie kommen nicht daran vorbei, mit Ihrem Versorger zu reden. Ggf. hilft Ihnen auch eine Anwaltshotline weiter:

0800-2333-800 nur für Mitglieder des BdE einmal im Jahr kostenfrei :-)
RA T. Meinicke Montags 16:00 - 19:00Uhr
RA L. Holling Donnerstags 18:00 - 21:00 Uhr

mfG
greatHunter
Hören Sie als Mann Ihrer Frau 3-4 mal die Woche aufmerksam zu. - Lassen Sie als Frau Ihren Mann 3-4 mal die Woche in Ruhe. (Tiki Küstenmacher)

Offline eislud

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« Antwort #2 am: 09. Mai 2008, 23:45:00 »
@Ynes
Eine Einzugsermächtigung oder ein Abbuchungsauftrag kann meines Erachtens formlos widerrufen werden. Am Besten vielleicht schriftlich per Brief mit Rückschein, damit ein Nachweis vorhanden ist.

Informationen zur wirksamen Beschränkung einer Einzugsermächtigung.
Informationen zur Lastschriftrückgabe, falls doch abgebucht wurde.

Gruss eislud

Offline Ynes

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« Antwort #3 am: 13. Mai 2008, 11:18:50 »
Danke für die Antworten.

Kleine Nachfrage: Sehe ich das Richtig, daß der BdEV nur HEIZkostenabrechnungen überprüft?
Zur Strom-Abrechnung finde ich leider nichts... oder übersehe ich da was?

Offline eislud

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« Antwort #4 am: 15. Mai 2008, 00:27:38 »
@Ynes
Guckst Du hier wegen Überprüfung der Stromrechnung.
Guckst Du hier wegen Überprüfung der Gasrechnung.

Gruss eislud

 

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