Energiepreis-Protest > Stadtwerke Troisdorf
Gasversorger möchte meinen Versorgungsvertrag kündigen
Klaber:
Hallo,
habe heute von meinem Gasversorger mitgeteilt bekommen, dass er aufgrund unterschiedlichen Rechtsauffassungen meinen bestehenden Gasliefervertrag kündigen wird. Gleichzeitig hat er mir einen Erdgas-Sonderliefervertrag beigelegt mit der bitte der Unterschrift.
Seit 2004 habe ich die Ergaspreiserhöhungen nicht mehr akzeptiert und nur noch den Preis von 2004 plus einen Inflationsausgleich bezahlt.
Wie soll man sich verhalten?
Nicht auf das Schreiben antworten und es auf die Kündigung ankommen lassen ?
Bis jetzt waren alle Drohungen (gerichtliche Auseinanderzetzung) leere Drohungen.
Die geforderte Offenlegung seiner Preiskalkulation ist er bis heute nicht nachgekommen.
MfG
Klaber
Kampfzwerg:
@Klaber
--- Zitat ---Wie soll man sich verhalten?
Nicht auf das Schreiben antworten und es auf die Kündigung ankommen lassen ?
--- Ende Zitat ---
In aller Freundschaft, aber:
Zunächst einmal sind das -wieder einmal und inzwischen leider viel zu oft hier zu lesen- keine Grundsatzfragen.
Warum posten Sie denn nicht einfach im Thread Ihres Versorgers?
Vielleicht fänden Sie in diesem auch sogar noch die Antworten.
Wenn Sie denn danach suchen würden,
denn
zum zweiten haben sich diese Fragen schon sehr vielen Mitstreitern vor Ihnen gestellt und sie sind schon ebenso oft beantwortet worden.
Vielleicht haben Sie eben deswegen bis dato noch keine Antwort.
Nehmen Sie es bitte nicht persönlich, aber so langsam ....seufffzzz
Also bitte: wie wäre es denn mit der Beachtung des folgendem Grundsatzes: erst lesen - dann schreiben!!!
@all
Synonyme für \"Grundsatz\": Doktrin, Gesichtspunkt, Maxime, Moralprinzip, Prinzip, Regel.
DieAdmin:
@Kampfzwerg,
diesmal war ich es der aus dem Gas-Allgemeinen Bereich diesen Thread hierher verschoben hat, weil er da falsch war.
In den Grundsatzfragen gehöre dieser schon rein, wenn des Thema nicht schon so oft gewesen wäre. ;)
@Klaber
Aber richtig ist, es wäre schon toll, den Versorger zu wissen, dass dieser Thread dann bei den Versorger hin könnte, denn damit dürften Sie nicht der einzige rebellische Kunde sein, dem dies passiert
Aber hiermal ein Link Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden
oder hier zur PM des Bundeskartellamtes:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php
(Dies kann man auch ausdrucken und seinen geschätzten EVU beim nächsten Schreiben beilegen und erwähnen, dass man dann die Kartellbehörden informiert, sollte man wg. seiner \"Rebellion\" gekündigt werden.
Oder hier mal zu \"meiner\" EVI, da wurden ein anderer Grund angegeben:
Neue Lieferverträge
eislud:
@Klaber
Bist Du Sondervertragskunde, dann könntest Du nochmal den Musterbrief versenden. Notwendig ist das meines Erachtens jedoch nicht und ändern wird sich dadurch auch nichts.
Bist Du Kunde in der Grundversorgung, dann kann Dir der Versorger überhaupt nicht kündigen und er darf Dir auch den Anschluß nicht sperren wenn Du die Billigkeit angezweifelt hast.
Man könnte nochmal das Musterschreiben versenden und darauf hinweisen, dass laut GasGVV § 20 eine Kündigung durch den Grundversorger nur möglich ist, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
Wer ist denn Dein Versorger?
Gruss eislud
Kampfzwerg:
@Evitel2004
Du hast (hättest) Recht wenn - ja wenn - diese Fragen nicht schon so oft gestellt worden wären- sind sie aber.
Aber ich hätte besser schreiben sollen:
\"Zunächst einmal sind das -wieder einmal und inzwischen leider viel zu oft hier zu lesen- inzwischen, besser: schon lange keine Grundsatzfragen mehr\"
Mich ärgert es inzischen einfach, dass zwar gefragt, aber viel zu oft vorher überhaupt nicht mehr recherchiert wird.
(580 Threads zu Grundsatzfragen :evil:)
Aber eigentlich ist d a s ein Thema, obwohl Grundsatzthema, das hier ebenfalls nicht hingehört, sondern in \"Diskussion über das Forum\" ;)
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