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Autor Thema: Benachrichtigung bei Preiserhöhung  (Gelesen 4149 mal)

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Offline Pölator

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Benachrichtigung bei Preiserhöhung
« am: 09. Mai 2008, 11:32:06 »
Hallo Mitstreiter!

Der Versorger ist ja verpflichtet, sein Preiserhöhungverlangen dem Kunden schriftlich mitzuteilen, im Gegensatz zu früher, wo eine \"öffentlich Bekanntmachung\" in der Zeitung dazu ausreichte.

Was aber tun, wenn man nicht benachricht wurde und nun erst zur nächsten Runde durch Zufall auf der HP des Versorgers sieht, dass es bereits zu 1.1.08 eine Erhöhung gegeben hat?

Es wird ja hier öfters darauf hingewiesen, man solle jeder Erhöhung widersprechen. Jetzt nachträglich der alten Erhöhung widersprechen oder diesen Widerspruch erst in der Jahresabrechnung erheben?

Da ich ja eh kürze, macht es für mich erstmal keinen Unterschied, ich möchte aber auf jeden Fall einen Formfehler vermeiden.

Viele Dank und ein schönes Wochenende wünscht Euch
 Pölator

Offline eislud

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Benachrichtigung bei Preiserhöhung
« Antwort #1 am: 09. Mai 2008, 19:33:49 »
@Pölator
Ich weiß nicht genau, ob Du noch einen Sondervertrag hast oder ob Du wieder oder noch in der Grundversorgung bist. Das scheint sich bei Dir ja mehr als anderwo üblich zu ändern.  :D

Bist Du in der Grundversorgung, ist der Versorger nach § 5 GVV verpflichtet eine briefliche Mitteilung über die Änderung an den Kunden zu versenden. Ohne eine solche Mitteilung kannst Du davon natürlich nichts wissen und kannst auch der Änderung nicht widersprechen. Letztlich kannst Du Dich auf die fehlende Mitteilung und die fehlende Kenntnis berufen. Du musst also meines Erachtens keinen Widerspruch abgeben.

Fraglich ist zudem, ob eine Änderung überhaupt wirksam werden könnte, wenn es keine Mitteilung gibt. Schließlich kann man dann auch nicht zu einem anderen Versorger mit einem günstigeren Preis wechseln und würde zur Jahresabschlußrechnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Aber darum geht es hier ja nicht.

Hast Du einen Sondervertrag, reicht es meines Erachtens aus, wenn Du der Jahresabrechnung wiedersprichst, ganz egal, was sich zwischenzeitlich geändert hat. Ob der Versorger Dich hier über eine Änderung informieren muß, richtet sich nicht nach der GVV, sondern nach den Definitionen im Vertrag bzw. in den AGB. Es kann also durchaus sein, dass in den AGB steht, dass eine öffentliche Bekanntgabe ausreicht.

Egal wie man es dreht und wendet: Meines Erachtens mußt Du gar nichts tun und kannst das Wochenende ohne Schreibaufwand genießen.
 
Auch ein schönes Wochenende.
Gruss eislud

Offline Pölator

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Benachrichtigung bei Preiserhöhung
« Antwort #2 am: 23. Mai 2008, 14:51:13 »
Zitat
Original von eislud
@Pölator
Ich weiß nicht genau, ob Du noch einen Sondervertrag hast oder ob Du wieder oder noch in der Grundversorgung bist. Das scheint sich bei Dir ja mehr als anderwo üblich zu ändern.  :D


Hallo Eislud,
Danke für die Antwort. War im Urlaub, mich von dem ganzen Widerspruchstreß :D erholen.
Deswegen kommt erst jetzt eine Reaktion.

Ich bin noch in der Grundversorgung und habe beschlossen, dies auch zu bleiben. Von daher gehört meine \"Wechseltaktik\" erstmal bis auf Weiteres der Vergangenheit an. Vergessen habe ich sie aber nicht :rolleyes:!

Da nun mit der Regionalpost die nächste \"Anpassung der Preise\" gekommen ist, werde ich in dem nächsten Widerspruchsschreiben darauf hinweisen, dass ich zum Jahresanfang keine schriftliche Ankündigung erhalten habe und nachfragen, welcher Preis denn nun für mich gilt oder ob ich einen \"Bonus\" erhalten habe.

Auch muss ich nachfragen, woran sie den Preis \"anpassen\" wollen, da dieses nicht, weder grammatisch noch inhaltlich, aus dem Schreiben zu ergründen ist.

Schönes WE noch,
der Pölator

 

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